Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung elektronischer Tafeln mit elektronischer Höhenverstellung
PR-003/2020
Produkte/Dienstleistungen: Elektronische Anzeigetafeln📦
Kurze Beschreibung:
“22 Stück elektronische Tafeln mit elektrisch höhenverstellbaren Displayhalterungen.”
1️⃣
Ort der Leistung: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-06 📅
Datum des Endes: 2020-09-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Finanzielle Fähigkeit gemessen am Vorjahresgesamtumsatz im einschlägigen Tätigkeitsbereich.” Bedingungen für die Teilnahme
“Der Vorjahresumsatz des Bieters betrug im Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens das Zweifache des Auftragswertes. Nachweis erfolgt durch einen...”
Der Vorjahresumsatz des Bieters betrug im Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens das Zweifache des Auftragswertes. Nachweis erfolgt durch einen entsprechen Auszug aus der Bilanz, der Hinweis auf eine Veröffentlichung oder andere geeignete Nachweise.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Der Bieter hat geeignete Referenzen über vergleichbare in den letzten 3 Jahren ausgeführte Aufträge in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Der Bieter hat geeignete Referenzen über vergleichbare in den letzten 3 Jahren ausgeführte Aufträge in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers anzugeben,
2. Der Bieter hat darzulegen, wie er Havarie-/Reparatur-/Servicefälle abzusichern gedenkt, sodass die Anforderungen an den Service gemäß Anlage 1 erfüllt werden (Reaktionszeit von 8 Stunden (NBD) bzw. eine Wiederherstellungszeit nach Fehlermeldung durch die EAH Jena von höchstens 48 Stunden (NBD) jeweils während dem Zeitraum Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr), insbesondere in terminlicher, persönlicher und materieller Hinsicht,
3. Nachweis der Einhaltung aller einschlägiger gültiger Normen/Richtlinien/Regeln durch entsprechende Prüfbescheinigungen,
4. Technische Daten sollen im Angebot zunächst nur durch Datenblätter/Prospektmaterial oder in ähnlicher Form deutlich erkennbar dargestellt und technisch beschrieben werden. Die EAH Jena behält sich vor, das angebotene Modell vor Zuschlagserteilung im Original zu prüfen. Der Bieter ist in diesem Fall nach Aufforderung durch die EAH Jena verpflichtet, in eigener Verantwortung die elektronischen Tafeln zu bemustern oder eine Vor-Ort-Prüfung an anderer Stelle (z. B. im Showroom, bei Referenzkunden usw.) im Umkreis von bis zu 100 km von Jena zu organisieren, ein Anspruch des Bieters auf Kostenersatz besteht hierfür nicht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Service: Reaktionszeit von 8 Stunden (NBD) bzw. eine Wiederherstellungszeit nach Fehlermeldung durch die EAH Jena von höchstens 48 Stunden (NBD) jeweils...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Service: Reaktionszeit von 8 Stunden (NBD) bzw. eine Wiederherstellungszeit nach Fehlermeldung durch die EAH Jena von höchstens 48 Stunden (NBD) jeweils während dem Zeitraum Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Technischer Standard: Einhaltung aller einschlägiger gültiger Normen/Richtlinien/Regeln
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bedingungen der VOL/B
Bedingungen nach Anlagen 1-3 der Vergabeunterlagen
Ergänzende Vertragsbedingungen nach Thüringer Vergabegesetz (siehe Begleitschreiben)”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-08
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Kontaktperson laut Bekanntmachnung sowie ein weiterer Angehöriger des Justiziariats”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321276📞
E-Mail: nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-573321059 📠
URL: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 092-219126 (2020-05-08)
Ergänzende Angaben (2020-08-10)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 092-219126
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-07-06 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-08-21 📅
Quelle: OJS 2020/S 157-382467 (2020-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-24) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 092-219126
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung elektronischer Tafeln mit elektronischer Höhenverstellung
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 167-403217 (2020-08-24)