Lieferung, Montage, Austausch und Reparatur von Reifen, Rädern und fachspezifischem Zubehör für Personen-, Lastkraftwagen, Kraftomnibussen und Anhängern in 2 Losen
Lieferung, Montage, Austausch u. Reparatur v. Reifen, Rädern u. fachspezifischem Zubehör f. Personen-, Lastkraftwagen, Kraftomnibussen u. Anhängern in folgenden Losen:
Los 1: Service an Fahrzeugen bis 6t zul. Gesamtmasse
Los 2: Service an Fahrzeugen ab 6t zul. Gesamtmasse
Der Auftraggeber hat bundesweit mehr als 33.500 Fahrzeuge im Einsatz, die sich aus untersch. Fahrzeugen zusammensetzen. Hierzu zählen z.B. handelsübliche PKW u. LKW sowie Geländefahrzeuge in untersch. Gewichtsklassen. Beispiele:
PKW: VW Golf, Skoda Fabia, Opel Astra, BMW 3 er, Audi A6
VAN: VW Caddy, T5, Multivan, MB Vito, Renault Traffic
Transporter u. LLKW: MB Sprinter, Fiat Ducato, VW Crafter, Renault Master
LKW: MB Unimog U5023, MB Arocs, Iveco 150 Euro Cargo, Iveco Trakker, MAN TGA, Scania Sattelzugmaschine
KOM: Iveco Daily 45E, Iveco Daily Minibus, Evobus Intouro, Evobus Tourismo
Anhänger: Pkw-Transportanh., Tiefladeanh., Containertransportanh.
Der Auftraggeber benötigt Reifen, Kompletträder, Radzubehör u. zugeh. Dienstleistungen wie z. B. Radwechsel, Altreifenentsorgung, Einlagerung v. Reifen. Der Auftragnehmer muss in d. ges. Bunderepublik Deutschland die Leistungserbringung sicherstellen. Der Auftraggeber beabsichtigt je Los mit den maximal 5 wirtschaftlichsten Bietern eine jeweils gesonderte Rahmenvereinbarung über die Erbringung d. ausgeschriebenen Leistungen zu schließen.
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Zum Lieferumfang gehören Sommerreifen, Winterreifen, Geländereifen, Kompletträder u. Radzubehör. Zusätzlich sind folg. Dienstleistungen zu erbringen:
Radwechsel
Demontage u. Montage eines Reifens
Reifenreparatur
Auswuchten stationär
Einlagerung.
Alle Dienstleistungen können auch als mobiler Service erfolgen, sofern d. Auftraggeber f. diesen vorher die schriftliche Freigabe erteilt hat. Alle Reifen, Kompletträder, Radzubehör u. die reifenservicebezogenen Dienstleistungen müssen den gesetzl. Rahmenbedingungen d. StVZO u. den UN/ECE-Regelungen (gem. Amtsblatt d. Europäischen Union) entsprechen. Die Europäische Union hat per Verordnung (Nr. 1222/2009) das EU-Reifenlabel für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich u. identisch eingeführt. Es gilt f. PKW-Reifen, leichte Nutzfahrzeug-Reifen sowie schwere Nutzfahrzeug-Reifen, die nach dem 01.07.2012 produziert wurden. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung dieser Verordnung verpflichtet, sofern diese f. die jeweiligen Reifen u. Kompletträder Anwendung findet. Diese Verordnung wird am 01.05.2021 durch die Verordnung Nr. 2020/740 - EU-Reifenlabel ersetzt. Es dürfen nur Reifen u. Kompletträder verwendet werden, die v. Fahrzeughersteller freigegeben u./o. mit einer ABE oder EG-Zulassung f. das entsprechende Fahrzeugmodell versehen sind. Gleiches gilt f. das Radzubehör. Hierfür trägt d. Auftragnehmer die Verantwortung.
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Der Auftragnehmer muss auf Basis einer Excel- o. csv-Datei, monatlich die Daten des Vormonats schriftlich zur Verfügung stellen. Dieses Reporting beinhaltetet folgende zwei Varianten:
1) Reporting Einlagerung:
Das Reporting zur Einlagerung muss folgende Daten beinhalten:
Fahrzeugkennzeichen,
Fahrzeugidentifikationsnummer,
Reifen (Reifenhersteller, Profilbezeichnung, Reifenbreite, Querschnitt, Durchmesser Geschwindigkeitsindex, Lastindex) o. Felge (mit Angabe der Dimension),
Reifenart (z. B. Sommer-/Winterreifen, nur bei eingelagerten Reifen),
Angabe der DOT Kennzeichnung (nur bei eingelagerten Reifen),
Letzte Einlagerung (Datum),
Einlagerungsort (Firmen-Adresse).
2) Reporting Leistungserbringung:
Das Reporting zur Leistungserbringung in Bezug auf die Dienstleistungen u. den Reifenservice muss die nachfolgenden zwei unterschiedlichen Datensätze beinhalten.
Datensatz 1: In dieser Datei müssen alle unter Ziffer 6 d. Leistungsbeschreibung (Dienstleistungen Reifenservice) aufgeführten Dienstleistungen benannt u. d. im Quartal erbrachten Menge zugeordnet sein.
Datensatz 2: In dieser Datei müssen alle unter Ziffer 6 d. Leistungsbeschreibung (Dienstleistungen Reifenservice) aufgef. Dienstleistungen mit Fahrzeugbezug aufgelistet sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung, Montage, Austausch und Reparatur von Reifen, Rädern und fachspezifischem Zubehör für Personen-, Lastkraftwagen, Kraftomnibussen und Anhängern in...”
Titel
Lieferung, Montage, Austausch und Reparatur von Reifen, Rädern und fachspezifischem Zubehör für Personen-, Lastkraftwagen, Kraftomnibussen und Anhängern in 2 Losen
Ausschreibung Nr. 20/Reifen/03
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Produkte/Dienstleistungen: Reifen für Normalbeanspruchung und Hochleistungsreifen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Montage, Austausch u. Reparatur v. Reifen, Rädern u. fachspezifischem Zubehör f. Personen-, Lastkraftwagen, Kraftomnibussen u. Anhängern in...”
Kurze Beschreibung
Lieferung, Montage, Austausch u. Reparatur v. Reifen, Rädern u. fachspezifischem Zubehör f. Personen-, Lastkraftwagen, Kraftomnibussen u. Anhängern in folgenden Losen:
Los 1: Service an Fahrzeugen bis 6t zul. Gesamtmasse
Los 2: Service an Fahrzeugen ab 6t zul. Gesamtmasse
Der Auftraggeber hat bundesweit mehr als 33.500 Fahrzeuge im Einsatz, die sich aus untersch. Fahrzeugen zusammensetzen. Hierzu zählen z.B. handelsübliche PKW u. LKW sowie Geländefahrzeuge in untersch. Gewichtsklassen. Beispiele:
PKW: VW Golf, Skoda Fabia, Opel Astra, BMW 3 er, Audi A6
VAN: VW Caddy, T5, Multivan, MB Vito, Renault Traffic
Transporter u. LLKW: MB Sprinter, Fiat Ducato, VW Crafter, Renault Master
LKW: MB Unimog U5023, MB Arocs, Iveco 150 Euro Cargo, Iveco Trakker, MAN TGA, Scania Sattelzugmaschine
KOM: Iveco Daily 45E, Iveco Daily Minibus, Evobus Intouro, Evobus Tourismo
Anhänger: Pkw-Transportanh., Tiefladeanh., Containertransportanh.
