Beschreibung der Beschaffung
Die Vergabestelle versorgt ihr Verbandsgebiet mit Trinkwasser. Für den Versorgungsauftrag benötigt sie ab dem 1.1.2021 (Vertragsbeginn) kontinuierlich Montagematerial. An dem Standort Hüngelsgasse 13 in 99947 Bad Langensalza verfügt die Vergabestelle über ein Lager.
Das Beschaffungsvorhaben besteht insgesamt in der Bedienung des Materialbedarfs der Vergabestelle während der Vertragslaufzeit. Dabei findet überwiegend eine Belieferung mit Montagematerial über das Lager der Vergabestelle am Standort Hüngelsgasse 13 in 99947 Bad Langensalza statt. Ausnahmsweise soll auch eine Abholung am Hauptlager des Auftragnehmers oder eine Belieferung auf eine Baustelle im Verbandgebiet möglich sein.
Die Leistungen werden in folgende Kapitel aufgeteilt:
1. Gußdruckrohr und Stahlrohr
2. PE-Rohr, PExa-Rohr, Formstücke, Mauerdurchführungen
3. Schieber, Hydranten, Be- und Entlüftungsventile
4 a. Einbaugarnituren für Ventile und Schieber
4 b. Wasserzählerzubehör, Anbohrarmaturen und. Einbaugarnituren (SI freies Messing)
5. U-Flex, Kupplungen, Rohrbruchschellen
6 a. Material für PE Verbindungselemente
6 b. Material für Elektroschweißgeräte
7 a. Schrauben und Muttern
8 a. Klemmfittings und Armaturen aus Messing für PE-Rohre
8 b. Klemmfittings und Armaturen aus Rotguss für PE-Rohre
Die Vertragslaufzeit erstreckt sich maximal auf den Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2028. Die Grundlaufzeit geht vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2023. Es besteht dann für die Vergabestelle die Option, bis zum 31.12.2025 zu verlängern und dann womöglich nochmals bis zum 31.12.2028. In dem nachfolgenden Verhandlungsverfahren wird der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot ermittelt. Mit diesem wird dann ein Rahmenvertrag geschlossen. Ein entsprechender Rahmenvertragsentwurf
Ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Der Entwurf wird im nachfolgenden Verhandlungsverfahren
Gesondert verhandelt werden.
Vertragsgegenstand ist also die Verpflichtung des zukünftigen Auftragnehmers, Montagematerial gemäß Leistungsverzeichnis in das Lager zu liefern (Regelfall), es zu bestimmten Baustellen im Verbandsgebiet zu liefern (Ausnahmefall) oder es im eigenen Lager zur Abholung bereit zu stellen (weiterer Ausnahmefall). Mit Erteilung eines Lieferauftrages (Abholauftrages in Ausnahmefällen) kommt dann jeweils ein Einzelauftrag auf der Grundlage des Rahmenvertrages zustande. Der Rahmenvertrag begründet jedoch keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen. Es werden dementsprechend von der Vergabestelle auch keine Mindestmengen garantiert.
Das vertragsgegenständliche Montagematerial ist im Leistungsverzeichnis im Einzelnen benannt. Das Montagematerial muss grundsätzlich für eine vorschriftsmäßige, sichere Verwendung geeignet sein und dem Stand der Technik entsprechen. Dabei muss es sich um DVGW-zugelassenes Material handeln. Darüber hinaus gelten insbesondere folgende Materialanforderungen:
— Es ist jeweils DVGW-zugelassenes Material zu liefern. Die Arbeitsblätter DVGW W 400-2 und DVGW 400-3 sind zu beachten. Zudem sind die Leitlinien und Empfehlungen (z. B. KTW) des Umweltbundesamtes in Verbindung mit der jeweils gültigen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001, aktualisiert in 2018) einzuhalten;
— Die Materialien müssen nach gültigen DIN / DIN EN – Normen hergestellt sein;
— Bei organischen Werkstoffen, welche im Trinkwasserbereich eingesetzt werden sollen, sind die Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 270 und die UBA-Leitlinien einzuhalten;
— Alle verwendeten Werkstoffe und Materialien müssen den Vorgaben des § 17 der im Januar 2018 geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) entsprechen;
— Metallische Werkstoffe müssen gemäß der DIN 50930-6 und den UBA-Leitlinien geprüft sein;
— Zementgebundene Werkstoffe müssen den Vorgaben der DVGW Arbeitsblätter W 347 und W 270 entsprechen;
— Die zu liefernden Materialen sind entsprechend den DIN – oder DIN – EN – Vorschriften im Herstellungswerk vor Lieferung zu prüfen. Auf Verlangen des AG sind Materialprüfungen vorzunehmen bzw. Prüfergebnisse vorzulegen;
— Alle Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, müssen zudem aus SI-Messing nach DIN 50930-6 bestehen.
Es dürfen zudem ausschließlich die im Leistungsverzeichnis benannten Typen und Ausführungen geliefert werden. Soweit dort bestimmte Fabrikate vorgegeben werden, sind diese zu liefern. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach schriftlicher Zustimmung der Vergabestelle zulässig.