Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, schreibt in 2 Fachlosen die Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints (Los 1) sowie deren Installation, Inbetriebnahme und Einbindung (Los 2) für Schulen des Schulwerks im Gebiet der Diözese Augsburg aus. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule hat das Schulwerk der Diözese die Möglichkeit, die IT-Infrastruktur erheblich auszubauen. Da das sog. „Mobile Lernen“ immer bedeutsamer wird, soll in der Netzinfrastruktur der Bereich WLAN massiv ausgebaut werden; die zunehmende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Mobilgeräten (in diesem Fall iPads) bringt das bestehende WLAN-Netz zunehmend an Grenzen. Mit der Beschaffung von weiteren 800 WLAN-Accesspoints soll das WLAN-Netz an den Schulen des Schulwerks ausgebaut werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung sowie Installation, Inbetriebnahme und Einbindung von WLAN-Accesspoints für Schulen
Schulwerk_IT_2020_10”
Produkte/Dienstleistungen: Router für Netzwerke📦
Kurze Beschreibung:
“Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, schreibt in 2 Fachlosen die Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints (Los 1)...”
Kurze Beschreibung
Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, schreibt in 2 Fachlosen die Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints (Los 1) sowie deren Installation, Inbetriebnahme und Einbindung (Los 2) für Schulen des Schulwerks im Gebiet der Diözese Augsburg aus. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule hat das Schulwerk der Diözese die Möglichkeit, die IT-Infrastruktur erheblich auszubauen. Da das sog. „Mobile Lernen“ immer bedeutsamer wird, soll in der Netzinfrastruktur der Bereich WLAN massiv ausgebaut werden; die zunehmende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Mobilgeräten (in diesem Fall iPads) bringt das bestehende WLAN-Netz zunehmend an Grenzen. Mit der Beschaffung von weiteren 800 WLAN-Accesspoints soll das WLAN-Netz an den Schulen des Schulwerks ausgebaut werden.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 - Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerke📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Integriertes Netz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computerbezogene Geräte📦
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, schreibt in 2 Fachlosen die Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints (Los 1)...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, schreibt in 2 Fachlosen die Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints (Los 1) sowie deren Installation, Inbetriebnahme und Einbindung (Los 2) für Schulen des Schulwerks im Gebiet der Diözese Augsburg aus. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule hat das Schulwerk der Diözese die Möglichkeit, die IT-Infrastruktur erheblich auszubauen. Da das sog. „Mobile Lernen“ immer bedeutsamer wird, soll in der Netzinfrastruktur der Bereich WLAN massiv ausgebaut werden; die zunehmende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Mobilgeräten (in diesem Fall iPads) bringt das bestehende WLAN-Netz zunehmend an Grenzen. Mit der Beschaffung von weiteren 800 WLAN-Accesspoints soll das WLAN-Netz an den Schulen des Schulwerks ausgebaut werden. Um einen möglichst breiten Wettbewerb zu ermöglichen, wird die Ausschreibung in 2 Fachlose unterteilt: Neben der Lieferung der Access-Points (Los 1) werden die IT-Dienstleistungen für die Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der Access-Points in das bestehende WLAN-Netz der Schulen des Schulwerks als gesondertes Los 2 ausgeschrieben. Das Schulwerk der Diözese schreibt produktscharf 800 Access-Points des Herstellers Aerohive Networks (nach Übernahme: Extreme Networks) als originalverpackte Neugeräte aus. Die produktscharfe Ausschreibung ist aus folgenden Gründen durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt (§ 31 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 VgV): Die 44 Schulen des Schulwerks sind bereits einheitlich mit Access-Points des Hersteller Aerohive Networks (nach Übernahme: Extreme Networks) ausgestattet. Alle Access Points werden nicht über einen lokalen Controller verwaltet, sondern über eine zentrale Cloud-Instanz, den sog. Aerohive-Manager (jetzt: Extreme Cloud IQ). Würden Access-Points eines anderen Herstellers beschafft, könnten die in vergleichbarer Stückzahl schon bestehenden Access-Points (die noch eine Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren haben) nicht mehr wirtschaftlich weiterverwendet werden, da dann 2 verschiedene Verwaltungssysteme bedient werden müssten: Fremdfabrikate wären mit der bereits eingesetzten Technologie