Das spektral hochauflösende Ramanspektrometersystem muss aufgrund der verschiedenen Probenarten – von Gasen unter Druck in beheizten Fluidzellen bis hin zu mikrobiellen Zellen z. B. in Mikrotiterplatten – über zwei unterschiedliche, direkt angekoppelte Mikroskope verfügen, ein aufrechtes System und ein inverses System mit der zusätzlichen Möglichkeit der Fluoreszenzmikroskopie zur Zelllokalisierung. Daneben muss das System als Anregungsquellen über Laser mit Wellenlängen von 405 bis 785 nm verfügen, um sowohl eine ausreichende Energiezufuhr als auch Analysen mit geringem Fluoreszenzhintergrund zu ermöglichen. Desweiteren muss im System am aufrechten Mikroskop die Möglichkeit eines Mappings über Flächen ohne Bewegung des Objektivtisches möglich sein, um Analysen an Gas-Fluid-Kontakten ohne bewegungsinduzierte ungewollte Vermischung durchführen zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Spektrometer
Referenznummer: B00503-03_04/2020-1213 10106959
Kurze Beschreibung:
Das spektral hochauflösende Ramanspektrometersystem muss aufgrund der verschiedenen Probenarten – von Gasen unter Druck in beheizten Fluidzellen bis hin zu mikrobiellen Zellen z. B. in Mikrotiterplatten – über zwei unterschiedliche, direkt angekoppelte Mikroskope verfügen, ein aufrechtes System und ein inverses System mit der zusätzlichen Möglichkeit der Fluoreszenzmikroskopie zur Zelllokalisierung. Daneben muss das System als Anregungsquellen über Laser mit Wellenlängen von 405 bis 785 nm verfügen, um sowohl eine ausreichende Energiezufuhr als auch Analysen mit geringem Fluoreszenzhintergrund zu ermöglichen. Desweiteren muss im System am aufrechten Mikroskop die Möglichkeit eines Mappings über Flächen ohne Bewegung des Objektivtisches möglich sein, um Analysen an Gas-Fluid-Kontakten ohne bewegungsinduzierte ungewollte Vermischung durchführen zu können.
Das spektral hochauflösende Ramanspektrometersystem muss aufgrund der verschiedenen Probenarten – von Gasen unter Druck in beheizten Fluidzellen bis hin zu mikrobiellen Zellen z. B. in Mikrotiterplatten – über zwei unterschiedliche, direkt angekoppelte Mikroskope verfügen, ein aufrechtes System und ein inverses System mit der zusätzlichen Möglichkeit der Fluoreszenzmikroskopie zur Zelllokalisierung. Daneben muss das System als Anregungsquellen über Laser mit Wellenlängen von 405 bis 785 nm verfügen, um sowohl eine ausreichende Energiezufuhr als auch Analysen mit geringem Fluoreszenzhintergrund zu ermöglichen. Desweiteren muss im System am aufrechten Mikroskop die Möglichkeit eines Mappings über Flächen ohne Bewegung des Objektivtisches möglich sein, um Analysen an Gas-Fluid-Kontakten ohne bewegungsinduzierte ungewollte Vermischung durchführen zu können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Spektrometer📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mikroskope📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Es wird ein Gesamtsystem benötigt einschließlich Lieferung, Inbetriebnahme, Abnahme und Schulung.
Dauer: 6 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Sh. Nr. 3.1 der Ergänzenden Vertragsbedingungen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=349659&criteriaId=8221
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Sh. ober Nr. III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Sh. ober Nr. III.1.1).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund derBekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund derBekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Quelle: OJS 2020/S 177-425300 (2020-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das spektral hochauflösende Ramanspektrometersystem muss aufgrund der verschiedenen Probenarten – von Gasen unter Druck in beheizten Fluidzellen bis hin zu mikrobiellen Zellen z. B. in Mikrotiterplatten – über 2 unterschiedliche, direkt angekoppelte Mikroskope verfügen, ein aufrechtes System und ein inverses System mit der zusätzlichen Möglichkeit der Fluoreszenzmikroskopie zur Zelllokalisierung. Daneben muss das System als Anregungsquellen über Laser mit Wellenlängen von 405 bis 785 nm verfügen, um sowohl eine ausreichende Energiezufuhr als auch Analysen mit geringem Fluoreszenzhintergrund zu ermöglichen. Desweiteren muss im System am aufrechten Mikroskop die Möglichkeit eines Mappings über Flächen ohne Bewegung des Objektivtisches möglich sein, um Analysen an Gas-Fluid-Kontakten ohne bewegungsinduzierte ungewollte Vermischung durchführen zu können.
Das spektral hochauflösende Ramanspektrometersystem muss aufgrund der verschiedenen Probenarten – von Gasen unter Druck in beheizten Fluidzellen bis hin zu mikrobiellen Zellen z. B. in Mikrotiterplatten – über 2 unterschiedliche, direkt angekoppelte Mikroskope verfügen, ein aufrechtes System und ein inverses System mit der zusätzlichen Möglichkeit der Fluoreszenzmikroskopie zur Zelllokalisierung. Daneben muss das System als Anregungsquellen über Laser mit Wellenlängen von 405 bis 785 nm verfügen, um sowohl eine ausreichende Energiezufuhr als auch Analysen mit geringem Fluoreszenzhintergrund zu ermöglichen. Desweiteren muss im System am aufrechten Mikroskop die Möglichkeit eines Mappings über Flächen ohne Bewegung des Objektivtisches möglich sein, um Analysen an Gas-Fluid-Kontakten ohne bewegungsinduzierte ungewollte Vermischung durchführen zu können.
Gesamtwert des Auftrags: 567 664 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-10 📅
Name: HORIBA Jobin Yvon GmbH
Postort: Bensheim
Land: Deutschland 🇩🇪 Bergstraße
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 567 664 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund derBekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht Berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund derBekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht Berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.