Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, schreibt in 2 Fachlosen die Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints (Los 1) sowie deren Installation, Inbetriebnahme und Einbindung (Los 2) für Schulen des Schulwerks im Gebiet der Diözese Augsburg aus. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule hat das Schulwerk der Diözese die Möglichkeit, die IT-Infrastruktur erheblich auszubauen. Da das sog. „Mobile Lernen“ immer bedeutsamer wird, soll in der Netzinfrastruktur der Bereich WLAN massiv ausgebaut werden; die zunehmende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Mobilgeräten (in diesem Fall iPads) bringt das bestehende WLAN-Netz zunehmend an Grenzen. Mit der Beschaffung von weiteren 800 WLAN-Accesspoints soll das WLAN-Netz an den Schulen des Schulwerks ausgebaut werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Router für Netzwerke
Referenznummer: Schulwerk_IT_2020_10
Kurze Beschreibung:
Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, schreibt in 2 Fachlosen die Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints (Los 1) sowie deren Installation, Inbetriebnahme und Einbindung (Los 2) für Schulen des Schulwerks im Gebiet der Diözese Augsburg aus. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule hat das Schulwerk der Diözese die Möglichkeit, die IT-Infrastruktur erheblich auszubauen. Da das sog. „Mobile Lernen“ immer bedeutsamer wird, soll in der Netzinfrastruktur der Bereich WLAN massiv ausgebaut werden; die zunehmende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Mobilgeräten (in diesem Fall iPads) bringt das bestehende WLAN-Netz zunehmend an Grenzen. Mit der Beschaffung von weiteren 800 WLAN-Accesspoints soll das WLAN-Netz an den Schulen des Schulwerks ausgebaut werden.
Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, schreibt in 2 Fachlosen die Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints (Los 1) sowie deren Installation, Inbetriebnahme und Einbindung (Los 2) für Schulen des Schulwerks im Gebiet der Diözese Augsburg aus. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule hat das Schulwerk der Diözese die Möglichkeit, die IT-Infrastruktur erheblich auszubauen. Da das sog. „Mobile Lernen“ immer bedeutsamer wird, soll in der Netzinfrastruktur der Bereich WLAN massiv ausgebaut werden; die zunehmende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Mobilgeräten (in diesem Fall iPads) bringt das bestehende WLAN-Netz zunehmend an Grenzen. Mit der Beschaffung von weiteren 800 WLAN-Accesspoints soll das WLAN-Netz an den Schulen des Schulwerks ausgebaut werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Router für Netzwerke📦
Zusätzlicher CPV-Code: Netzwerke📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 - Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, schreibt in 2 Fachlosen die Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints (Los 1) sowie deren Installation, Inbetriebnahme und Einbindung (Los 2) für Schulen des Schulwerks im Gebiet der Diözese Augsburg aus. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule hat das Schulwerk der Diözese die Möglichkeit, die IT-Infrastruktur erheblich auszubauen. Da das sog. „Mobile Lernen“ immer bedeutsamer wird, soll in der Netzinfrastruktur der Bereich WLAN massiv ausgebaut werden; die zunehmende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Mobilgeräten (in diesem Fall iPads) bringt das bestehende WLAN-Netz zunehmend an Grenzen. Mit der Beschaffung von weiteren 800 WLAN-Accesspoints soll das WLAN-Netz an den Schulen des Schulwerks ausgebaut werden. Um einen möglichst breiten Wettbewerb zu ermöglichen, wird die Ausschreibung in 2 Fachlose unterteilt: Neben der Lieferung der Access-Points (Los 1) werden die IT-Dienstleistungen für die Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der Access-Points in das bestehende WLAN-Netz der Schulen des Schulwerks als gesondertes Los 2 ausgeschrieben. Das Schulwerk der Diözese schreibt produktscharf 800 Access-Points des Herstellers Aerohive Networks (nach Übernahme: Extreme Networks) als originalverpackte Neugeräte aus. Die produktscharfe Ausschreibung ist aus folgenden Gründen durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt (§ 31 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 VgV): Die 44 Schulen des Schulwerks sind bereits einheitlich mit Access-Points des Hersteller Aerohive Networks (nach Übernahme: Extreme Networks) ausgestattet. Alle Access Points werden nicht über einen lokalen Controller verwaltet, sondern über eine zentrale Cloud-Instanz, den sog. Aerohive-Manager (jetzt: Extreme Cloud IQ). Würden Access-Points eines anderen Herstellers beschafft, könnten die in vergleichbarer Stückzahl schon bestehenden Access-Points (die noch eine Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren haben) nicht mehr wirtschaftlich