Lieferung eines mobilen Trommelsiebes für das Kompostwerk Ormesheim

EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH

Lieferung eines mobilen Trommelsiebes.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landwirtschaftsmaschinen
Kurze Beschreibung: Lieferung eines mobilen Trommelsiebes.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landwirtschaftsmaschinen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Saarpfalz-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Postleitzahl: 66117
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.evs.de 🌏
E-Mail: vertragswesen@evs.de 📧
Telefon: +49 681/5000178 📞
Fax: +49 681/5000308 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E83122222 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E83122222 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-11 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 223-548003
ABl. S-Ausgabe: 223

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 154 Tage
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kompostwerk Ormesheim
Am Koppelwald
66399 Ormesheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
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Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise gemäß Beiblatt 632b EU vorzulegen:
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungsbestätigung oder Eigenerklärung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.evs.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E83122222 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994 📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Fax: +49 6815013506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 223-548003 (2020-11-11)