Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung/Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendungssoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers. Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen: — Erstellung einer Feinkonzeption; — Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw. Erstellung/Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen an die zu liefernde Software; — Installation der Software; — Schulungsmaßnahmen; — vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten, einschließlich histori-scher Fallentwicklungsdaten aus dem Altsystem; — Pflege der Software; — Bereitstellung einer Anwenderhotline.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: KV BIN EU 5/2020
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung/Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendungssoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:
— Erstellung einer Feinkonzeption;
— Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw. Erstellung/Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen an die zu liefernde Software;
— Installation der Software;
— Schulungsmaßnahmen;
— vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten, einschließlich histori-scher Fallentwicklungsdaten aus dem Altsystem;
— Pflege der Software;
— Bereitstellung einer Anwenderhotline.
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung/Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendungssoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:
— Erstellung einer Feinkonzeption;
— Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw. Erstellung/Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen an die zu liefernde Software;
— Installation der Software;
— Schulungsmaßnahmen;
— vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten, einschließlich histori-scher Fallentwicklungsdaten aus dem Altsystem;
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-16 📅
Datum des Beginns: 2021-04-26 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 202-489793
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UDSPM
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung/Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendungssoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung/Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendungssoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:
— Erstellung einer Feinkonzeption;
— Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw. Erstellung/Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen an die zu liefernde Software;
— Installation der Software;
— Schulungsmaßnahmen;
— vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten, einschließlich histori-scher Fallentwicklungsdaten aus dem Altsystem;
— Pflege der Software;
— Bereitstellung einer Anwenderhotline.
Der Landkreis Mainz-Bingen plant, das derzeit eingesetzte Fachverfahren „comp.ASS" des Anbieters Prosozial, Koblenz, zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durch ein Neusystem zu ersetzen, welches die fachlichen, gesetzlichen und prozessualen Vorgaben der betroffenen Fachbereiche bestmöglich unterstützt (Komplettsystem) und mögliche Optimierungsmaßnahmen durch Digitalisierung, Automatisierung, Integration mit und in vor- und nachgelagerte Verfahren und Lösungen sowie Best-Practice-Prozesse mit Workflowunterstützung ermöglicht.
Der Landkreis Mainz-Bingen plant, das derzeit eingesetzte Fachverfahren „comp.ASS" des Anbieters Prosozial, Koblenz, zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durch ein Neusystem zu ersetzen, welches die fachlichen, gesetzlichen und prozessualen Vorgaben der betroffenen Fachbereiche bestmöglich unterstützt (Komplettsystem) und mögliche Optimierungsmaßnahmen durch Digitalisierung, Automatisierung, Integration mit und in vor- und nachgelagerte Verfahren und Lösungen sowie Best-Practice-Prozesse mit Workflowunterstützung ermöglicht.
Die öffentliche Verwaltung wird zunehmend unter der Überschrift „eGovernment" oder „Digitale Verwaltung" gefordert. Dies manifestiert sich nicht nur durch das Online-Zugangsgesetz (OZG), sondern im Bereich der Sozialverwaltung u. a. in Anpassungen, die durch das eGovernment-Gesetz des Bundes im Sozialgesetzbuch I und Sozialgesetzbuch X vorgenommen wurden, die mittelbar auch für das Sozialgesetzbuch II gelten (z. B. elektronischer Bescheid gem. § 37 SGB X). Hiervon ist besonders auch der Landkreis Mainz-Bingen als zugelassener kommunaler Träger nach § 6 a SGB II betroffen. Dabei sind die Strategien und Festlegungen des Landkreises zu berücksichtigen.
Die öffentliche Verwaltung wird zunehmend unter der Überschrift „eGovernment" oder „Digitale Verwaltung" gefordert. Dies manifestiert sich nicht nur durch das Online-Zugangsgesetz (OZG), sondern im Bereich der Sozialverwaltung u. a. in Anpassungen, die durch das eGovernment-Gesetz des Bundes im Sozialgesetzbuch I und Sozialgesetzbuch X vorgenommen wurden, die mittelbar auch für das Sozialgesetzbuch II gelten (z. B. elektronischer Bescheid gem. § 37 SGB X). Hiervon ist besonders auch der Landkreis Mainz-Bingen als zugelassener kommunaler Träger nach § 6 a SGB II betroffen. Dabei sind die Strategien und Festlegungen des Landkreises zu berücksichtigen.
Angesichts dieser steigenden Anforderungen an das SGB II-Fachverfahren ist die Beschaffung eines neuen Fachverfahrens notwendig.
Die Beauftragung beinhaltet auch die Migration vorhandener Daten mit deren referentieller Integrität, das Einführungsprojekt inkl. Projektmanagement sowie die anschließende Pflege (Systemservice) über 4 Jahre.
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung/Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendersoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung/Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendersoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
— vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten, einschließlich historischer Fallentwicklungsdaten aus dem AltsystemPflege der Software;
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Beauftragung für den Systemservice kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers (Option) um weitere 3 Jahre verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen Abt. 31 — JobCenter
Konrad-Adenauer-Straße 3
55218 Ingelheim am Rhein
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
E-1.1 Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft (nur für Bewerbergemeinschaften),
E-1.2 Unternehmensbeschreibung,
E-1.3 Berufs- oder Handelsregisterauszug,
E-1.4 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB,
E-1.5 Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer,
E-1.6 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe,
E-1.7 Eigenerklärung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
E-1.8 Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (nicht älter als 6 Monate).