weiterverwendet werden, da dann 2 verschiedene Verwaltungssysteme bedient werden müssten: Fremdfabrikate wären mit der bereits eingesetzten Technologie nicht vollständig kompatibel; die bestehenden Access-Points können herstellerbedingt nur im bestehenden Management-System weiter verwendet und nicht in ein anderes System integriert werden; dies brächte mit sich, dass dann mitunter sogar an einer Schule, z. B. in 2 nebeneinander liegenden Klassenzimmern, 2 unterschiedliche Systeme zu verwalten wären. Dies ist einerseits organisatorisch und wirtschaftlich nicht leistbar. Die Erweiterung des Bestandssystems um Fremdprodukte ist technisch problematisch und führt zu erheblichen Funktions- und Leistungseinbußen: Da die Access-Points sich untereinander „unterhalten“, um ein Roaming sicherzustellen und auch die Sendeleistung entsprechend anzupassen, könnten mobile Geräte sinnvoll nur in dem jeweiligen Klassenzimmer genutzt werden; ein Raumwechsel würde den Wechsel des WLAN-Netzes und eine neue Anmeldung bedeuten. Dies ist ein K.O.-Kriterium für mobiles Lernen. Weiterhin würde die Strahlenbelastung unnötig signifikant steigen, da jeder Access-Point, der keinen Kontakt zu seinem „Nachbarn“ findet, mit voller Leistung strahlt. Dies widerspricht dem Ziel eines emissionsarmen WLAN-Netzwerks in Schulen. Schließlich stützen auch eine wirtschaftliche Ersatzteilhaltung (nur ein kompatibles Ersatzprodukt notwendig) sowie die Erfahrungen und das Know-How der IT-Abteilung des Schulwerks mit diesen Access-Points eine produktbezogene Ausschreibung. Der Gewährleistung eines möglichst breiten Wettbewerbs dient die Aufteilung des Auftrags in 2 Fachlose. Um eine Inbetriebnahme mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2020/2021 zu ermöglichen, ist eine Lieferung der (noch einzurichtenden) 800 Access-Points bis zum 15.12.2020 erforderlich. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, schreibt in 2 Fachlosen die Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints (Los 1) sowie deren Installation, Inbetriebnahme und Einbindung (Los 2) für Schulen des Schulwerks im Gebiet der Diözese Augsburg aus. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule hat das Schulwerk der Diözese die Möglichkeit, die IT-Infrastruktur erheblich auszubauen. Da das sog. „Mobile Lernen“ immer bedeutsamer wird, soll in der Netzinfrastruktur der Bereich WLAN massiv ausgebaut werden; die zunehmende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Mobilgeräten (in diesem Fall iPads) bringt das bestehende WLAN-Netz zunehmend an Grenzen. Mit der Beschaffung von weiteren 800 WLAN-Accesspoints soll das WLAN-Netz an den Schulen des Schulwerks ausgebaut werden. Um einen möglichst breiten Wettbewerb zu ermöglichen, wird die Ausschreibung in 2 Fachlose unterteilt: Neben der Lieferung der Access-Points (Los 1) werden die IT-Dienstleistungen für die Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der Access-Points in das bestehende WLAN-Netz der Schulen des Schulwerks als gesondertes Los 2 ausgeschrieben. Das Schulwerk der Diözese schreibt produktscharf 800 Access-Points des Herstellers Aerohive Networks (nach Übernahme: Extreme Networks) als originalverpackte Neugeräte aus. Die produktscharfe Ausschreibung ist aus folgenden Gründen durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt (§ 31 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 VgV): Die 44 Schulen des Schulwerks sind bereits einheitlich mit Access-Points des Hersteller Aerohive Networks (nach Übernahme: Extreme Networks) ausgestattet. Alle Access Points werden nicht über einen lokalen Controller verwaltet, sondern über eine zentrale Cloud-Instanz, den sog. Aerohive-Manager (jetzt: Extreme Cloud IQ). Würden Access-Points eines anderen Herstellers beschafft, könnten die in vergleichbarer Stückzahl schon bestehenden Access-Points (die noch eine Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren haben) nicht mehr wirtschaftlich weiterverwendet werden, da dann 2 verschiedene Verwaltungssysteme bedient werden müssten: Fremdfabrikate wären mit der bereits eingesetzten Technologie nicht vollständig kompatibel; die bestehenden Access-Points können herstellerbedingt nur im bestehenden Management-System weiter verwendet und nicht in ein anderes System integriert werden; dies brächte mit sich, dass dann mitunter sogar an einer Schule, z. B. in 2 nebeneinander liegenden Klassenzimmern, 2 unterschiedliche Systeme zu verwalten wären. Dies ist einerseits organisatorisch und wirtschaftlich nicht leistbar. Die Erweiterung des Bestandssystems um Fremdprodukte ist technisch problematisch und führt zu erheblichen Funktions- und Leistungseinbußen: Da die Access-Points sich untereinander „unterhalten“, um ein Roaming sicherzustellen und auch die Sendeleistung entsprechend anzupassen, könnten mobile Geräte sinnvoll nur in dem jeweiligen Klassenzimmer genutzt werden; ein Raumwechsel würde den Wechsel des WLAN-Netzes und eine neue Anmeldung bedeuten. Dies ist ein K.O.