Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung/Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendungssoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:
— Erstellung einer Feinkonzeption;
— Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw. Erstellung/Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen an die zu liefernde Software;
— Installation der Software;
— Schulungsmaßnahmen;
— vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten, einschließlich histori-scher Fallentwicklungsdaten aus dem Altsystem;
— Pflege der Software;
— Bereitstellung einer Anwenderhotline.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung, Inbetriebnahme und Pflege Fachanwendung SGB II für Job-Center Mainz-Bingen
KV BIN EU 5/2020”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung/Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung/Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendungssoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:
— Erstellung einer Feinkonzeption;
— Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw. Erstellung/Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen an die zu liefernde Software;
— Installation der Software;
— Schulungsmaßnahmen;
— vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten, einschließlich histori-scher Fallentwicklungsdaten aus dem Altsystem;
— Pflege der Software;
— Bereitstellung einer Anwenderhotline.
Der Landkreis Mainz-Bingen plant, das derzeit eingesetzte Fachverfahren „comp.ASS" des Anbieters Prosozial, Koblenz, zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durch ein Neusystem zu ersetzen, welches die fachlichen, gesetzlichen und prozessualen Vorgaben der betroffenen Fachbereiche bestmöglich unterstützt (Komplettsystem) und mögliche Optimierungsmaßnahmen durch Digitalisierung, Automatisierung, Integration mit und in vor- und nachgelagerte Verfahren und Lösungen sowie Best-Practice-Prozesse mit Workflowunterstützung ermöglicht.
Die öffentliche Verwaltung wird zunehmend unter der Überschrift „eGovernment" oder „Digitale Verwaltung" gefordert. Dies manifestiert sich nicht nur durch das Online-Zugangsgesetz (OZG), sondern im Bereich der Sozialverwaltung u. a. in Anpassungen, die durch das eGovernment-Gesetz des Bundes im Sozialgesetzbuch I und Sozialgesetzbuch X vorgenommen wurden, die mittelbar auch für das Sozialgesetzbuch II gelten (z. B. elektronischer Bescheid gem. § 37 SGB X). Hiervon ist besonders auch der Landkreis Mainz-Bingen als zugelassener kommunaler Träger nach § 6 a SGB II betroffen. Dabei sind die Strategien und Festlegungen des Landkreises zu berücksichtigen.
Angesichts dieser steigenden Anforderungen an das SGB II-Fachverfahren ist die Beschaffung eines neuen Fachverfahrens notwendig.
Die Beauftragung beinhaltet auch die Migration vorhandener Daten mit deren referentieller Integrität, das Einführungsprojekt inkl. Projektmanagement sowie die anschließende Pflege (Systemservice) über 4 Jahre.
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung/Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendersoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:
— Erstellung einer Feinkonzeption;
— Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw. Erstellung/Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen an die zu liefernde Software;
— Installation der Software;
— Schulungsmaßnahmen;
— vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten, einschließlich historischer Fallentwicklungsdaten aus dem AltsystemPflege der Software;
— Bereitstellung einer Anwenderhotline.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-26 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Beauftragung für den Systemservice kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers (Option) um weitere 3 Jahre verlängert werden.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“E-1.1 Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft (nur für Bewerbergemeinschaften),
E-1.2 Unternehmensbeschreibung,
E-1.3 Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
E-1.1 Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft (nur für Bewerbergemeinschaften),
E-1.2 Unternehmensbeschreibung,
E-1.3 Berufs- oder Handelsregisterauszug,
E-1.4 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB,
E-1.5 Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer,
E-1.6 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe,
E-1.7 Eigenerklärung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“E-1.8 Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (nicht älter als 6 Monate).
E-1.9 Angaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
E-1.8 Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (nicht älter als 6 Monate).
E-1.9 Angaben zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“E-2.1 Mit Bezug auf den Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens (Fachanwendung SGB II) seit 1.1.2012 abgenommene Einführungsprojekte.
E-2.4 Im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
E-2.1 Mit Bezug auf den Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens (Fachanwendung SGB II) seit 1.1.2012 abgenommene Einführungsprojekte.
