Für die zukünftige Durchführung der o. g. Bohrungen soll für das ERAM eine explosionsgeschützte (ex-geschützte) Bohranlage beschafft werden. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit die herstellerspezifische Planung, die Herstellung, die Montage, die Lieferung, die Dokumentation, die Schulung des Bedienungs- und Instandhaltungspersonals und die Inbetriebnahme einer explosionsgeschützten Bohranlage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-25.
Auftragsbekanntmachung (2020-11-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/43-1226📞
E-Mail: sven.zoch@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E26686765🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E26686765🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines ex-geschützten Bohrgerätes für das ERA Morsleben
Produkte/Dienstleistungen: Bohrgeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Für die zukünftige Durchführung der o. g. Bohrungen soll für das ERAM eine explosionsgeschützte (ex-geschützte) Bohranlage beschafft werden. Gegenstand...”
Kurze Beschreibung
Für die zukünftige Durchführung der o. g. Bohrungen soll für das ERAM eine explosionsgeschützte (ex-geschützte) Bohranlage beschafft werden. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit die herstellerspezifische Planung, die Herstellung, die Montage, die Lieferung, die Dokumentation, die Schulung des Bedienungs- und Instandhaltungspersonals und die Inbetriebnahme einer explosionsgeschützten Bohranlage.
1️⃣
Ort der Leistung: Börde🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben Schachtweg
3933 Ingersleben OT Morsleben”
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (kurz: ERAM) wird eine weitgehende Verfüllung der Grubenbaue mit Salzbeton...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (kurz: ERAM) wird eine weitgehende Verfüllung der Grubenbaue mit Salzbeton vorgenommen werden. Bei der Verfüllung der Grubenbaue mit Salzbeton und der Errichtung von Streckenabdichtungen müssen mehrere untertägige Bohrungen durch Anhydrit gestoßen werden. Für die zukünftige Durchführung der o. g. Bohrungen soll für das ERAM eine explosionsgeschützte (ex-geschützte) Bohranlage beschafft werden. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit die herstellerspezifische Planung, die Herstellung, die Montage, die Lieferung, die Dokumentation, die Schulung des Bedienungs- und Instandhaltungspersonals und die Inbetriebnahme einer explosionsgeschützten Bohranlage. Die Bohranlage ist explosionsgeschützt auszuführen bzw. soll nach Produktrichtlinie 2014/34/EU (ATEX) den Standard I M2 Ex db I Mb aufweisen. Die Bohranlage muss alle Salzarten sowie Anhydrit, Magnesiabinder und Salzbeton bohren können und auf eine Druckluftspülung ausgelegt werden. Die herzustellenden Bohrlochdurchmesser sind mit einem Durchmesser bis zu 75 mm und mit einer maximalen Bohrungslänge von bis zu 300 m im Seilkernverfahren abgedeckt. Bohrungen müssen in alle Richtungen und Neigungen ausführbar sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-15 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Handelsregisterauszug,
— Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
—Eigenerklärung über die Anmeldung bei der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Handelsregisterauszug,
— Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
—Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Eigenerklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-04
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-04
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 7
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundekartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228999163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 233-574738 (2020-11-25)
Ergänzende Angaben (2021-01-19)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 233-574738
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-01-04 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2021-02-11 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-01-04 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2021-02-11 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2021/S 015-032092 (2021-01-19)