nicht vollständig kompatibel; die bestehenden Access-Points können herstellerbedingt nur im bestehenden Management-System weiter verwendet und nicht in ein anderes System integriert werden; dies brächte mit sich, dass dann mitunter sogar an einer Schule, z. B. in 2 nebeneinander liegenden Klassenzimmern, 2 unterschiedliche Systeme zu verwalten wären. Dies ist einerseits organisatorisch und wirtschaftlich nicht leistbar. Die Erweiterung des Bestandssystems um Fremdprodukte ist technisch problematisch und führt zu erheblichen Funktions- und Leistungseinbußen: Da die Access-Points sich untereinander „unterhalten“, um ein Roaming sicherzustellen und auch die Sendeleistung entsprechend anzupassen, könnten mobile Geräte sinnvoll nur in dem jeweiligen Klassenzimmer genutzt werden; ein Raumwechsel würde den Wechsel des WLAN-Netzes und eine neue Anmeldung bedeuten. Dies ist ein K.O.-Kriterium für mobiles Lernen. Weiterhin würde die Strahlenbelastung unnötig signifikant steigen, da jeder Access-Point, der keinen Kontakt zu seinem „Nachbarn“ findet, mit voller Leistung strahlt. Dies widerspricht dem Ziel eines emissionsarmen WLAN-Netzwerks in Schulen. Schließlich stützen auch eine wirtschaftliche Ersatzteilhaltung (nur ein kompatibles Ersatzprodukt notwendig) sowie die Erfahrungen und das Know-How der IT-Abteilung des Schulwerks mit diesen Access-Points eine produktbezogene Ausschreibung. Der Gewährleistung eines möglichst breiten Wettbewerbs dient die Aufteilung des Auftrags in 2 Fachlose. Um eine Inbetriebnahme mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2020/2021 zu ermöglichen, ist eine Lieferung der (noch einzurichtenden) 800 Access-Points bis zum 15.12.2020 erforderlich. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Zusätzliche Informationen
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2: Installation, Inbetriebnahme und Einbindung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Als gesondertes Fachlos werden die Installation, Inbetriebnahme und Einbindung von 800 Access-Points an den Schulen des Schulwerks der Diözese Augsburg im...”
Beschreibung der Beschaffung
Als gesondertes Fachlos werden die Installation, Inbetriebnahme und Einbindung von 800 Access-Points an den Schulen des Schulwerks der Diözese Augsburg im Gebiet der Diözese Augsburg ausgeschrieben. Die Lieferung der 800 Access-Points erfolgt bis 15.12.2020 (siehe Los 1). Die als Los 2 ausgeschriebene Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der 800 Access-Points soll an den vom Schulwerk benannten Schulen schnellstmöglich ab dem 16.12.2020 erfolgen und muss spätestens zum 31.3.2021 abgeschlossen sein. Die näheren Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung über die Eintragung in das Handelsregister Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung über die Eintragung in das Handelsregister Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung),
2. Eigenerklärung Scientology (Formblatt S 1), 3. Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung),
2. Eigenerklärung Scientology (Formblatt S 1), 3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Versicherungssumme von mind. 250 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. 4. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Kalenderjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (a) bei einem Angebot auf Los 1 (Lieferung von 800 Access-Points): durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der Lieferung von IT-Systemen von mind. 250 000 EUR p. a.; (b) Bei einem Angebot auf Los 2 (Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der WLAN-Accesspoints) durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich von IT-Dienstleistungen von 100 000 EUR p. a. 5. Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person). Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
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s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zwei vergleichbare Referenzen in den vergangenen 3 Kalenderjahren (November 2018 bis November 2020). Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber ab...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zwei vergleichbare Referenzen in den vergangenen 3 Kalenderjahren (November 2018 bis November 2020). Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber ab auf:
1. Für Los 1 (Lieferung von 800 Access‐Points): Zwei Referenzen über
(1) die Lieferung von IT‐Systemen für einen Bildungsträger, eine Verwaltungsbehörde oder eine vergleichbare Einrichtung,
(2) mit einem Auftragswert von mind. 200 T EUR netto,
(3) und ein positives Referenzschreiben des Auftraggebers (siehe Formblatt S 2 Eigenerklärung Referenzen und Referenzbescheinigung).
