Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angabe der Anzahl der Mitarbeiter (Projektleiter, Entwickler, Berater) mit für das vorliegende Projekt adäquater Qualifikation (Hochschulabschluss, vorhandene Zertifizierungen im Projektumfeld (Projektmanagement etc.), mit Zuordnung zu (vgl. Vordruck 8):
aa) Gesamtanzahl Mitarbeiter Unternehmen,
ab) Anzahl Mitarbeiter mit Tätigkeitsbereich Betreuung von Öffentlichen Auftraggebern gemäß § 98 GWB,
ac) Anzahl Mitarbeiter mit Tätigkeitsbereich Betreuung von Hochschulen.
Eine Tätigkeitsbereichszuordnung setzt hierbei voraus, dass der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren im Schnitt mindestens zu 40 Prozent, bezogen auf seine Arbeitszeit, in Hochschulen die dem deutschen Recht, darunter dem öffentlichen Haushalts- und Tarifrecht, unterliegen und mehr als 15 000 Studierende haben, gemäß Abschnitt tätig war. Für den verantwortlichen Mitarbeiter muss hochschulspezifisches Fachwissen grundsätzlich vorhanden sein; bezogen auf das deutsche Rechtssystem bedeutet dies in den Bereichen Handelsrecht, Haushaltsrecht, Steuerrecht, Personalrecht, Zuwendungsrecht sowie amtlichen Statistiken.
b) Nennung von Referenzprojekten, die nicht älter als 5 Jahre sein dürfen (Produktivsetzung des ERP Kernsystems in 2015 oder später) und die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (vgl. Vordruck 9),
c) Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
ca) Auftraggeber,
cb) Ansprechpartner mit Funktionsbezeichnung und Rufnummer,
cc) Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Art und Umfang in Beratertage), zumindest Nennung der eingeführten Funktionen/Module,
cd) Projektzeitraum und (aggregierte) Meilensteine sowie Projektziele,
ce) Nennung, welche Teile des Auftragsgegenstandes durch den Bewerber, eingeführt wurden (inkl. Angabe der Beratertage),
cf) Produktivsetzung bezogen auf oben genannte Funktionen/Module (ja/nein),
Inkl. der Erläuterung, ob mit dem implementierten System bereits Jahresabschlüsse erstellt, die mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert wurden. (vgl. Vordruck 9)
d) Testat über IDW Prüfungsstandard PS 880 (vgl. Vordruck 10),
e) Nachweis bestehender Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001: 2015 und Nachweis eines funktionierenden Informationssicherheitsmanagements (ISMS) auf Grundlage der DIN EN ISO/IEC 27001: 2017 auf der Basis eines zertifizierten IT-Grundschutzes BSI Standard 200-x (vgl. Vordruck 11).