Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Mangelstraße

Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs im Auftrag der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech

Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Mangelstraße (neu) für die Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech. Komponenten sind: Eingabemaschine, Muldenmangel, Faltmaschine und Stapelgerät.
Gegenstand ist zudem die Demontage und Übernahme der derzeit vorhandenen Mangelstraße, die vom Auftragnehmer demontiert, ausgebracht, übernommen und abtransportiert werden muss.
Der Auftrag umfasst auch Schulungsleistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-05 Auftragsbekanntmachung
2020-10-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wäschereiwaschmaschinen, Maschinen für die chemische Reinigung und Trockenmaschinen
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Mangelstraße (neu) für die Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech. Komponenten sind: Eingabemaschine, Muldenmangel, Faltmaschine und Stapelgerät. Gegenstand ist zudem die Demontage und Übernahme der derzeit vorhandenen Mangelstraße, die vom Auftragnehmer demontiert, ausgebracht, übernommen und abtransportiert werden muss. Der Auftrag umfasst auch Schulungsleistungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wäschereiwaschmaschinen, Maschinen für die chemische Reinigung und Trockenmaschinen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landsberg am Lech 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs im Auftrag der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech
Postanschrift: Abteistraße 21
Postleitzahl: 86694
Postort: Niederschönenfeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.justiz.bayern.de 🌏
E-Mail: zevest@jv.bayern.de 📧
Fax: +49 9090706999 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f3b25bf1-8f45-406e-aab8-859e57cdc56c 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f3b25bf1-8f45-406e-aab8-859e57cdc56c 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-05 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-10 📅
Datum des Beginns: 2020-10-23 📅
Datum des Endes: 2021-01-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 153-374144
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.7) Laufzeit des Vertrages: Die Ausführung der Leistung muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber 14 Wochen nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der genannte Beginn der Ausführungsfrist bezieht sich auf die geplante Zuschlagserteilung. Dieser Termin kann sich verfahrensbedingt noch ändern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Mangelstraße (neu) für die Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech. Komponenten sind: Eingabemaschine, Muldenmangel, Faltmaschine und Stapelgerät.
Gegenstand ist zudem die Demontage und Übernahme der derzeit vorhandenen Mangelstraße, die vom Auftragnehmer demontiert, ausgebracht, übernommen und abtransportiert werden muss.
Der Auftrag umfasst auch Schulungsleistungen.
Zusätzliche Informationen:
Zu II.2.7) Laufzeit des Vertrages:
Die Ausführung der Leistung muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber 14 Wochen nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der genannte Beginn der Ausführungsfrist bezieht sich auf die geplante Zuschlagserteilung. Dieser Termin kann sich verfahrensbedingt noch ändern.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Hinweis: Der Auftrag wird an ein leistungsfähiges und fachkundiges Unternehmen vergeben, bei dem keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Standardformular DE2 (Auftragsbekanntmachung) sieht keine gesonderte Rubrik für diesen Hinweis vor. Deshalb ergeht der Hinweis an dieser Stelle. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den genannten Bestimmungen fordert der Auftraggeber nach § 48 Abs. 2 Satz 1 VgV eine Eigenerklärung. Diese Erklärung erfolgt in der Vergabeunterlage A 203 a. Im Falle der Bietergemeinschaft, Eignungsleihe oder Beteiligung von Unterauftragnehmern haben sich sämtliche Unternehmen zu den Ausschlussgründen zu erklären. Auf die Regelungen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister eingeholt. Für den Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, bei dem keine auftragsverhindernden Eintragungen vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Abfrage erfolgt über eine Eigenerklärung (Vergabedokument).
Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe.
Mindeststandards:
Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 900 000 EUR je Jahr betragen haben.
Gefordert wird der Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500 000 EUR für Personenschäden je Schadensfall, von mindestens 500 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall und von mindestens 500 000 EUR Vermögenschäden je Schadensfall oder eine verbindliche Erklärung über den Abschluss einer solchen Versicherung. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer aktuellen Versicherungspolice oder aktuellen Bestätigung des Versicherers oder – im alternativen Fall – durch Eigenerklärung gem. Dokument A 214 der Vergabeunterlagen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten 3 Jahren (beginnend ab August 2017) mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn es sich um eine Lieferung von Wäschereisystemen/Waschstraßen/Wäschereitechnik in mit dem Auftrag vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang handelt. Abgefragt werden Auftraggeber, Kontaktdaten, Kurzbezeichnung der Leistung, Erbringungszeitpunkt/-Zeitraum, Wert. Die Abfrage erfolgt über eine Eigenerklärung (Vergabedokument).
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Mindeststandards: Es sind mindestens 2 geeignete Referenzen nachzuweisen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei der Ausführung des Auftrags haben Unternehmen alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten.
Auf § 128 GWB wird verwiesen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis, Schulungskosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Behörde des Justizvollzugs
Kontakt
Internetadresse: www.justiz.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f3b25bf1-8f45-406e-aab8-859e57cdc56c 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ansprech/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs
Postanschrift: Abteistraße 21
Postort: Niederschönenfeld
Postleitzahl: 86694
E-Mail: zevest@jv.bayern.de 📧
Quelle: OJS 2020/S 153-374144 (2020-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 207-502665
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 153-374144
ABl. S-Ausgabe: 207

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-19 📅
Name: Jensen GmbH
Postort: Harsum
Land: Deutschland 🇩🇪
Niedersachsen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 207-502665 (2020-10-20)