Das Institut für Pathologie der Universitätsmedizin Göttingen beabsichtigt im Rahmen eines Forschungsprojektes die Hochdurchsatz-Analyse von formalinfixierten und paraffineingebetteten Tumorproben mittels sog. Next Generation Sequenzierungen auf Basis einer vorhandenen Illumina NextSeq Plattform. Für die erforderliche Präparation und Probenvorbereitung soll eine robuste, flexible, und leistungsfähige Automatisierungslösung beschafft werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Pipettierroboters L20_020
L20_020
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Kurze Beschreibung:
“Das Institut für Pathologie der Universitätsmedizin Göttingen beabsichtigt im Rahmen eines Forschungsprojektes die Hochdurchsatz-Analyse von...”
Kurze Beschreibung
Das Institut für Pathologie der Universitätsmedizin Göttingen beabsichtigt im Rahmen eines Forschungsprojektes die Hochdurchsatz-Analyse von formalinfixierten und paraffineingebetteten Tumorproben mittels sog. Next Generation Sequenzierungen auf Basis einer vorhandenen Illumina NextSeq Plattform. Für die erforderliche Präparation und Probenvorbereitung soll eine robuste, flexible, und leistungsfähige Automatisierungslösung beschafft werden.
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Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Institut für Pathologie der Universitätsmedizin Göttingen beabsichtigt im Rahmen eines Forschungsprojektes die Hochdurchsatz-Analyse von...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Institut für Pathologie der Universitätsmedizin Göttingen beabsichtigt im Rahmen eines Forschungsprojektes die Hochdurchsatz-Analyse von formalinfixierten und paraffineingebetteten Tumorproben mittels sog. Next Generation Sequenzierungen auf Basis einer vorhandenen Illumina NextSeq Plattform. Für die erforderliche Präparation und Probenvorbereitung soll eine robuste, flexible, und leistungsfähige Automatisierungslösung beschafft werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Die Bieter haben ihrem Angebot gemäß §44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Die Bieter haben ihrem Angebot gemäß §44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung mit deutschsprachiger Übersetzung;
— Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung, die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV wird akzeptiert;
— Angaben zu Auftragsanteilen, welche der Bewerber/Bieter als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt;
— Unterzeichnete Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer(s) auf besonderes Verlangen des Auftraggebers.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1.-III.1.3. genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem der Bieter fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Ziffern III.1.1.-III.1.3.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Eignung sind mit Angebotsabgabe die nachfolgenden Unterlagen gemäß §§44-46-VgV einzureichen. Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Eignung sind mit Angebotsabgabe die nachfolgenden Unterlagen gemäß §§44-46-VgV einzureichen. Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§48 Abs.2 VgV):
— Erklärung gemäß §48 VGV zum ´Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
— Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre(§45VgV);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung.
(EEE) gem. §50 VgV akzeptiert. Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind. Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
— Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gem. § 47 Abs. 1 VgV) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) spätestens nach Zuschlagserteilung zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Weitehin sind beizufügen: ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, ggf. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, ggf. Verzeichnis der Leistungskapazitäten anderer Unternehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis von geeigneten Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren (möglichst unter Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit, der vollständigen Adresse,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis von geeigneten Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren (möglichst unter Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit, der vollständigen Adresse, eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer), bei der vergleichbare Leistungen (möglichst im vollen Umfang) erbracht wurden.
Eigenerklärung: Allgemeine Informationen über das Unternehmen (z. B. Firmenbroschüre, Zertifikate, Maßnahmen zur Qualitätssicherung). Die Vergabestelle behält sich vor, in Zweifelsfragen weitere Eignungsnachweise nachzufordern.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-10
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-10
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Göttingen
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf §§160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hingewiesen: Erkannte...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf §§160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hingewiesen: Erkannte Vergabeverstöße im Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
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Quelle: OJS 2020/S 112-271150 (2020-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Weitere Bedingungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 112-271150
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4501661902
Titel: Lieferung eines Pipettierroboters L20_020
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hamilton Germany GmbH
Postort: Gräfelfing
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf §§160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hingewiesen: Erkannte Vergabeverstöße im Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf §§160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hingewiesen: Erkannte Vergabeverstöße im Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
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Quelle: OJS 2020/S 162-392524 (2020-08-17)