E-1.9 Angaben zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
E-2.1 Mit Bezug auf den Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens (Fachanwendung SGB II) seit 1.1.2012 abgenommene Einführungsprojekte.
E-2.4 Im Geschäftsjahr 2019 durchgeführte Aufträge zum Systemservice (Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft) von kundenspezifischen Softwareapplikationen jeweils größer 60 000 EUR (brutto)/p. a.
E-2.7 Seit 1.1.2012 abgenommene IT-Projekte mit einem Projektvolumen jeweils größer 200 000 EUR (brutto).
Weitere Nachweise:
E-2.10 Nachweis eines QM-Systems (z. B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z. B. nach DIN EN ISO 9001).
E-2.10 Nachweis eines QM-Systems (z. B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z. B. nach DIN EN ISO 9001).
E-2.11 Nachweis der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
E-1.10 Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen,
E-1.11 Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm,
E-1.12 Schutzerklärung zur Technologie des L. Ron Hubbard.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-12-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613116-2113 📠
Internetadresse: http://mwvlp.rlp.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2020/S 202-489793 (2020-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung / Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendungssoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:
— Erstellung einer Feinkonzeption,
— Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw. Erstellung / Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen an die zu liefernde Software,
— Installation der Software,
— Schulungsmaßnahmen,
— vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten, einschließlich historischer Fallentwicklungsdaten aus dem Altsystem,
— Pflege der Software,
— Bereitstellung einer Anwenderhotline.
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung / Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendungssoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:
— Erstellung einer Feinkonzeption,
— Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw. Erstellung / Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen an die zu liefernde Software,
— Installation der Software,
— Schulungsmaßnahmen,
— vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten, einschließlich historischer Fallentwicklungsdaten aus dem Altsystem,
— Pflege der Software,
— Bereitstellung einer Anwenderhotline.
Gesamtwert des Auftrags: 847 400 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung / Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendungssoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung / Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendungssoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
— Erstellung einer Feinkonzeption,
— Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw. Erstellung / Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen an die zu liefernde Software,
— Installation der Software,
— Schulungsmaßnahmen,
— vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten, einschließlich historischer Fallentwicklungsdaten aus dem Altsystem,
— Pflege der Software,
Der Landkreis Mainz-Bingen plant, das derzeit eingesetzte Fachverfahren „comp.ASS“ des Anbieters Prosozial, Koblenz, zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durch ein Neusystem zu ersetzen, welches die fachlichen, gesetzlichen und prozessualen Vorgaben der betroffenen Fachbereiche bestmöglich unterstützt (Komplettsystem) und mögliche Optimierungsmaßnahmen durch Digitalisierung, Automatisierung, Integration mit und in vor- und nachgelagerte Verfahren und Lösungen sowie Best-Practice-Prozesse mit Workflowunterstützung ermöglicht.
Der Landkreis Mainz-Bingen plant, das derzeit eingesetzte Fachverfahren „comp.ASS“ des Anbieters Prosozial, Koblenz, zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durch ein Neusystem zu ersetzen, welches die fachlichen, gesetzlichen und prozessualen Vorgaben der betroffenen Fachbereiche bestmöglich unterstützt (Komplettsystem) und mögliche Optimierungsmaßnahmen durch Digitalisierung, Automatisierung, Integration mit und in vor- und nachgelagerte Verfahren und Lösungen sowie Best-Practice-Prozesse mit Workflowunterstützung ermöglicht.
Die öffentliche Verwaltung wird zunehmend unter der Überschrift „eGovernment“ oder „Digitale Verwaltung“ gefordert. Dies manifestiert sich nicht nur durch das Online-Zugangsgesetz (OZG), sondern im Bereich der Sozialverwaltung u. a. in Anpassungen, die durch das eGovernment-Gesetz des Bundes im Sozialgesetzbuch I und Sozialgesetzbuch X vorgenommen wurden, die mittelbar auch für das Sozialgesetzbuch II gelten (z. B. elektronischer Bescheid gem. § 37 SGB X). Hiervon ist besonders auch der Landkreis Mainz-Bingen als zugelassener kommunaler Träger nach § 6 a SGB II betroffen. Dabei sind die Strategien und Festlegungen des Landkreises zu berücksichtigen.
Die öffentliche Verwaltung wird zunehmend unter der Überschrift „eGovernment“ oder „Digitale Verwaltung“ gefordert. Dies manifestiert sich nicht nur durch das Online-Zugangsgesetz (OZG), sondern im Bereich der Sozialverwaltung u. a. in Anpassungen, die durch das eGovernment-Gesetz des Bundes im Sozialgesetzbuch I und Sozialgesetzbuch X vorgenommen wurden, die mittelbar auch für das Sozialgesetzbuch II gelten (z. B. elektronischer Bescheid gem. § 37 SGB X). Hiervon ist besonders auch der Landkreis Mainz-Bingen als zugelassener kommunaler Träger nach § 6 a SGB II betroffen. Dabei sind die Strategien und Festlegungen des Landkreises zu berücksichtigen.
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung / Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendersoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung / Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendersoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
— Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw. Erstellung/Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen an die zu liefernde Software,
— vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten, einschließlich historischer Fallentwicklungsdaten aus dem AltsystemPflege der Software,
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis der angebotenen Leistung
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-25 📅
Name: prosozial GmbH
Postanschrift: Emser Straße 10
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56076
Land: Deutschland 🇩🇪 Koblenz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 847 400 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber / Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber / Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht spaäter als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht spaäter als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.