Der Auftraggeber benötigt Reifen, Kompletträder, Radzubehör u. zugeh. Dienstleistungen wie z. B. Radwechsel, Altreifenentsorgung, Einlagerung v. Reifen. Der Auftragnehmer muss in d. ges. Bunderepublik Deutschland die Leistungserbringung sicherstellen. Der Auftraggeber beabsichtigt je Los mit den maximal 5 wirtschaftlichsten Bietern eine jeweils gesonderte Rahmenvereinbarung über die Erbringung d. ausgeschriebenen Leistungen zu schließen.
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Zum Lieferumfang gehören Sommerreifen, Winterreifen, Geländereifen, Kompletträder u. Radzubehör. Zusätzlich sind folg. Dienstleistungen zu erbringen:
Radwechsel
Demontage u. Montage eines Reifens
Reifenreparatur
Auswuchten stationär
Einlagerung.
Alle Dienstleistungen können auch als mobiler Service erfolgen, sofern d. Auftraggeber f. diesen vorher die schriftliche Freigabe erteilt hat. Alle Reifen, Kompletträder, Radzubehör u. die reifenservicebezogenen Dienstleistungen müssen den gesetzl. Rahmenbedingungen d. StVZO u. den UN/ECE-Regelungen (gem. Amtsblatt d. Europäischen Union) entsprechen. Die Europäische Union hat per Verordnung (Nr. 1222/2009) das EU-Reifenlabel für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich u. identisch eingeführt. Es gilt f. PKW-Reifen, leichte Nutzfahrzeug-Reifen sowie schwere Nutzfahrzeug-Reifen, die nach dem 01.07.2012 produziert wurden. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung dieser Verordnung verpflichtet, sofern diese f. die jeweiligen Reifen u. Kompletträder Anwendung findet. Diese Verordnung wird am 01.05.2021 durch die Verordnung Nr. 2020/740 - EU-Reifenlabel ersetzt. Es dürfen nur Reifen u. Kompletträder verwendet werden, die v. Fahrzeughersteller freigegeben u./o. mit einer ABE oder EG-Zulassung f. das entsprechende Fahrzeugmodell versehen sind. Gleiches gilt f. das Radzubehör. Hierfür trägt d. Auftragnehmer die Verantwortung.
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Der Auftragnehmer muss auf Basis einer Excel- o. csv-Datei, monatlich die Daten des Vormonats schriftlich zur Verfügung stellen. Dieses Reporting beinhaltetet folgende zwei Varianten:
1) Reporting Einlagerung:
Das Reporting zur Einlagerung muss folgende Daten beinhalten:
Fahrzeugkennzeichen,
Fahrzeugidentifikationsnummer,
Reifen (Reifenhersteller, Profilbezeichnung, Reifenbreite, Querschnitt, Durchmesser Geschwindigkeitsindex, Lastindex) o. Felge (mit Angabe der Dimension),
Reifenart (z. B. Sommer-/Winterreifen, nur bei eingelagerten Reifen),
Angabe der DOT Kennzeichnung (nur bei eingelagerten Reifen),
Letzte Einlagerung (Datum),
Einlagerungsort (Firmen-Adresse).
2) Reporting Leistungserbringung:
Das Reporting zur Leistungserbringung in Bezug auf die Dienstleistungen u. den Reifenservice muss die nachfolgenden zwei unterschiedlichen Datensätze beinhalten.
Datensatz 1: In dieser Datei müssen alle unter Ziffer 6 d. Leistungsbeschreibung (Dienstleistungen Reifenservice) aufgeführten Dienstleistungen benannt u. d. im Quartal erbrachten Menge zugeordnet sein.
Datensatz 2: In dieser Datei müssen alle unter Ziffer 6 d. Leistungsbeschreibung (Dienstleistungen Reifenservice) aufgef. Dienstleistungen mit Fahrzeugbezug aufgelistet sein.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Service an Fahrzeugen bis 6t zul. Gesamtmasse
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Räder, Teile und Zubehör📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reifen für Normalbeanspruchung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reifen für Kraftfahrzeuge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reifen für Lastkraftwagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reifen für Busse📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Durch den bundesweiten Einsatz der Fahrzeuge muss die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer auch bundesweit sichergestellt werden. Der Auftragnehmer...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Durch den bundesweiten Einsatz der Fahrzeuge muss die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer auch bundesweit sichergestellt werden. Der Auftragnehmer muss in der gesamten Bunderepublik Deutschland die Leistungserbringung mit eigenen Kapazitäten sicherstellen oder diese durch Unterauftragnehmer erbringen lassen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Ergänzend zur kurzen Beschreibung aus dem Ausschreibungsgegenstand dieser Bekanntmachung, gilt für das Los 1 (Service an Fahrzeugen bis 6t zul....”
Beschreibung der Beschaffung
Ergänzend zur kurzen Beschreibung aus dem Ausschreibungsgegenstand dieser Bekanntmachung, gilt für das Los 1 (Service an Fahrzeugen bis 6t zul. Gesamtmasse):
Alle geforderten Dienstleistungen sind grundsätzlich in Service-Centern des Auftragnehmers zu erbringen. In diesem Los sollen Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 6t serviciert werden. Dies sind PKW, Van, Transporter, Geländewagen, leichte Kraftomnibusse und leichte Anhänger.
Optional und ausschließlich in besonderen Ausnahmefällen, wie beispielsweise einem aufgrund eines Reifenschadens nicht mehr fahrfähigem Fahrzeug, kann durch den Auftragnehmer auch ein mobiler Service am Fahrzeugstandort erbracht werden. Dies darf allerdings nur erfolgen, wenn die Reparatursteuerung des Auftraggebers vorher die schriftliche Freigabe dazu erteilt hat.
Im Falle der mobilen Dienstleistung am Fahrzeugstandort, kann es sein, dass sich dieser Standort in einer militärischen Anlage (Kaserne) befindet. Der Zutritt erfolgt im Regelfall über das Passwechselverfahren. Der Auftragnehmer stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass jegliche mit der Ausführung des Auftrags betraute Person, jederzeit entsprechende Ausweispapiere mit sich führt. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer sicher, dass nur Personen eingesetzt werden, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuell gültigen Staatenliste (Anlage BMI Staatenliste), festgelegt durch das Bundesministerium des Innern im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz), haben. Diese Anlage ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Der zum Zeitpunkt d. Ausschreibung aktuelle Fahrzeugbestand des Auftraggebers, der für die Leistungserbringung relevant ist, lautet wie folgt:
PKW: 8.083 Stück
Van: 5.295 Stück
Transporter: 6.517 Stück
Geländewagen: 3.147 Stück
Leichte KOM: 52 Stück
Leichte Anhänger: 69 Stück
Aufgrund der Dynamik d. BwFuhrparkService GmbH, kann der genannte Fahrzeugbestand variieren. Die aufgeführten Fahrzeugzahlen sollen lediglich als Anhaltspunkt dienen.
