Der Landkreis Peine benötigt elektrische Energie für den Betrieb der Gebäude sowie sonstiger Betriebsstätten. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der Avacon Netz GmbH und der Stadtwerke Peine GmbH. Der Jahresverbrauch der Abnahmestellen beträgt rund 5,3 Mio. kWh an 69 Abnahmestellen.
Die bestehenden Lieferverträge laufen zum 31.12.2020 aus. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 1.1.2021 vergeben werden. Der Lieferzeitraum beträgt 3 Jahre und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung elektrischer Energie
27-274/2020
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Peine benötigt elektrische Energie für den Betrieb der Gebäude sowie sonstiger Betriebsstätten. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Peine benötigt elektrische Energie für den Betrieb der Gebäude sowie sonstiger Betriebsstätten. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der Avacon Netz GmbH und der Stadtwerke Peine GmbH. Der Jahresverbrauch der Abnahmestellen beträgt rund 5,3 Mio. kWh an 69 Abnahmestellen.
Die bestehenden Lieferverträge laufen zum 31.12.2020 aus. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 1.1.2021 vergeben werden. Der Lieferzeitraum beträgt 3 Jahre und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 6 100 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Peine🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Peine
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung elektrischer Energie für den Landkreis Peine. Der geschätzte jährliche Verbrauch beträgt ca. 5,6 mio. mWh an 70 Abnahmestellen.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 6 100 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Lieferzeitraum beträgt 3 Jahre und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
— keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
— keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Versorgungsvertrag
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-29
08:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-29
08:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Peine, Vergabestelle
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Mitarbeiter der Vergabestelle des Landkreises Peine (Vier-Augen-Prinzip)
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Bieterfragen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich...”
Bieterfragen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Fragen zum Vergabeverfahren sind über das Modul „Kommunikation mit der Vergabestelle“ im Angebotsassistenten an die Vergabestelle des Landkreises Peine zu richten.
Die Bieterfragen und Antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen werden nur über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ zum Download zur Verfügung gestellt.
Nicht registrierte Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren erhalten keine automatische Mitteilung über Bieterfragen, Antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen und sind selbst für die Überprüfung verantwortlich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334📞
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind an den AG zu richten.
Zu beachten ist § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind an den AG zu richten.
Zu beachten ist § 160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 192-461270 (2020-09-28)
Ergänzende Angaben (2020-10-22)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 192-461270
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Quelle: OJS 2020/S 209-510340 (2020-10-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 5438005.46 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 192-461270
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung elektrischer Energie
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Peine GmbH
Postanschrift: Woltorfer Straße 64
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Peine🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6471226.5 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabe-verfahren vortragen, sind an den AG zu richten.
Zu beachten ist § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabe-verfahren vortragen, sind an den AG zu richten.
Zu beachten ist § 160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 233-574984 (2020-11-25)