Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Waschstraße (neu) für die Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth. Komponenten sind: Postenbeladeband, Förderband, Postenwaschanlage, Hubband-System mit SPS-Steuerung, Durchgangs-Takttrockner und Absortierbarnd.
Gegenstand ist zudem die Inzahlungnahme der derzeit vorhandenen Waschstraße (Komponenten: Passat Ultratandem 35-10, Baujahr 1997), die vom Auftragnehmer demontiert, ausgebracht, übernommen und abtransportiert werden muss.
Der Auftrag umfasst auch Schulungsleistungen und Wartungsleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Waschstraße
Produkte/Dienstleistungen: Wäschereiwaschmaschinen, Maschinen für die chemische Reinigung und Trockenmaschinen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Waschstraße (neu) für die Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth. Komponenten sind:...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Waschstraße (neu) für die Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth. Komponenten sind: Postenbeladeband, Förderband, Postenwaschanlage, Hubband-System mit SPS-Steuerung, Durchgangs-Takttrockner und Absortierbarnd.
Gegenstand ist zudem die Inzahlungnahme der derzeit vorhandenen Waschstraße (Komponenten: Passat Ultratandem 35-10, Baujahr 1997), die vom Auftragnehmer demontiert, ausgebracht, übernommen und abtransportiert werden muss.
Der Auftrag umfasst auch Schulungsleistungen und Wartungsleistungen.
1️⃣
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Waschstraße (neu) für die Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth. Komponenten sind:...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Waschstraße (neu) für die Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth. Komponenten sind: Postenbeladeband, Förderband, Postenwaschanlage, Hubband-System mit SPS-Steuerung, Durchgangs-Takttrockner und Absortierbarnd. Soweit für die Auftragsausführung erforderlich, sind andere Maschinen zu demontieren, zu versetzen und anschließend wieder an ihrem vorherigen Ort zu montieren.
Der Auftrag umfasst auch Schulungsleistungen zur Anwendung/zum Betrieb der Maschinen sowie Wartungsleistungen.
Gegenstand ist zudem die Inzahlungnahme der derzeit vorhandenen Waschstraße (Komponenten: Passat Ultratandem 35-10, Baujahr 1997), die vom Auftragnehmer demontiert, ausgebracht, übernommen und abtransportiert werden muss.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Preis, Nutzungskosten, Wartungskosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 126
Zusätzliche Informationen:
“Zu II.2.7) Laufzeit des Vertrages:
Die Ausführung der Leistung muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber 16 Wochen (= 112 Tage) nach...”
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.7) Laufzeit des Vertrages:
Die Ausführung der Leistung muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber 16 Wochen (= 112 Tage) nach Zuschlagserteilung erfolgen. Ab Beginn der Leistungsausführung (Lieferung) stehen dem Auftragnehmer maximal 14 Kalendertage bis zur betriebsfertigen Übergabe zur Verfügung. (Insgesamt ergeben sich daraus also 112 + 14 = 126 Tage).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Hinweis: der Auftrag wird an ein leistungsfähiges und fachkundiges Unternehmen vergaben, bei dem keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Hinweis: der Auftrag wird an ein leistungsfähiges und fachkundiges Unternehmen vergaben, bei dem keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Standardformular DE2 (Auftragsbekanntmachung) sieht keine gesonderte Rubrik für diesen Hinweis vor. Deshalb ergeht der Hinweis an dieser Stelle. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den genannten Bestimmungen fordert der Auftraggeber nach § 48 Abs. 2 Satz 1 VgV eine Eigenerklärung. Diese Erklärung erfolgt in der Vergabeunterlage A 203 a. Im Falle der Bietergemeinschaft, Eignungsleihe oder Beteiligung von Unterauftragnehmern haben sich sämtliche Unternehmen zu den Ausschlussgründen zu erklären. Auf die Regelungen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister eingeholt. Für den Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, bei dem keine auftragsverhindernden Eintragungen vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Abfrage erfolgt über eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Abfrage erfolgt über eine Eigenerklärung (Vergabedokument).
“Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 960 000 EUR (netto) je Jahr betragen haben.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten 3 Jahren (beginnend ab März 2017) mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten 3 Jahren (beginnend ab März 2017) mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn es sich um eine Lieferung von Wäschereisystemen/Waschstraßen/Wäschereitechnik in mit dem Auftrag vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang handelt. Abgefragt werden Auftraggeber, Kontaktdaten, Kurzbezeichnung der Leistung, Erbringungszeitpunkt/-Zeitraum, Wert. Die Abfrage erfolgt über eine Eigenerklärung (Vergabedokument).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Es ist mindestens eine geeignete Referenz nachzuweisen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-17
08:00 📅
“1) Das Verfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform „deutsche eVergabe“ geführt. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Abgabe von...”
1) Das Verfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform „deutsche eVergabe“ geführt. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Abgabe von Angeboten sowie die Kommunikation zwischen Unternehmen/Bietern und der Vergabestelle erfolgen über die Plattform;
2) Fragen der Bieter im Angebotsverfahren sind über die Plattform rechtzeitig vor Ablauf der in den Vergabebedingungen genannten Frist zu stellen;
3) Das Verfahren erfordert zwingend die Durchführung einer Vor-Ort-Besichtigung innerhalb des in den Vergabebedingungen genannten Zeitraums. Das Nähere dazu ist in den Vergabeunterlagen beschrieben. Angebote, die ohne Durchführung einer Vor-Ort-Besichtigung eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ansprech/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Beachten Sie zudem: die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs
Postanschrift: Abteistraße 21
Postort: Niederschönenfeld
Postleitzahl: 86694
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zevest@jv.bayern.de📧
Quelle: OJS 2020/S 030-069397 (2020-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Waschstraße (neu) für die Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth. Komponenten sind:...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Waschstraße (neu) für die Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth. Komponenten sind: Postenbeladeband, Förderband, Postenwaschanlage, Hubband-System mit SPS-Steuerung, Durchgangs-Takttrockner und Absortierbarnd.
Gegenstand ist zudem die Inzahlungnahme der derzeit vorhandenen Waschstraße (Komponenten: PASSAT Ultratandem 35-10, Baujahr 1997), die vom Auftragnehmer demontiert, ausgebracht, übernommen und abtransportiert werden muss.
Der Auftrag umfasst auch Schulungsleistungen und Wartungsleistungen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Waschstraße (neu) für die Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth. Komponenten sind:...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Waschstraße (neu) für die Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth. Komponenten sind: Postenbeladeband, Förderband, Postenwaschanlage, Hubband-System mit SPS-Steuerung, Durchgangs-Takttrockner und Absortierbarnd. Soweit für die Auftragsausführung erforderlich, sind andere Maschinen zu demontieren, zu versetzen und anschließend wieder an ihrem vorherigen Ort zu montieren.
Der Auftrag umfasst auch Schulungsleistungen zur Anwendung/zum Betrieb der Maschinen sowie Wartungsleistungen.
Gegenstand ist zudem die Inzahlungnahme der derzeit vorhandenen Waschstraße (Komponenten: PASSAT Ultratandem 35-10, Baujahr 1997), die vom Auftragnehmer demontiert, ausgebracht, übernommen und abtransportiert werden muss.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 030-069397
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Waschstraße
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Herbert Kannegiesser GmbH
Postort: Vlotho
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2020/S 085-200962 (2020-04-27)