Der Auftraggeber schätzt aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes bundesweite Volumen innerhalb von vier Jahren für das gesamte Los 1:
8.870.002,13 EUR
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In diesem Los werden Sommerreifen, Winterreifen, Kompletträder und Geländereifen benötigt.
In der Flotte werden auch "grüne", also für den militärischen Gebrauch modifizierte, Fahrzeuge betrieben. Diese sind in der Regel geländegängig u. sind im Los 1 als Geländewagen ausgewiesen. Insbesondere bei den leichten Geländefahrzeugen aus Los 1 sind einige Vorschriften zur Ausstattung mit Reifen zu beachten. Diese Fahrzeugtypen müssen den speziellen Anforderungen d. Bundeswehr entsprechen u. unterliegen gegebenenfalls besonderen Prüfungen u. Freigaben durch die Wehrtechnischen Dienststellen d. Bundeswehr (WTD). Damit die Bundeswehr ihren Auftrag erfüllen kann, werden unter anderem an die Bereifung hohe Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen, wie zum Beispiel die Gelände- u. Wintertauglichkeit, werden durch die Wehrtechnischen Dienststellen d. Bundeswehr in Feldtests erarbeitet u. intern an den Auftraggeber veröffentlicht.
Bei den Fahrzeugen, welche in der Anlage Geländewagen Freigabeliste aufgeführt sind, sind daher ausschließlich die in dieser Anlage zugeordneten Reifen zu verwenden. Die Anlage kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Verwendung von Reifen ist vor Reparaturbeginn mit der Reparatursteuerung des Auftraggebers, telefonisch oder per E-Mail, Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären.
Bei Nichteinhaltung d. Vorgaben der Bundeswehr, wird die Freigabe zur Nutzung des Fahrzeuges durch die Bundeswehr entzogen. Die Nichtbeachtung d. Vorgaben d. Bundeswehr u. des Auftraggebers führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
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Um die umweltfreundliche Firmenpolitik d. BwFuhrparkService GmbH weiter voran zu treiben, legt der Auftraggeber einen besonderen Wert auf den Einsatz umweltfreundlicher Materialien u. Technologien u. forderte daher Reifen mit einer möglichst hohen Energieeffizienzklasse u. einer möglichst geringen Geräuschemission.
Ergänzend dürfen nur sogenannte "Marken- u. Premiumreifen" als Sommerreifen u. Winterreifen verwendet werden. Der Auftraggeber versteht unter "Marken- u. Premiumreifen" ausschließlich Reifen, für welche ein Reifentest, wie z. B. aus einer Fachzeitschrift o. von einem Automobilclub vorgelegt werden kann. Bei diesem Reifentest muss d. Reifen mindestens die Note "2,5", "gut" o. "empfehlenswert" erreicht haben. Zusätzlich darf d. Reifentest nicht älter als 3 Jahre sein. Mit Anlage Eigenerklärung zur Verwendung v. Marken- u. Premiumreifen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist, garantiert der Auftragnehmer, ausschließlich derartige Marken- u. Premiumreifen zu verwenden.
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Vertragslaufzeit:
Die Laufzeit d. Rahmenvereinbarungen beginnen mit Zuschlagserteilung u. enden am 28.02.2025. Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit der BwFuhrparkService GmbH vorzeitig auflöst o. beendet.
— ----
Aufgrund d. Zeichenbegrenzung dieses Formulars sind alle weiteren Einzelheiten aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Anlage 3 – Preisblatt Los 1: Wert unter „Ergebnis Los 1“
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 8 870 002 💰
Dauer
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 10 644 00,00 EUR netto über...”
Zusätzliche Informationen
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 10 644 00,00 EUR netto über die Laufzeit bis zum 28.2.2025 begrenzt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Service an Fahrzeugen ab 6t zul. Gesamtmasse
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ergänzend zur kurzen Beschreibung aus dem Ausschreibungsgegenstand dieser Bekanntmachung, gilt für das Los 2 (Service an Fahrzeugen ab 6t zul....”
Beschreibung der Beschaffung
Ergänzend zur kurzen Beschreibung aus dem Ausschreibungsgegenstand dieser Bekanntmachung, gilt für das Los 2 (Service an Fahrzeugen ab 6t zul. Gesamtmasse):
Alle geforderten Dienstleistungen sind grundsätzlich in Service-Centern des Auftragnehmers zu erbringen. In diesem Los sollen Fahrzeuge ab einer zulässigen Gesamtmasse von 6t serviciert werden. Dies sind Lastkraftwagen (LKW), Gelände-LKW, schwere Kraftomnibusse und schwere Anhänger.
Optional und ausschließlich in besonderen Ausnahmefällen, wie beispielsweise einem aufgrund eines Reifenschadens nicht mehr fahrfähigem Fahrzeug, kann durch den Auftragnehmer auch ein mobiler Service am Fahrzeugstandort erbracht werden. Dies darf allerdings nur erfolgen, wenn die Reparatursteuerung des Auftraggebers vorher die schriftliche Freigabe dazu erteilt hat.
Im Falle der mobilen Dienstleistung am Fahrzeugstandort, kann es sein, dass sich dieser Standort in einer militärischen Anlage (Kaserne) befindet. Der Zutritt erfolgt im Regelfall über das Passwechselverfahren. Der Auftragnehmer stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass jegliche mit der Ausführung des Auftrags betraute Person, jederzeit entsprechende Ausweispapiere mit sich führt. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer sicher, dass nur Personen eingesetzt werden, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuell gültigen Staatenliste (Anlage BMI Staatenliste), festgelegt durch das Bundesministerium des Innern im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz), haben. Diese Anlage ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Der zum Zeitpunkt d. Ausschreibung aktuelle Fahrzeugbestand des Auftraggebers, der für die Leistungserbringung relevant ist, lautet wie folgt:
LKW - 1.364 Stück
Gelände-LKW - 5.399 Stück
Schwere KOM - 367 Stück
Schwere Anhänger - 404 Stück
Aufgrund der Dynamik d. BwFuhrparkService GmbH, kann der genannte Fahrzeugbestand variieren. Die aufgeführten Fahrzeugzahlen sollen lediglich als Anhaltspunkt dienen.