E-2.4 Im Geschäftsjahr 2019 durchgeführte Aufträge zum Systemservice (Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft) von kundenspezifischen Softwareapplikationen jeweils größer 60 000 EUR (brutto)/p. a.
E-2.7 Seit 1.1.2012 abgenommene IT-Projekte mit einem Projektvolumen jeweils größer 200 000 EUR (brutto).
Weitere Nachweise:
E-2.10 Nachweis eines QM-Systems (z. B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z. B. nach DIN EN ISO 9001).
E-2.11 Nachweis der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“E-1.10 Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen,
E-1.11 Eigenerklärung zur Einhaltung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
E-1.10 Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen,
E-1.11 Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm,
E-1.12 Schutzerklärung zur Technologie des L. Ron Hubbard.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-16
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-12-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-31 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UDSPM
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung”
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613116-2113 📠
URL: http://mwvlp.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 202-489793 (2020-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bekanntmachung Auftragsvergabe — Lieferung, Inbetriebnahme und Pflege Fachanwendung SGB II für Job-Center Mainz-Bingen
KV BIN EU 5/2020”
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung / Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung / Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendungssoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:
— Erstellung einer Feinkonzeption,
— Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw. Erstellung / Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen an die zu liefernde Software,
— Installation der Software,
— Schulungsmaßnahmen,
— vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten, einschließlich historischer Fallentwicklungsdaten aus dem Altsystem,
— Pflege der Software,
— Bereitstellung einer Anwenderhotline.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 847 400 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Mainz-Bingen plant, das derzeit eingesetzte Fachverfahren „comp.ASS“ des Anbieters Prosozial, Koblenz, zur Erbringung der Leistungen im...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Mainz-Bingen plant, das derzeit eingesetzte Fachverfahren „comp.ASS“ des Anbieters Prosozial, Koblenz, zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durch ein Neusystem zu ersetzen, welches die fachlichen, gesetzlichen und prozessualen Vorgaben der betroffenen Fachbereiche bestmöglich unterstützt (Komplettsystem) und mögliche Optimierungsmaßnahmen durch Digitalisierung, Automatisierung, Integration mit und in vor- und nachgelagerte Verfahren und Lösungen sowie Best-Practice-Prozesse mit Workflowunterstützung ermöglicht.
Die öffentliche Verwaltung wird zunehmend unter der Überschrift „eGovernment“ oder „Digitale Verwaltung“ gefordert. Dies manifestiert sich nicht nur durch das Online-Zugangsgesetz (OZG), sondern im Bereich der Sozialverwaltung u. a. in Anpassungen, die durch das eGovernment-Gesetz des Bundes im Sozialgesetzbuch I und Sozialgesetzbuch X vorgenommen wurden, die mittelbar auch für das Sozialgesetzbuch II gelten (z. B. elektronischer Bescheid gem. § 37 SGB X). Hiervon ist besonders auch der Landkreis Mainz-Bingen als zugelassener kommunaler Träger nach § 6 a SGB II betroffen. Dabei sind die Strategien und Festlegungen des Landkreises zu berücksichtigen.
Angesichts dieser steigenden Anforderungen an das SGB II-Fachverfahren ist die Beschaffung eines neuen Fachverfahrens notwendig.
Die Beauftragung beinhaltet auch die Migration vorhandener Daten mit deren referentieller Integrität, das Einführungsprojekt inkl. Projektmanagement sowie die anschließende Pflege (Systemservice) über 4 Jahre.
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung / Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendersoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:
— Erstellung einer Feinkonzeption,
— Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw. Erstellung/Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen an die zu liefernde Software,
— Installation der Software,
— Schulungsmaßnahmen,
— vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten, einschließlich historischer Fallentwicklungsdaten aus dem AltsystemPflege der Software,
— Bereitstellung einer Anwenderhotline.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis der angebotenen Leistung
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 202-489793
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: KV BIN EU 5/2020
Titel:
“Lieferung, Inbetriebnahme und Pflege Fachanwendung SGB II für Job-Center Mainz-Bingen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: prosozial GmbH
Postanschrift: Emser Straße 10
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56076
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 847 400 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UR6RU.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber / Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht spaäter als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 119-315302 (2021-06-17)