2. Für Los 2 (Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der WLAN‐Accesspoints): Zwei Referenzen über
(1) Installation, Inbetriebnahme und Einbindung von WLAN‐Accesspoints oder vergleichbaren IT-Dienstleistungen
(2) mit einem Auftragswert von mind. 75 000 T EUR netto,
(3) und ein positives Referenzschreiben des Auftraggebers (siehe Formblatt S 2 Eigenerklärung Referenzen und Referenzbescheinigung). Die Referenzen für Los 1 und 2 können identisch sein, aber auch mit unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): s.o.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-27
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-27
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2020/S 213-521247 (2020-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 – Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, schreibt in 2 Fachlosen die Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints (Los 1)...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, schreibt in 2 Fachlosen die Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints (Los 1) sowie deren Installation, Inbetriebnahme und Einbindung (Los 2) für Schulen des Schulwerks im Gebiet der Diözese Augsburg aus. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule hat das Schulwerk der Diözese die Möglichkeit, die IT-Infrastruktur erheblich auszubauen. Da das sog. „Mobile Lernen“ immer bedeutsamer wird, soll in der Netzinfrastruktur der Bereich WLAN massiv ausgebaut werden; die zunehmende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Mobilgeräten (in diesem Fall iPads) bringt das bestehende WLAN-Netz zunehmend an Grenzen. Mit der Beschaffung von weiteren 800 WLAN-Accesspoints soll das WLAN-Netz an den Schulen des Schulwerks ausgebaut werden. Um einen möglichst breiten Wettbewerb zu ermöglichen, wird die Ausschreibung in 2 Fachlose unterteilt: Neben der Lieferung der Access-Points (Los 1) werden die IT-Dienstleistungen für die Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der Access-Points in das bestehende WLAN-Netz der Schulen des Schulwerks als gesondertes Los 2 ausgeschrieben. Das Schulwerk der Diözese schreibt produktscharf 800 Access-Points des Herstellers Aerohive Networks (nach Übernahme: Extreme Networks) als originalverpackte Neugeräte aus. Die produktscharfe Ausschreibung ist aus folgenden Gründen durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt (§ 31 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 VgV): Die 44 Schulen des Schulwerks sind bereits einheitlich mit Access-Points des Hersteller Aerohive Networks (nach Übernahme: Extreme Networks) ausgestattet. Alle Access Points werden nicht über einen lokalen Controller verwaltet, sondern über eine zentrale Cloud-Instanz, den sog. Aerohive-Manager (jetzt: Extreme Cloud IQ). Würden Access-Points eines anderen Herstellers beschafft, könnten die in vergleichbarer Stückzahl schon bestehenden Access-Points (die noch eine Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren haben) nicht mehr wirtschaftlich weiterverwendet werden, da dann zwei verschiedene Verwaltungssysteme bedient werden müssten: Fremdfabrikate wären mit der bereits eingesetzten Technologie nicht vollständig kompatibel; die bestehenden Access-Points können herstellerbedingt nur im bestehenden Management-System weiter verwendet und nicht in ein anderes System integriert werden; dies brächte mit sich, dass dann mitunter sogar an einer Schule, z. B. in 2 nebeneinander liegenden Klassenzimmern, zwei unterschiedliche Systeme zu verwalten wären. Dies ist einerseits organisatorisch und wirtschaftlich nicht leistbar. Die Erweiterung des Bestandssystems um Fremdprodukte ist technisch problematisch und führt zu erheblichen Funktions- und Leistungseinbußen: Da die Access-Points sich untereinander „unterhalten“, um ein Roaming sicherzustellen und auch die Sendeleistung entsprechend anzupassen, könnten mobile Geräte sinnvoll nur in dem jeweiligen Klassenzimmer genutzt werden; ein Raumwechsel würde den Wechsel des WLAN-Netzes und eine neue Anmeldung bedeuten. Dies ist ein K.O.-Kriterium für mobiles Lernen. Weiterhin würde die Strahlenbelastung unnötig signifikant steigen, da jeder Access-Point, der keinen Kontakt zu seinem „Nachbarn“ findet, mit voller Leistung strahlt. Dies widerspricht dem Ziel eines emissionsarmen WLAN-Netzwerks in Schulen. Schließlich stützen auch eine wirtschaftliche Ersatzteilhaltung (nur ein kompatibles Ersatzprodukt notwendig) sowie die Erfahrungen und das Know-How der IT-Abteilung des Schulwerks mit diesen Access-Points eine produktbezogene Ausschreibung. Der Gewährleistung eines möglichst breiten Wettbewerbs dient die Aufteilung des Auftrags in zwei Fachlose. Um eine Inbetriebnahme mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2020/2021 zu ermöglichen, ist eine Lieferung der (noch einzurichtenden) 800 Access-Points bis zum 15.12.2020 erforderlich. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Als gesondertes Fachlos werden die Installation, Inbetriebnahme und Einbindung von 800 Access-Points an den Schulen des Schulwerks der Diözese Augsburg im...”
Beschreibung der Beschaffung
Als gesondertes Fachlos werden die Installation, Inbetriebnahme und Einbindung von 800 Access-Points an den Schulen des Schulwerks der Diözese Augsburg im Gebiet der Diözese Augsburg ausgeschrieben. Die Lieferung der 800 Access-Points erfolgt bis 15.12.2020 (siehe Los 1). Die als Los 2 ausgeschriebene Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der 800 Access-Points soll an den vom Schulwerk benannten Schulen schnellstmöglich ab dem 16.12.2020 erfolgen und muss spätestens zum 31.03.2021 abgeschlossen sein. Die näheren Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 213-521247
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1 – Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bechtle GmbH Systemhaus Augsburg
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2: Installation, Inbetriebnahme und Einbindung
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2021/S 021-049368 (2021-01-27)