Der Auftraggeber schätzt aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes bundesweite Volumen innerhalb von vier Jahren für das gesamte Los 2:
5.790.701,22 EUR
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In der Flotte werden auch "grüne", also für den militärischen Gebrauch modifizierte, Fahrzeuge betrieben. Diese sind in d. Regel geländegängig u. sind im Los 2 als Gelände-LKW ausgewiesen. Diese Fahrzeugtypen müssen den speziellen Anforderungen d. Bundeswehr entsprechen u. unterliegen gegebenenfalls besonderen Prüfungen u. Freigaben durch die Wehrtechnischen Dienststellen d. Bundeswehr (WTD). Damit die Bundeswehr ihren Auftrag erfüllen kann, werden für Gelände-LKW daher ausschließlich Multifunktionsreifen, Multi-Purpose Tyre (MPT) benötigt. Als MPT-Reifen (Multi Purpose Tyre) sind ausschließlich folgende Reifen zu verstehen:
— Reifen, welche mindestens eine M+S Kennzeichnung tragen, oder
— Reifen, welche eine POR-Kennzeichnung (Professional Off-Road) tragen.
Weicht die neue Bereifung von der aktuell verbauten Bereifung ab, ist dies immer vor Einbau mit der Reparatursteuerung des Auftraggebers abzustimmen und deren schriftliche Freigabe einzuholen. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Verwendung von Reifen ist ebenfalls vor Reparaturbeginn mit der Reparatursteuerung des Auftraggebers schriftlich Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären.
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In diesem Los benötigt der Auftraggeber auch All Terrain (AT) und Mud Terrain (MT) Reifen. Darunter sind ausschließlich folgende Reifen zu verstehen:
— AT-Reifen (All-Terrain), welche mit dem Three-Peak-Mountain-Snowflake-Symbol gekennzeichnet sind und eine anteilige Nutzung von Straße 60 % zu Gelände 40 % gewährleisten,
— MT-Reifen (MUD-Terrain), welche mindestens mit M+S gekennzeichnet sind und eine anteilige Nutzung von Straße und Gelände zu je 50 % oder überwiegend Gelände gewährleisten,
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Um die umweltfreundliche Firmenpolitik d. BwFuhrparkService GmbH weiter voran zu treiben, legt der Auftraggeber einen besonderen Wert auf den Einsatz umweltfreundlicher Materialien u. Technologien u. forderte daher Reifen mit einer möglichst hohen Energieeffizienzklasse u. einer möglichst geringen Geräuschemission.
Ergänzend dürfen nur sogenannte "Marken- u. Premiumreifen" als Sommerreifen u. Winterreifen verwendet werden. Der Auftraggeber versteht unter "Marken- u. Premiumreifen" ausschließlich Reifen, für welche ein Reifentest, wie z. B. aus einer Fachzeitschrift o. von einem Automobilclub vorgelegt werden kann. Bei diesem Reifentest muss d. Reifen mindestens die Note "2,5", "gut" o. "empfehlenswert" erreicht haben. Zusätzlich darf d. Reifentest nicht älter als 3 Jahre sein. Mit Anlage Eigenerklärung zur Verwendung v. Marken- u. Premiumreifen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist, garantiert der Auftragnehmer, ausschließlich derartige Marken- u. Premiumreifen zu verwenden.
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Vertragslaufzeit:
Die Laufzeit d. Rahmenvereinbarungen beginnen mit Zuschlagserteilung u. enden am 28.02.2025. Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit der BwFuhrparkService GmbH vorzeitig auflöst o. beendet.
— ----
Aufgrund d. Zeichenbegrenzung dieses Formulars sind alle weiteren Einzelheiten aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Anlage 4 - Preisblatt Los 2: Wert unter "Ergebnis Los 2"
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 5 790 701 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 6.948.840,00 EUR netto über...”
Zusätzliche Informationen
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 6.948.840,00 EUR netto über die Laufzeit bis zum 28.02.2025 begrenzt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gültig für beide Lose:
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gültig für beide Lose:
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen.
Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.
Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck):
— Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft,
— Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
— Unterbeauftragung von Leistungen.
Aktueller Berufs-/ oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist. Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann.
Ausländische Unternehmen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten haben dabei die Gleichwertigkeit der Bescheinigung nachzuweisen.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gültig für Los 1:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben
Zum Gesamtjahresumsatz und zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gültig für Los 1:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben
Zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz, bezogen auf das Los 1 - Service an Fahrzeugen bis 6t zul. Gesamtmasse, aus den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2017, 2018, 2019).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf das Los 1 – Service an Fahrzeugen bis 6t zul. Gesamtmasse, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Jahr erforderlich:
Mindestens 3 000 000 EUR brutto im Geschäftsjahr 2017
Mindestens 3 000 000 EUR brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 3 000 000 EUR brutto im Geschäftsjahr 2019
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine Betriebshaftpflichtversicherung gefordert.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice. Alternativ kann eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklerunternehmens eingereicht werden, aus welcher hervorgeht, dass die nachfolgend benannten Deckungssummen ab der möglichen Zuschlagserteilung gewährleistet sind.
Personen- und Sachschäden einschl. Todesfall pro Versicherungsjahr: 5 Mio. EUR Vermögensschäden pro Versicherungsjahr: 0,25 Mio. EUR
Gültig für Los 2:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben
Zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz, bezogen auf das Los 2 – Service an Fahrzeugen ab 6t zul. Gesamtmasse, aus den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2017, 2018, 2019).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf das Los 2 – Service an Fahrzeugen ab 6t zul. Gesamtmasse, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Jahr erforderlich:
Mindestens 2 000 000 EUR brutto im Geschäftsjahr 2017
Mindestens 2 000 000,- EUR brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 2 000 000 EUR brutto im Geschäftsjahr 2019
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine Betriebshaftpflichtversicherung gefordert.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice. Alternativ kann eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklerunternehmens eingereicht werden, aus welcher hervorgeht, dass die nachfolgend benannten Deckungssummen ab der möglichen Zuschlagserteilung gewährleistet sind.
Personen- und Sachschäden einschl. Todesfall pro Versicherungsjahr: 5 Mio. EUR
Vermögensschäden pro Versicherungsjahr: 0,25 Mio. EUR
“Gültig für Los 1:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf das
Los 1 – Service an Fahrzeugen...”
Gültig für Los 1:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf das
Los 1 – Service an Fahrzeugen bis 6t zul. Gesamtmasse, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:
Mindestens 3 000 000 EUR brutto im Geschäftsjahr 2017
Mindestens 3 000 000 EUR brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 3 000 000 EUR brutto im Geschäftsjahr 2019.
Gültig für Los 1:
Als Bieter kommen nur Unternehmen in Betracht, welche mit Angebotsabgabe eine bestehende Versicherungspolice oder eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklerunternehmens einreichen, aus welcher hervorgeht, dass die nachfolgend benannten Deckungssummen ab der möglichen Zuschlagserteilung gewährleistet sind.
Personen- und Sachschäden einschl. Todesfall pro Versicherungsjahr: 5 Mio. EUR
Vermögensschäden pro Versicherungsjahr: 0,25 Mio. EUR
Gültig für Los 2:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf das Los 2 – Service an Fahrzeugen ab 6t zul. Gesamtmasse, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:
Mindestens 2 000 000 EUR brutto im Geschäftsjahr 2017
Mindestens 2 000 000 EUR brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 2 000 000 EUR brutto im Geschäftsjahr 2019.
