Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Die Vorlage des Nachweises in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig. Im Fall des Einsatzes dritter Unternehmen hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und den Nachweis jeweils auch von diesen benannten Dritten – im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot, ansonsten auf besonderes Verlangen der Auftraggeberin – beizubringen;
— In dem Fall der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV hat der Bewerber die anderen Unternehmen in dem seinem Angebot beizufügendem Vordruck Bietergemeinschaften (Anlage A_VuVb_III_Vordruck Bietergemeinschaften) zu benennen und die nachfolgenden Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Leistungsfähigkeit dieser anderen Unternehmen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV beruft;
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und – sofern verfügbar – den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Erklärung über die Bilanzsumme des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Bankauskunft, die Aufschluss über die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens unter Berücksichtigung des zu erwartenden Auftragsvolumens gibt. Die Auskunft darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Die Vorlage der Auskunft in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig;
— Nachweis der Einstufung der Bonität des Unternehmens (Rating/Grading) durch eine Wirtschaftsauskunftei (zum Beispiel Hermes, Creditreform oder vergleichbare Anbieter). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Die Vorlage des Nachweises in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig. Sollte der Bieter keine Bonitätseinstufung einer europäischen Wirtschaftsauskunftei beibringen können, hat er einen vergleichbaren Nachweis oder eine entsprechende Eigenerklärung zur Bonität einzureichen;
— Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein; aus ihm muss hervorgehen, dass der Versicherungsschutz aktuell besteht. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern der Vergabestelle abzuschließen.
Auf besonderes Verlangen des Auftraggebers:
— Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum, Kerngeschäft des Unternehmens, strategische Partnerschaften mit Herstellern, Einstufungen oder Zertifizierungen durch Hersteller) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Organisationsstruktur, gegebenenfalls Spezialisierung von Niederlassungen/Vertretungen auf bestimmte Kundenkreise, Branchen oder Aufgabengebiete.
Zur Auftragsvergabe:
— Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung (wie oben beschrieben), sofern bei Angebotsabgabe nur eine Eigenerklärung abgegeben wurde;
— Nachweis der Einstufung der Bonität des Unternehmens (Rating/Grading) durch eine Wirtschaftsauskunftei (zum Beispiel Hermes, Creditreform oder vergleichbare Anbieter) wie oben beschrieben, sofern mit dem Angebot nur eine Eigenerklärung abgegeben wurde.
Auf besonderes Verlangen des Auftraggebers nach Auftragsvergabe:
— keine.