Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer TK-Infrastruktur

LfA Förderbank Bayern

Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer TK-Infrastruktur.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-24 Auftragsbekanntmachung
2020-08-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsanlage
Referenznummer: 2020-02_A
Kurze Beschreibung: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer TK-Infrastruktur.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsanlage 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: LfA Förderbank Bayern
Postanschrift: Königinstr. 17
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfa.de 🌏
E-Mail: itbeschaffung@lfa.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZDD9RV/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZDD9RV 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 083-195404
ABl. S-Ausgabe: 83
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZDD9RV

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 450 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Installation, betriebsfertige Übergabe und nachgelagerten Support für eine neue TK-Infrastruktur für die Standorte München, Nürnberg und Hof für ca. 720 Teilnehmer.
Gegenstand sind ein IP-basierendes zentrales TK-System mit 68 SIP-Kanälen, IP-Telefone, analoge Anschlüsse, DECT Systeme, ACD, UCC-Funktionen für Desktop und Mobile Clients, Web-Konferenzsysteme sowie die Integration einer Trading-Anlage in die TK-Infrastruktur.
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Der Zuschlag erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis von UfAB 2018.
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt zwischen allen Angeboten, deren Kennzahl (Leistungspunkte/Preis) innerhalb einer Schwankungsbreite von 8 % zum Angebot mit der höchsten Kennzahl liegen.
Als Entscheidungskriterium gilt das Angebot mit den höchsten Leistungspunkten innerhalb des Schwankungsbereichs.
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
LfA Förderbank Bayern Königinstr. 17, 80539 München
LfA Förderbank Bayern Oberer Torplatz 1, 95028 Hof
LfA Förderbank Bayern Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung des Bewerbers mit der Angabe der allgemeinen Unternehmensdaten
2. Erklärung der Bietergemeinschaft (falls zutreffend),
3. Erklärung über Nachunternehmer (falls zutreffend),
4. Erklärung über das Nichtvorliegen folgender Ausschlussgründe:
— Insolvenzverfahren gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
— Strafrechtliche Tatbestände gemäß § 123 Abs. 1 GWB;
— Schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
— weiterer fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
5. Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Formulare für diese Angaben befinden sich in den Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Allgemeine Unternehmensdarstellung,
2. Angabe des Umsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Formulare für diese Angaben befinden sich in den Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe von 3 Referenzen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Angabe der in den letzten 3 Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte in Fachbereichen die Leistungen erbringen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
3. Angaben zum Internen Kontrollsystem (IKS) zur Erfüllung der KWG/MaRisk Compliance Anforderung der LfA.
Formulare für diese Angaben befinden sich in den Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: It-n
Internetadresse: www.lfa.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZDD9RV/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 083-195404 (2020-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020-02_B
Gesamtwert des Auftrags: 350 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 158-385478
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 083-195404
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZDDS5M

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
LfA Förderbank Bayern
Königinstr. 17
80539 München
Oberer Torplatz 1
95028 Hof, LfA Förderbank Bayern
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagenaufgeführt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Kostenkriterium (Name): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagenaufgeführt
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-07 📅
Name: Heldele GmbH
Postanschrift: Jacob-Baumann-Str. 10
Postort: München
Postleitzahl: 81249
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 284 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 158-385478 (2020-08-12)