Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines mobilen Umschlagbaggers
2020-0015
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦
Kurze Beschreibung: Lieferung eines mobilen Umschlagbaggers.
1️⃣
Ort der Leistung: Warendorf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ahlener Umweltbetriebe
Ostberg 4
59227 Ahlen
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung eines mobilen Umschlagbaggers.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): bzgl. Hauptangebot: Garantie / Serviceleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): bzgl. Hauptangebot: Liefertermin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): bzgl. Nebenangebot: Alter der Maschine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): bzgl. Nebenangebot: Laufleistung in Betriebsstunden
Qualitätskriterium (Bezeichnung): bzgl. Nebenangebot: Liefertermin
Kostenkriterium (Name): bzgl. HA und NA: Anschaffungspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): bzgl. Hauptangebot: Jahreswartungskosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Dauer
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung „Unternehmensdaten“ mit Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift, Eigentümer, Gründungsjahr, Handelsregister-Nummer,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung „Unternehmensdaten“ mit Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift, Eigentümer, Gründungsjahr, Handelsregister-Nummer, Registergericht, Umsatz, Mitarbeiter, Angabe ob KMU, Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners,
— Berufsregister: Nachweis über die Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister Ihres Sitzes (Kopie des Handelsregisterauszuges oder der Eintragung in die Handwerksrolle). Der Nachweis ist durch Einzelnachweis, der nicht älter als ein Jahr sein darf, oder durch gültige Eintragung in das Präqualifikationsregister (Kopie der Urkunde über die Präqualifizierung) zu belegen,
— Berufsgenossenschaft: Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an),
— Schwere Verfehlungen: Mit dem Angebot mittels Erklärungen, dass nachweislich keine schwere Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. Der Nachweis / die Angabe ist durch tagesaktuelle Eigenerklärung zu belegen (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU). Dieses ist von Bietern, deren Angebot in die engere Wahl kommt (auf Anforderung durch die Auftraggeberin) durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen,
— bei Bietergemeinschaften: Unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Insolvenzverfahren: Erklärungen, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Insolvenzverfahren: Erklärungen, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Der Nachweis / die Angabe ist durch tagesaktuelle Eigenerklärung zu belegen (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU). Dieser / diese ist von Bietern, deren Angebot in die engere Wahl kommt (auf Anforderung durch die Auftraggeberin) durch entsprechende, aktuelle Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen,
— Steuern, Abgaben, Beiträge: Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU). Auf Anforderung durch die Auftraggeberin ist dieses von Bietern, deren Angebot in die engere Wahl kommt, durch entsprechende Einzelnachweise der zuständigen Stellen (Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie der Bescheinigung der Krankenkasse) zu bestätigen. Der Nachweis kann auch durch Eintragung in das Präqualifikationsregister oder das Amtliche Verzeichnis IHK (Angabe der Registernummer oder durch Kopie der Urkunde über die Präqualifizierung) belegt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Vertragsbedingungen der Stadt Ahlen,
— Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Ahlen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-19
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: keine
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDA9K0F
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 031-071889 (2020-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): bzgl. Hauptangebot: Garantie/Serviceleistungen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 031-071889
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung Umschlagbagger
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zeppelin Baumaschinen GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDA9ZD3
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 095-226739 (2020-05-13)