Gültig für Los 2:
Als Bieter kommen nur Unternehmen in Betracht, welche mit Angebotsabgabe eine bestehende Versicherungspolice oder eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklerunternehmens einreichen, aus welcher hervorgeht, dass die nachfolgend benannten Deckungssummen ab der möglichen Zuschlagserteilung gewährleistet sind.
Personen- und Sachschäden einschl. Todesfall pro Versicherungsjahr: 5 Mio. EUR
Vermögensschäden pro Versicherungsjahr: 0,25 Mio. EUR
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gültig für Los 1:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zum deutschlandweiten Netz an Service-Centern zu machen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gültig für Los 1:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zum deutschlandweiten Netz an Service-Centern zu machen, welche dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung stehen. Hierzu ist in Anlage 1 (Standortnetz Los 1) der Vergabeunterlagen zu jedem aufgeführten PLZ-Bereich anzugeben, ob dieser PLZ-Bereich durch ein oder mehrere Service-Center abgedeckt ist. Der Nachweis erfolgt durch die entsprechende Angabe „Ja“ oder „Nein“ in dem dafür vorgesehenen Feld.
Gültig für Los 2:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zum deutschlandweiten Netz an Service-Centern zu machen, welche dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung stehen. Hierzu ist in Anlage 2 (Standortnetz Los 2) der Vergabeunterlagen zu jedem aufgeführten PLZ-Bereich anzugeben, ob dieser PLZ-Bereich durch ein oder mehrere Service-Center abgedeckt ist. Der Nachweis erfolgt durch die entsprechende Angabe „Ja“ oder „Nein“ in dem dafür vorgesehenen Feld.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Gültig für Los 1:
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vom Auftraggeber folgende deutschlandweite Mindestflächendeckung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Gültig für Los 1:
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vom Auftraggeber folgende deutschlandweite Mindestflächendeckung gefordert:
Es müssen mindestens 75 % der in Anlage 1 (Standortnetz Los 1) der Vergabeunterlagen aufgeführten PLZ-Bereiche durch ein oder mehrere Service-Center abgedeckt sein.
Gültig für Los 2:
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vom Auftraggeber folgende deutschlandweite Mindestflächendeckung gefordert:
Es müssen mindestens 60 % der in Anlage 2 (Standortnetz Los 2) der Vergabeunterlagen aufgeführten PLZ-Bereiche durch ein oder mehrere Service-Center abgedeckt sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-16
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-16
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Abw. zu §41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf §41 Abs. 3 VgV in Verb. mit §5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar....”
Abw. zu §41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf §41 Abs. 3 VgV in Verb. mit §5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gem. §41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert. Zusätzlich ist die Angebotsfrist um weitere 21 Kalendertage (Schließung Vergabestelle über Weihnachtszeit sowie angemessene Verlängerung aufgrund Covid-19 Pandemie u. deutschlandweiten Lockdown) verlängert. Die Vergabestelle ist v. 22.12.2020 bis einschließlich 01.01.2021 nicht besetzt. Hinweise u. Fragen können während dieser Zeit nicht bearbeitet werden. Sofern Hinweise u. Fragen bei d. Vergabestelle eingehen, so werden diese erst nach dem 01.01.2021 bearbeitet. In der Angebotsfrist ist dieser Zeitraum bereits berücksichtigt.
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Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die v. d. Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden u. ausgefüllt abzugeben. Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftl. Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch f. die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise v. jedem Mitglied d. Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit d. Bieter o. die Bietergemeinschaft zum Nachweis d. Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. d. Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann d. Bieter/die Bietergemeinschaft z. B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung f. den Teil d. Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch f. Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
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Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben u. Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch d. Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
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Ab einem Auftragswert v. 30.000,- Euro wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz v. Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern u. bei d. Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern d. Bieter f. eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die ges. Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
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Vergabeart: Offenes Verfahren gem. § 14 Absatz 1 VgV i. V. m. § 15 VgV. Verfahrensart: Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV. Begründung:
In d. Auftragsbekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen sind alle Bedingungen zur Durchführung u. Erbringung d. Leistung sowie die objektiven Bedingungen f. die Auswahl d. Unternehmen festgelegt. Die Rahmenvereinbarungen dienen dazu, die Bedingungen f. die Aufträge, die während d. Vertragslaufzeit vergeben werden sollen, festzulegen. Die Rahmenvereinbarung enthält somit alle Bedingungen f. den Einzelabruf. Um die Flexibilität u. den Servicegedanken gegenüber dem Kunden Bundeswehr hochzuhalten, ist d. Abschluss v. Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern folglich zwingend angezeigt. Bei diesem Beschaffungsvorhaben sollen daher je Los bis zu fünf Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. Diese Konstellation ist d. zwingend notwendigen deutschlandweiten Flächendeckung geschuldet. Dies liegt darin begründet, dass die Fahrzeuge des Auftraggebers deutschlandweit verteilt sind u. aufgrund d. Reisetätigkeiten auch dauerhaft innerhalb Deutschlands unterwegs sind. Die Bewegungen d. Fahrzeuge sind weder vorhersehbar noch unterliegen sie repetitiven Verhaltensmustern d. Fahrzeugnutzer.
Die Rahmenvereinbarungen enthalten zwar alle Bedingungen u. Preise, jedoch hat d. Auftraggeber keinen Einfluss darauf, wann, in welchem Umfang u. bei welchem Vertragspartner ein tatsächlicher Abruf während d. Vertragslaufzeit erfolgt.
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Struktur d. Verfahrensart: Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV.
Erste Stufe - Zuschlag:
In d. ersten Stufe sollen bis zu fünf Rahmenvereinbarungen zur Lieferung, zur Montage, zum Austausch u. zur Reparatur v. Reifen, Rädern u. fachspezifischem Zubehör f. Personen-, Lastkraftwagen, Kraftomnibussen u. Anhängern in jedem Los geschlossen werden.
Zweite Stufe - Beauftragungen:
Die Fahrzeuge d. BwFuhrparkService GmbH sind deutschlandweit verteilt und bewegen sich aufgrund v. Reisetätigkeiten auch dauerhaft innerhalb Deutschlands. Diese Bewegungen sind weder vorhersehbar noch unterliegen diese einem repetitiven Verhaltensmuster d. Fahrzeugnutzer.
Die tatsächliche Auswahl des Rahmenvereinbarungspartners innerhalb eines Loses, welcher die Beauftragung in einem Bedarfsfall erhalten soll, wird durch den jeweiligen Fahrzeugnutzer selbst getroffen. Diese Auswahl basiert auf d. Entfernung des Service-Center zu seinem Fahrzeugstandort. Der Fahrzeugnutzer wählt dabei das nächstgelegene Service-Center zu seinem Fahrzeugstandort aus. Das nächstgelegene Service-Center zu seinem Fahrzeugstandort kann durch den Fahrzeugnutzer durch eine v. Auftraggeber zur Verfügung gestellten Liste d. Service-Center aller Rahmenvereinbarungspartner ermittelt werden - gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer Navigations-App wie z. B. Google Maps.
