Lieferung einer Einebenen-Röntgenanlage für Herz-Katheter-Messplatz

Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Georg-August-Universität, Stiftung Öffentlichen Rechts

Lieferung einer Einebenen-Röntgenanlage inklusive eines dreidimensionales elektroanatomisches Mapping-, Navigations- und Ablationssystems unter anderem für den Einsatz in der klinischen Elektrophysiologie mit essentiellen Zubehör.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-24 Auftragsbekanntmachung
2020-09-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Röntgendiagnosesystem
Kurze Beschreibung:
Lieferung einer Einebenen-Röntgenanlage inklusive eines dreidimensionales elektroanatomisches Mapping-, Navigations- und Ablationssystems unter anderem für den Einsatz in der klinischen Elektrophysiologie mit essentiellen Zubehör.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Röntgendiagnosesystem 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von Röntgengeräten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Georg-August-Universität, Stiftung Öffentlichen Rechts
Postanschrift: Robert-Koch-Str. 40
Postleitzahl: 37075
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.med.uni-goettingen.de 🌏
E-Mail: artur.butsch@med.uni-goettingen.de 📧
Telefon: +49 551-3965184 📞
Fax: +49 551-3913065184 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.rib.de 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-26 📅
Datum des Beginns: 2020-08-02 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 061-145204
ABl. S-Ausgabe: 61

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 326 600 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Als Ersatz für den elektrophysiologischen Herzkatheter-Messplatz der Klinik für Kardiologie und Pneumologie der Universitätsmedizin Göttingen, Schwerpunkt Klinische Elektrophysiologie soll eine „Einebenen-Röntgenanlage inklusive eines dreidimensionales elektroanatomisches Mapping-, Navigations- und Ablationssystems unter anderem für den Einsatz in der klinischen Elektrophysiologie mit essentiellen Zubehör“ angeschafft werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben ihrem Angebot gemäß § 44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche.
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— falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung;
— Angaben zu Auftragsanteilen, welche der Bewerber/Bieter als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt. Unterzeichnete Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer(s).
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1.-III.1.3. genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem Bieter fehlende Unterlagennachzufordern.
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Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen.
Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Ziffern III.1.1.-III.1.3..
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§ 44-46-VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§ 48 Abs.2 VgV).
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
— Erklärung gemäß § 48 VGV zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
— Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die 3 letzten Geschäftsjahre (§ 45VgV);
— Bankerklärung der Hausbank des Bewerbers (§ 45VgV);
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 VgV);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV akzeptiert.
Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind.
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Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenznachweise von vergleichbaren früher ausgeführten Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer (Referenzen für die kein Ansprechpartner auf Auftraggeberseite benannt ist, werden nicht gewertet.);
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— Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren;
— Erklärung zu den Kundendienststandorten in Deutschland.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es entscheiden die Angaben zu den vom Bewerber genannten Referenzen. Es werden folgende Kriterien bei der Auswahl zu Grunde gelegt:
a) Anzahl der ein gereichten Referenzen die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-05-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-27 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), G3-55, Bau- und technisches Ausschreibungswesen
Internetadresse: www.med.uni-goettingen.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.rib.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.rib.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akten einsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
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Quelle: OJS 2020/S 061-145204 (2020-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 192-461825
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 061-145204
ABl. S-Ausgabe: 192

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Ersatz für den elektrophysiologischen Herzkatheter-Messplatz der Klinik für Kardiologie und Pneumologie der Universitätsmedizin Göttingen, Schwerpunkt Klinische Elektrophysiologie soll eine „Einebenen-Röntgenanlage inklusive eines dreidimensionales elektroanatomisches Mapping-, Navigations- und Ablationssystems unter anderem für den Einsatz in der klinischen Elektrophysiologie mit essentiellen Zubehör“ Angeschafft werden.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausstattung Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-29 📅
Name: Siemens Healthcare GmbH
Postort: Erlangen
Land: Deutschland 🇩🇪
Erlangen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
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Quelle: OJS 2020/S 192-461825 (2020-09-29)