Lieferung elektronischer Tafeln mit elektronischer Höhenverstellung

Ernst-Abbe-Hochschule Jena

22 Stück elektronische Tafeln mit elektrisch höhenverstellbaren Displayhalterungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-08 Auftragsbekanntmachung
2020-08-10 Ergänzende Angaben
2020-08-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronische Anzeigetafeln
Referenznummer: PR-003/2020
Kurze Beschreibung:
22 Stück elektronische Tafeln mit elektrisch höhenverstellbaren Displayhalterungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronische Anzeigetafeln 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Jena, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Postanschrift: Carl-Zeiss-Promenade 2
Postleitzahl: 07745
Postort: Jena
Kontakt
Internetadresse: https://www.eah-jena.de/de-de 🌏
E-Mail: adrian.panse@eah-jena.de 📧
Telefon: +49 3641-205145 📞
Fax: +49 3641-205201 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=327383 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=327383 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-12 📅
Datum des Beginns: 2020-07-06 📅
Datum des Endes: 2020-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 092-219126
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Kontaktperson laut Bekanntmachnung sowie ein weiterer Angehöriger des Justiziariats

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Finanzielle Fähigkeit gemessen am Vorjahresgesamtumsatz im einschlägigen Tätigkeitsbereich.
Mindeststandards:
Der Vorjahresumsatz des Bieters betrug im Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens das Zweifache des Auftragswertes. Nachweis erfolgt durch einen entsprechen Auszug aus der Bilanz, der Hinweis auf eine Veröffentlichung oder andere geeignete Nachweise.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Der Bieter hat geeignete Referenzen über vergleichbare in den letzten 3 Jahren ausgeführte Aufträge in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers anzugeben,
2. Der Bieter hat darzulegen, wie er Havarie-/Reparatur-/Servicefälle abzusichern gedenkt, sodass die Anforderungen an den Service gemäß Anlage 1 erfüllt werden (Reaktionszeit von 8 Stunden (NBD) bzw. eine Wiederherstellungszeit nach Fehlermeldung durch die EAH Jena von höchstens 48 Stunden (NBD) jeweils während dem Zeitraum Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr), insbesondere in terminlicher, persönlicher und materieller Hinsicht,
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3. Nachweis der Einhaltung aller einschlägiger gültiger Normen/Richtlinien/Regeln durch entsprechende Prüfbescheinigungen,
4. Technische Daten sollen im Angebot zunächst nur durch Datenblätter/Prospektmaterial oder in ähnlicher Form deutlich erkennbar dargestellt und technisch beschrieben werden. Die EAH Jena behält sich vor, das angebotene Modell vor Zuschlagserteilung im Original zu prüfen. Der Bieter ist in diesem Fall nach Aufforderung durch die EAH Jena verpflichtet, in eigener Verantwortung die elektronischen Tafeln zu bemustern oder eine Vor-Ort-Prüfung an anderer Stelle (z. B. im Showroom, bei Referenzkunden usw.) im Umkreis von bis zu 100 km von Jena zu organisieren, ein Anspruch des Bieters auf Kostenersatz besteht hierfür nicht.
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Mindeststandards:
Service: Reaktionszeit von 8 Stunden (NBD) bzw. eine Wiederherstellungszeit nach Fehlermeldung durch die EAH Jena von höchstens 48 Stunden (NBD) jeweils während dem Zeitraum Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Technischer Standard: Einhaltung aller einschlägiger gültiger Normen/Richtlinien/Regeln
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen der VOL/B
Bedingungen nach Anlagen 1-3 der Vergabeunterlagen
Ergänzende Vertragsbedingungen nach Thüringer Vergabegesetz (siehe Begleitschreiben)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Zusätzliche Informationen:
Kontaktperson laut Bekanntmachnung sowie ein weiterer Angehöriger des Justiziariats

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE 811 481 421
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Juristische Person des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Justiziariat
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=327383 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321276 📞
E-Mail: nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361-573321059 📠
Internetadresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 092-219126 (2020-05-08)
Ergänzende Angaben (2020-08-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-382467
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 092-219126
ABl. S-Ausgabe: 157
Quelle: OJS 2020/S 157-382467 (2020-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 167-403217
ABl. S-Ausgabe: 167

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 167-403217 (2020-08-24)