Vor-Ort - also im jeweiligen Service-Center - darf d. Fahrzeugnutzer bis zur Höhe d. jeweiligen Reparaturfreigrenze (vgl. Anlage Reparaturauftrag) entscheiden. Dabei sind die Vorgaben d. Ziffer 8 d. Leistungsbeschreibung (Auftragsabwicklung) zu beachten. Der Fahrzeugnutzer ist zudem gehalten unter den verfügbaren Reifen das wirtschaftlichste Angebot zu wählen. Übersteigt die beabsichtigte Maßnahme die Wertgrenze, so entscheidet die Reparatursteuerung des Auftraggebers nach inhaltlicher u. wirtschaftlicher Prüfung über die Wahl d. zu verwendenden Reifen (vgl. Ziffer 8 d. Leistungsbeschreibung).
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Zuschlagskriterien d. ersten Stufe:
Der Zuschlag wird gem. § 122 Abs. 1, 2 GWB ausschließlich auf Angebote derjenigen Bieter erfolgen, welche die in Ziffer 6.1 des Verfahrensleitfadens bzw. in Ziffer III.1 d. Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien erfüllen.
Los 1:
Der Zuschlag wird im Los 1 auf die bis zu fünf wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Grundlage hierfür ist die Anlage 3 Preisblatt Los 1 (niedrigster Wert Ergebnis Los 1, zweitniedrigster Wert Ergebnis Los 1, drittniedrigster Wert Ergebnis Los 1, viertniedrigster Wert Ergebnis Los 1, fünftniedrigster Wert Ergebnis Los 1). Wenn auf Platz 1 zwei Bieter mit dem gleichen Wert liegen, dann wird d. erste Platz nicht mehrfach belegt. Die Bieter mit den gleichen Werten belegen dann den ersten u. zweiten Platz. Wenn auf Platz 2 zwei Bieter mit dem gleichen Wert liegen, dann wird d. zweite Platz nicht mehrfach belegt. Die Bieter mit den gleichen Werten belegen dann den zweiten u. dritten Platz. Sollte aufgrund eines Punktegleichstandes (gleicher Wert auf Platz 1) d. erste u. zweite Platz bereits belegt sein, so verschiebt sich d. Platz 2 auf Platz 3. Somit wäre im Falle eines Punktegleichstandes anstelle des zweiten u. dritten Platzes, hiermit d. dritte u. vierte Platz vergeben. Vorstehende Regelung findet auch f. alle weiteren Plätze Anwendung. Ausnahme hiervon ist d. fünfte u. somit letzte Platz. Für diesen gilt folgendes: Wenn auf Platz 5 zwei Bieter mit dem gleichen Wert liegen, dann belegt d. Bieter den fünften Platz, welcher in "Anlage 1 Standortnetz Los 1" die höchste Flächendeckung aufweist. Sofern auch die Flächendeckung gleich ist, dann entscheidet das Los. Zuschlagskriterium sind allein die Konditionen.
Los 2:
Der Zuschlag wird im Los 2 auf die bis zu fünf wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Grundlage hierfür ist die Anlage 4 Preisblatt Los 2 (niedrigster Wert Ergebnis Los 2, zweitniedrigster Wert Ergebnis Los 2, drittniedrigster Wert Ergebnis Los 2, viertniedrigster Wert Ergebnis Los 2, fünftniedrigster Wert Ergebnis Los 2). Wenn auf Platz 1 zwei Bieter mit dem gleichen Wert liegen, dann wird d. erste Platz nicht mehrfach belegt. Die Bieter mit den gleichen Werten belegen dann den ersten u. zweiten Platz. Wenn auf Platz 2 zwei Bieter mit dem gleichen Wert liegen, dann wird d. zweite Platz nicht mehrfach belegt. Die Bieter mit den gleichen Werten belegen dann den zweiten u. dritten Platz. Sollte aufgrund eines Punktegleichstandes (gleicher Wert auf Platz 1) d. erste u. zweite Platz bereits belegt sein, so verschiebt sich der Platz 2 auf Platz 3. Somit wäre im Falle eines Punktegleichstandes anstelle des zweiten u. dritten Platzes, hiermit d. dritte u. vierte Platz vergeben. Vorstehende Regelung findet auch f. alle weiteren Plätze Anwendung. Ausnahme hiervon ist d. fünfte u. somit letzte Platz. Für diesen gilt folgendes: Wenn auf Platz 5 zwei Bieter mit dem gleichen Wert liegen, dann belegt d. Bieter den fünften Platz, welcher in "Anlage 2 Standortnetz Los 2" die höchste Flächendeckung aufweist. Sofern auch die Flächendeckung gleich ist, dann entscheidet das Los. Zuschlagskriterium sind allein die Konditionen.
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Für Los 1 und für Los 2 gilt: Angebote, deren Preise im Verhältnis zu d. zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, werden gem. § 60 VgV überprüft. Dazu werden u.a. die organisatorischen, technischen u. betriebswirtschaftlichen Angaben des Bieters berücksichtigt.
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Aufgrund d. Zeilenbegrenzung in diesem Formular bitte die Vergabeunterlagen einsehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUD7DQ
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Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkServiceGmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.
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Quelle: OJS 2020/S 251-628145 (2020-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bekanntmachung verg. Auftrag: Lieferung, Montage, Austausch und Reparatur von Reifen, Rädern und fachspezifischem Zubehör für Personen-, Lastkraftwagen,...”
Titel
Bekanntmachung verg. Auftrag: Lieferung, Montage, Austausch und Reparatur von Reifen, Rädern und fachspezifischem Zubehör für Personen-, Lastkraftwagen, Kraftomnibussen und Anhängern in 2 Losen
Ausschreibung Nr. 20/Reifen/03
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Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Montage, Austausch u. Reparatur v. Reifen, Rädern u. fachspezifischem Zubehör f. Personen-, Lastkraftwagen, Kraftomnibussen u. Anhängern in...”
Kurze Beschreibung
Lieferung, Montage, Austausch u. Reparatur v. Reifen, Rädern u. fachspezifischem Zubehör f. Personen-, Lastkraftwagen, Kraftomnibussen u. Anhängern in folgenden Losen:
— Los 1: Service an Fahrzeugen bis 6t zul. Gesamtmasse,
— Los 2: Service an Fahrzeugen ab 6t zul. Gesamtmasse.
Der Auftraggeber benötigt Reifen, Kompletträder, Radzubehör u. zugeh. Dienstleistungen wie z. B. Radwechsel, Altreifenentsorgung, Einlagerung v. Reifen. Der Auftragnehmer muss in d. ges. Bunderepublik Deutschland die Leistungserbringung sicherstellen.
