Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer TK-Infrastruktur
2020-02_A
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsanlage📦
Kurze Beschreibung: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer TK-Infrastruktur.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 450 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“LfA Förderbank Bayern Königinstr. 17, 80539 München
LfA Förderbank Bayern Oberer Torplatz 1, 95028 Hof
LfA Förderbank Bayern Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung, Installation, betriebsfertige Übergabe und nachgelagerten Support für eine neue TK-Infrastruktur für die Standorte München, Nürnberg und Hof für...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung, Installation, betriebsfertige Übergabe und nachgelagerten Support für eine neue TK-Infrastruktur für die Standorte München, Nürnberg und Hof für ca. 720 Teilnehmer.
Gegenstand sind ein IP-basierendes zentrales TK-System mit 68 SIP-Kanälen, IP-Telefone, analoge Anschlüsse, DECT Systeme, ACD, UCC-Funktionen für Desktop und Mobile Clients, Web-Konferenzsysteme sowie die Integration einer Trading-Anlage in die TK-Infrastruktur.
Der Zuschlag erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis von UfAB 2018.
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt zwischen allen Angeboten, deren Kennzahl (Leistungspunkte/Preis) innerhalb einer Schwankungsbreite von 8 % zum Angebot mit der höchsten Kennzahl liegen.
Als Entscheidungskriterium gilt das Angebot mit den höchsten Leistungspunkten innerhalb des Schwankungsbereichs.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Erklärung des Bewerbers mit der Angabe der allgemeinen Unternehmensdaten
2. Erklärung der Bietergemeinschaft (falls zutreffend),
3. Erklärung über...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Erklärung des Bewerbers mit der Angabe der allgemeinen Unternehmensdaten
2. Erklärung der Bietergemeinschaft (falls zutreffend),
3. Erklärung über Nachunternehmer (falls zutreffend),
4. Erklärung über das Nichtvorliegen folgender Ausschlussgründe:
— Insolvenzverfahren gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
— Strafrechtliche Tatbestände gemäß § 123 Abs. 1 GWB;
— Schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
— weiterer fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
5. Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Formulare für diese Angaben befinden sich in den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Allgemeine Unternehmensdarstellung,
2. Angabe des Umsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren über Leistungen, die mit der zu vergebenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Allgemeine Unternehmensdarstellung,
2. Angabe des Umsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Formulare für diese Angaben befinden sich in den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Angabe von 3 Referenzen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Angabe der in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angabe von 3 Referenzen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Angabe der in den letzten 3 Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte in Fachbereichen die Leistungen erbringen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
3. Angaben zum Internen Kontrollsystem (IKS) zur Erfüllung der KWG/MaRisk Compliance Anforderung der LfA.
Formulare für diese Angaben befinden sich in den Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-03
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-03
12:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZDD9RV
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 083-195404 (2020-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer TK-Infrastruktur
2020-02_B
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 350 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“LfA Förderbank Bayern
Königinstr. 17
80539 München
LfA Förderbank Bayern
Oberer Torplatz 1
95028 Hof, LfA Förderbank Bayern
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagenaufgeführt”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Kostenkriterium (Name):
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagenaufgeführt”
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 083-195404
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Heldele GmbH
Postanschrift: Jacob-Baumann-Str. 10
Postort: München
Postleitzahl: 81249
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 284 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZDDS5M
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 158-385478 (2020-08-12)