Die UMG beabsichtigt die Neuanschaffung eines kompakten, mobilen digitalen Volumentomographen zur Verbesserung der Patientenversorgung durch intraoperatives 3D Röntgen zur Lagekontrolle von Osteosynthesemarterial oder Implantaten sowie Stellungskontrolle bei Frakturversorgungen. Angeboten werden soll ein Gerät, das Echtzeit-DVT-Scans des gesamten Schädels, der oberen Halswirbelsäule sowie von Füßen und Händen ermöglicht. Durch die Mobilität des Gerätes soll eine flexible Nutzung im gesamten OP Trakt der UMG ermöglicht werden. Das System soll in der MKG-Chirurgie, der Sinus- und Ohren-Chirurgie, der Schädelbasischirurgie, der Traumatologie, sowie in Teilbereichen der Orthopädie eingesetzt werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
Kurze Beschreibung:
Die UMG beabsichtigt die Neuanschaffung eines kompakten, mobilen digitalen Volumentomographen zur Verbesserung der Patientenversorgung durch intraoperatives 3D Röntgen zur Lagekontrolle von Osteosynthesemarterial oder Implantaten sowie Stellungskontrolle bei Frakturversorgungen. Angeboten werden soll ein Gerät, das Echtzeit-DVT-Scans des gesamten Schädels, der oberen Halswirbelsäule sowie von Füßen und Händen ermöglicht. Durch die Mobilität des Gerätes soll eine flexible Nutzung im gesamten OP Trakt der UMG ermöglicht werden. Das System soll in der MKG-Chirurgie, der Sinus- und Ohren-Chirurgie, der Schädelbasischirurgie, der Traumatologie, sowie in Teilbereichen der Orthopädie eingesetzt werden können.
Die UMG beabsichtigt die Neuanschaffung eines kompakten, mobilen digitalen Volumentomographen zur Verbesserung der Patientenversorgung durch intraoperatives 3D Röntgen zur Lagekontrolle von Osteosynthesemarterial oder Implantaten sowie Stellungskontrolle bei Frakturversorgungen. Angeboten werden soll ein Gerät, das Echtzeit-DVT-Scans des gesamten Schädels, der oberen Halswirbelsäule sowie von Füßen und Händen ermöglicht. Durch die Mobilität des Gerätes soll eine flexible Nutzung im gesamten OP Trakt der UMG ermöglicht werden. Das System soll in der MKG-Chirurgie, der Sinus- und Ohren-Chirurgie, der Schädelbasischirurgie, der Traumatologie, sowie in Teilbereichen der Orthopädie eingesetzt werden können.
Die UMG beabsichtigt die Neuanschaffung eines kompakten, mobilen digitalen Volumentomographen zur Verbesserung der Patientenversorgung durch intraoperatives 3D Röntgen zur Lagekontrolle von Osteosynthesemarterial oder Implantaten sowie Stellungskontrolle bei Frakturversorgungen. Angeboten werden soll ein Gerät, das Echtzeit-DVT-Scans des gesamten Schädels, der oberen Halswirbelsäule sowie von Füßen und Händen ermöglicht. Durch die Mobilität des Gerätes soll eine flexible Nutzung im gesamten OP Trakt der UMG ermöglicht werden. Das System soll in der MKG-Chirurgie, der Sinus- und Ohren-Chirurgie, der Schädelbasischirurgie, der Traumatologie, sowie in Teilbereichen der Orthopädie eingesetzt werden können. Für die Verwendung des Gerätes sollen keine baulichen Umbaumaßnahmen, keine speziellen für den Betrieb mit Röntgenstrahlen ausgerüstete Räume, z. B. mit abgeschirmten Bleiwänden, Strahlenschutz etc. notwendig sein. Standort des Gerätes zum Zeitpunkt der vorgesehenen Inbetriebnahme: Zentral OP der UMG, Vorbereitungszone des Zentral-OP Ebene 01.
Die UMG beabsichtigt die Neuanschaffung eines kompakten, mobilen digitalen Volumentomographen zur Verbesserung der Patientenversorgung durch intraoperatives 3D Röntgen zur Lagekontrolle von Osteosynthesemarterial oder Implantaten sowie Stellungskontrolle bei Frakturversorgungen. Angeboten werden soll ein Gerät, das Echtzeit-DVT-Scans des gesamten Schädels, der oberen Halswirbelsäule sowie von Füßen und Händen ermöglicht. Durch die Mobilität des Gerätes soll eine flexible Nutzung im gesamten OP Trakt der UMG ermöglicht werden. Das System soll in der MKG-Chirurgie, der Sinus- und Ohren-Chirurgie, der Schädelbasischirurgie, der Traumatologie, sowie in Teilbereichen der Orthopädie eingesetzt werden können. Für die Verwendung des Gerätes sollen keine baulichen Umbaumaßnahmen, keine speziellen für den Betrieb mit Röntgenstrahlen ausgerüstete Räume, z. B. mit abgeschirmten Bleiwänden, Strahlenschutz etc. notwendig sein. Standort des Gerätes zum Zeitpunkt der vorgesehenen Inbetriebnahme: Zentral OP der UMG, Vorbereitungszone des Zentral-OP Ebene 01.
Dauer: 2 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Die Bieter haben ihrem Angebot gemäß §44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung mit deutschsprachiger Übersetzung.
— Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung, die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV wird akzeptiert.
— Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung, die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV wird akzeptiert.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1) — III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem der Bieter fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Ziffern III.1.1) — III.1.3).
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1) — III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem der Bieter fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Ziffern III.1.1) — III.1.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Eignung sind mit Angebotsabgabe die nachfolgenden Unterlagen gemäß §§44-46-VgV einzureichen. Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§48 Abs.2 VgV).:
— Erklärung gemäß §48 VGV zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
— Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre(§45VgV);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
— als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV akzeptiert. Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind. Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV akzeptiert. Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind. Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen;
— Angaben zu Auftragsanteilen, welche der Bewerber/Bieter als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt. Außerdem hat der Bieter/Bewerber die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Weitehin sind beizufügen: ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, ggf. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, ggf. Verzeichnis der Leistungskapazitäten anderer Unternehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angaben zu Auftragsanteilen, welche der Bewerber/Bieter als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt. Außerdem hat der Bieter/Bewerber die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Weitehin sind beizufügen: ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, ggf. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, ggf. Verzeichnis der Leistungskapazitäten anderer Unternehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis von geeigneten Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren (möglichst unter Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit, der vollständigen Adresse, eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer), bei der vergleichbare Leistungen (möglichst im vollen Umfang) erbracht wurden.
Nachweis von geeigneten Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren (möglichst unter Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit, der vollständigen Adresse, eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer), bei der vergleichbare Leistungen (möglichst im vollen Umfang) erbracht wurden.
Eigenerklärung: Allgemeine Informationen über das Unternehmen (z. B. Firmenbroschüre, Zertifikate, Maßnahmen zur Qualitätssicherung). Die Vergabestelle behält sich vor, in Zweifelsfragen weitere Eignungsnachweise nachzufordern.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Göttingen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf §§160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hingewiesen: Erkannte Vergabeverstöße im Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird auf §§160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hingewiesen: Erkannte Vergabeverstöße im Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
Quelle: OJS 2020/S 104-250180 (2020-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-15 📅
Name: Medical Diagnostic Systems Vertriebs GmbH
Postanschrift: 74909
Postort: Meckesheim
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf §§160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hingewiesen: Erkannte Vergabeverstöße im Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird auf §§160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hingewiesen: Erkannte Vergabeverstöße im Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.