Zum Lieferumfang gehören Sommerreifen, Winterreifen, Geländereifen, Kompletträder u. Radzubehör. Zusätzlich sind folg. Dienstleistungen zu erbringen:
— Radwechsel,
— Demontage u. Montage eines Reifens,
— Reifenreparatur,
— Auswuchten stationär,
— Einlagerung.
Alle Dienstleistungen können auch als mobiler Service erfolgen, sofern d. Auftraggeber f. diesen vorher die schriftliche Freigabe erteilt hat. Alle Reifen, Kompletträder, Radzubehör u. die reifenservicebezogenen Dienstleistungen müssen den gesetzl. Rahmenbedingungen d. StVZO u. den UN/ECE-Regelungen (gem. Amtsblatt d. Europäischen Union) entsprechen. Die Europäische Union hat per Verordnung (Nr. 1222/2009) das EU-Reifenlabel für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich u. identisch eingeführt. Es gilt f. PKW-Reifen, leichte Nutzfahrzeug-Reifen sowie schwere Nutzfahrzeug-Reifen, die nach dem 1.7.2012 produziert wurden. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung dieser Verordnung verpflichtet, sofern diese f. die jeweiligen Reifen u. Kompletträder Anwendung findet. Diese Verordnung wird am 1.5.2021 durch die Verordnung Nr. 2020/740 - EU-Reifenlabel ersetzt. Es dürfen nur Reifen u. Kompletträder verwendet werden, die v. Fahrzeughersteller freigegeben u./o. mit einer ABE oder EG-Zulassung f. das entsprechende Fahrzeugmodell versehen sind. Gleiches gilt f. das Radzubehör. Hierfür trägt d. Auftragnehmer die Verantwortung.
Der Auftragnehmer muss auf Basis einer Excel- o. csv-Datei, monatlich die Daten des Vormonats schriftlich zur Verfügung stellen. Dieses Reporting beinhaltetet folgende 2 Varianten:
1) Reporting Einlagerung:
Das Reporting zur Einlagerung muss folgende Daten beinhalten:
— Fahrzeugkennzeichen,
— Fahrzeugidentifikationsnummer,
— Reifen (Reifenhersteller, Profilbezeichnung, Reifenbreite, Querschnitt, Durchmesser Geschwindigkeitsindex, — Lastindex) o. Felge (mit Angabe der Dimension),
— Reifenart (z. B. Sommer-/Winterreifen, nur bei eingelagerten Reifen),
— Angabe der DOT Kennzeichnung (nur bei eingelagerten Reifen),
— Letzte Einlagerung (Datum),
— Einlagerungsort (Firmen-Adresse).
2) Reporting Leistungserbringung:
Das Reporting zur Leistungserbringung in Bezug auf die Dienstleistungen u. den Reifenservice muss die nachfolgenden 2 unterschiedlichen Datensätze beinhalten.
Datensatz 1: In dieser Datei müssen alle unter Ziffer 6 d. Leistungsbeschreibung (Dienstleistungen Reifenservice) aufgeführten Dienstleistungen benannt u. d. im Quartal erbrachten Menge zugeordnet sein.
Datensatz 2: In dieser Datei müssen alle unter Ziffer 6 d. Leistungsbeschreibung (Dienstleistungen Reifenservice) aufgef. Dienstleistungen mit Fahrzeugbezug aufgelistet sein.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ergänzend zur kurzen Beschreibung aus dem Ausschreibungsgegenstand dieser Bekanntmachung, gilt für das Los 1 (Service an Fahrzeugen bis 6t zul....”
Beschreibung der Beschaffung
Ergänzend zur kurzen Beschreibung aus dem Ausschreibungsgegenstand dieser Bekanntmachung, gilt für das Los 1 (Service an Fahrzeugen bis 6t zul. Gesamtmasse):
Alle geforderten Dienstleistungen sind grundsätzlich in Service-Centern des Auftragnehmers zu erbringen. In diesem Los werden Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 6t serviciert. Dies sind PKW, Van, Transporter, Geländewagen, leichte Kraftomnibusse und leichte Anhänger.
Optional und ausschließlich in besonderen Ausnahmefällen, wie beispielsweise einem aufgrund eines Reifenschadens nicht mehr fahrfähigem Fahrzeug, kann durch den Auftragnehmer auch ein mobiler Service am Fahrzeugstandort erbracht werden. Dies darf allerdings nur erfolgen, wenn die Reparatursteuerung des Auftraggebers vorher die schriftliche Freigabe dazu erteilt hat.
Im Falle der mobilen Dienstleistung am Fahrzeugstandort, kann es sein, dass sich dieser Standort in einer militärischen Anlage (Kaserne) befindet. Der Zutritt erfolgt im Regelfall über das Passwechselverfahren. Der Auftragnehmer stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass jegliche mit der Ausführung des Auftrags betraute Person, jederzeit entsprechende Ausweispapiere mit sich führt. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer sicher, dass nur Personen eingesetzt werden, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuell gültigen Staatenliste (Anlage BMI Staatenliste), festgelegt durch das Bundesministerium des Innern im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz), haben.
In diesem Los werden Sommerreifen, Winterreifen, Kompletträder und Geländereifen benötigt.
In der Flotte werden auch „grüne“, also für den militärischen Gebrauch modifizierte, Fahrzeuge betrieben. Diese sind in der Regel geländegängig u. sind im Los 1 als Geländewagen ausgewiesen. Insbesondere bei den leichten Geländefahrzeugen aus Los 1 sind einige Vorschriften zur Ausstattung mit Reifen zu beachten. Diese Fahrzeugtypen müssen den speziellen Anforderungen d. Bundeswehr entsprechen u. unterliegen gegebenenfalls besonderen Prüfungen u. Freigaben durch die Wehrtechnischen Dienststellen d. Bundeswehr (WTD). Damit die Bundeswehr ihren Auftrag erfüllen kann, werden unter anderem an die Bereifung hohe Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen, wie zum Beispiel die Gelände- u. Wintertauglichkeit, werden durch die Wehrtechnischen Dienststellen d. Bundeswehr in Feldtests erarbeitet u. intern an den Auftraggeber veröffentlicht. Bei diesen Fahrzeugen, sind daher ausschließlich speziell zugeordnete Reifen zu verwenden.
Um die umweltfreundliche Firmenpolitik d. BwFuhrparkService GmbH weiter voran zu treiben, legt der Auftraggeber einen besonderen Wert auf den Einsatz umweltfreundlicher Materialien u. Technologien u. forderte daher Reifen mit einer möglichst hohen Energieeffizienzklasse u. einer möglichst geringen Geräuschemission.
Ergänzend dürfen nur sogenannte „Marken- u. Premiumreifen“ als Sommerreifen u. Winterreifen verwendet werden. Der Auftraggeber versteht unter „Marken- u. Premiumreifen“ ausschließlich Reifen, für welche ein Reifentest, wie z. B. aus einer Fachzeitschrift o. von einem Automobilclub vorgelegt werden kann. Bei diesem Reifentest muss d. Reifen mindestens die Note „2,5“, „gut“ o. „empfehlenswert“ erreicht haben. Zusätzlich darf d. Reifentest nicht älter als 3 Jahre sein. Mit Anlage Eigenerklärung zur Verwendung v. Marken- u. Premiumreifen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist, garantiert der Auftragnehmer, ausschließlich derartige Marken- u. Premiumreifen zu verwenden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Anlage 3 — Preisblatt Los 1: Wert unter „Ergebnis Los 1“
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Dienstleistungs- / Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 10 644 00,00 EUR netto über...”
Zusätzliche Informationen
Der Dienstleistungs- / Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 10 644 00,00 EUR netto über die Laufzeit bis zum 28.2.2025 begrenzt.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Titel: Service an Fahrzeugen ab 6 t zul. Gesamtmasse
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ergänzend zur kurzen Beschreibung aus dem Ausschreibungsgegenstand dieser Bekanntmachung, gilt für das Los 2 (Service an Fahrzeugen ab 6 t zul....”
Beschreibung der Beschaffung
Ergänzend zur kurzen Beschreibung aus dem Ausschreibungsgegenstand dieser Bekanntmachung, gilt für das Los 2 (Service an Fahrzeugen ab 6 t zul. Gesamtmasse):
Alle geforderten Dienstleistungen sind grundsätzlich in Service-Centern des Auftragnehmers zu erbringen. In diesem Los werden Fahrzeuge ab einer zulässigen Gesamtmasse von 6 t serviciert. Dies sind Lastkraftwagen (LKW), Gelände-LKW, schwere Kraftomnibusse und schwere Anhänger.
Optional und ausschließlich in besonderen Ausnahmefällen, wie beispielsweise einem aufgrund eines Reifenschadens nicht mehr fahrfähigem Fahrzeug, kann durch den Auftragnehmer auch ein mobiler Service am Fahrzeugstandort erbracht werden. Dies darf allerdings nur erfolgen, wenn die Reparatursteuerung des Auftraggebers vorher die schriftliche Freigabe dazu erteilt hat.
Im Falle der mobilen Dienstleistung am Fahrzeugstandort, kann es sein, dass sich dieser Standort in einer militärischen Anlage (Kaserne) befindet. Der Zutritt erfolgt im Regelfall über das Passwechselverfahren. Der Auftragnehmer stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass jegliche mit der Ausführung des Auftrags betraute Person, jederzeit entsprechende Ausweispapiere mit sich führt. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer sicher, dass nur Personen eingesetzt werden, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuell gültigen Staatenliste (Anlage BMI Staatenliste), festgelegt durch das Bundesministerium des Innern im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz), haben.
In der Flotte werden auch „grüne“, also für den militärischen Gebrauch modifizierte, Fahrzeuge betrieben. Diese sind in d. Regel geländegängig u. sind im Los 2 als Gelände-LKW ausgewiesen. Diese Fahrzeugtypen müssen den speziellen Anforderungen d. Bundeswehr entsprechen u. unterliegen gegebenenfalls besonderen Prüfungen u. Freigaben durch die Wehrtechnischen Dienststellen d. Bundeswehr (WTD). Damit die Bundeswehr ihren Auftrag erfüllen kann, werden für Gelände-LKW daher ausschließlich Multifunktionsreifen, Multi-Purpose Tyre (MPT) benötigt. Als MPT-Reifen (Multi Purpose Tyre) sind ausschließlich folgende Reifen zu verstehen:
— Reifen, welche mindestens eine M + S Kennzeichnung tragen, oder
— Reifen, welche eine POR-Kennzeichnung (Professional Off-Road) tragen.
Weicht die neue Bereifung von der aktuell verbauten Bereifung ab, ist dies immer vor Einbau mit der Reparatursteuerung des Auftraggebers abzustimmen und deren schriftliche Freigabe einzuholen. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Verwendung von Reifen ist ebenfalls vor Reparaturbeginn mit der Reparatursteuerung des Auftraggebers schriftlich Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären.
In diesem Los benötigt der Auftraggeber auch All Terrain (AT) und Mud Terrain (MT) Reifen. Darunter sind ausschließlich folgende Reifen zu verstehen:
— AT-Reifen (All-Terrain), welche mit dem Three-Peak-Mountain-Snowflake-Symbol gekennzeichnet sind und eine anteilige Nutzung von Straße 60 % zu Gelände 40 % gewährleisten,
— MT-Reifen (MUD-Terrain), welche mindestens mit M + S gekennzeichnet sind und eine anteilige Nutzung von Straße und Gelände zu je 50 % oder überwiegend Gelände gewährleisten,
Um die umweltfreundliche Firmenpolitik d. BwFuhrparkService GmbH weiter voran zu treiben, legt der Auftraggeber einen besonderen Wert auf den Einsatz umweltfreundlicher Materialien u. Technologien u. forderte daher Reifen mit einer möglichst hohen Energieeffizienzklasse u. einer möglichst geringen Geräuschemission.
Ergänzend dürfen nur sogenannte „Marken- u. Premiumreifen“ als Sommerreifen u. Winterreifen verwendet werden. Der Auftraggeber versteht unter „Marken- u. Premiumreifen“ ausschließlich Reifen, für welche ein Reifentest, wie z. B. aus einer Fachzeitschrift o. von einem Automobilclub vorgelegt werden kann. Bei diesem Reifentest muss d. Reifen mindestens die Note „2,5“, „gut“ o. „empfehlenswert“ erreicht haben. Zusätzlich darf d. Reifentest nicht älter als 3 Jahre sein. Mit Anlage Eigenerklärung zur Verwendung v. Marken- u. Premiumreifen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist, garantiert der Auftragnehmer, ausschließlich derartige Marken- u. Premiumreifen zu verwenden.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Dienstleistungs- / Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 6 948 840,00 EUR netto über...”
Zusätzliche Informationen
Der Dienstleistungs- / Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 6 948 840,00 EUR netto über die Laufzeit bis zum 28.2.2025 begrenzt.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 251-628145
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Service an Fahrzeugen bis 6 t zul. Gesamtmasse
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vergölst GmbH
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Region Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
2️⃣ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Servicequadrat GmbH & Co KG
Postort: Dieburg
Region: Darmstadt-Dieburg🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pneuhage Service GmbH
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: 4Fleet Group GmbH
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Service an Fahrzeugen ab 6 t zul. Gesamtmasse
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
6️⃣ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Servicequadrat GmbH H Co. KG
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
7️⃣ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
8️⃣ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUD168.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Fristen gemäß § 160 GWB sowie §§ 134 und 135 GWB. Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI 4.3 der EU-weiten Bekanntmachung vom 24.12.2020....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Fristen gemäß § 160 GWB sowie §§ 134 und 135 GWB. Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI 4.3 der EU-weiten Bekanntmachung vom 24.12.2020. Nummer: 2020/S 251-628145.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 060-150187 (2021-03-23)