-Kriterium für mobiles Lernen. Weiterhin würde die Strahlenbelastung unnötig signifikant steigen, da jeder Access-Point, der keinen Kontakt zu seinem „Nachbarn“ findet, mit voller Leistung strahlt. Dies widerspricht dem Ziel eines emissionsarmen WLAN-Netzwerks in Schulen. Schließlich stützen auch eine wirtschaftliche Ersatzteilhaltung (nur ein kompatibles Ersatzprodukt notwendig) sowie die Erfahrungen und das Know-How der IT-Abteilung des Schulwerks mit diesen Access-Points eine produktbezogene Ausschreibung. Der Gewährleistung eines möglichst breiten Wettbewerbs dient die Aufteilung des Auftrags in 2 Fachlose. Um eine Inbetriebnahme mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2020/2021 zu ermöglichen, ist eine Lieferung der (noch einzurichtenden) 800 Access-Points bis zum 15.12.2020 erforderlich. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: Los 2: Installation, Inbetriebnahme und Einbindung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Als gesondertes Fachlos werden die Installation, Inbetriebnahme und Einbindung von 800 Access-Points an den Schulen des Schulwerks der Diözese Augsburg im Gebiet der Diözese Augsburg ausgeschrieben. Die Lieferung der 800 Access-Points erfolgt bis 15.12.2020 (siehe Los 1). Die als Los 2 ausgeschriebene Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der 800 Access-Points soll an den vom Schulwerk benannten Schulen schnellstmöglich ab dem 16.12.2020 erfolgen und muss spätestens zum 31.3.2021 abgeschlossen sein. Die näheren Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Als gesondertes Fachlos werden die Installation, Inbetriebnahme und Einbindung von 800 Access-Points an den Schulen des Schulwerks der Diözese Augsburg im Gebiet der Diözese Augsburg ausgeschrieben. Die Lieferung der 800 Access-Points erfolgt bis 15.12.2020 (siehe Los 1). Die als Los 2 ausgeschriebene Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der 800 Access-Points soll an den vom Schulwerk benannten Schulen schnellstmöglich ab dem 16.12.2020 erfolgen und muss spätestens zum 31.3.2021 abgeschlossen sein. Die näheren Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Dauer: 4 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung über die Eintragung in das Handelsregister Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Erklärung über die Eintragung in das Handelsregister Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung),
2. Eigenerklärung Scientology (Formblatt S 1), 3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Versicherungssumme von mind. 250 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. 4. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Kalenderjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (a) bei einem Angebot auf Los 1 (Lieferung von 800 Access-Points): durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der Lieferung von IT-Systemen von mind. 250 000 EUR p. a.; (b) Bei einem Angebot auf Los 2 (Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der WLAN-Accesspoints) durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich von IT-Dienstleistungen von 100 000 EUR p. a. 5. Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person). Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung Scientology (Formblatt S 1), 3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Versicherungssumme von mind. 250 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. 4. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Kalenderjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (a) bei einem Angebot auf Los 1 (Lieferung von 800 Access-Points): durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der Lieferung von IT-Systemen von mind. 250 000 EUR p. a.; (b) Bei einem Angebot auf Los 2 (Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der WLAN-Accesspoints) durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich von IT-Dienstleistungen von 100 000 EUR p. a. 5. Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person). Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
Mindeststandards: s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zwei vergleichbare Referenzen in den vergangenen 3 Kalenderjahren (November 2018 bis November 2020). Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber ab auf:
1. Für Los 1 (Lieferung von 800 Access‐Points): Zwei Referenzen über
(1) die Lieferung von IT‐Systemen für einen Bildungsträger, eine Verwaltungsbehörde oder eine vergleichbare Einrichtung,
(2) mit einem Auftragswert von mind. 200 T EUR netto,
(3) und ein positives Referenzschreiben des Auftraggebers (siehe Formblatt S 2 Eigenerklärung Referenzen und Referenzbescheinigung).
2. Für Los 2 (Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der WLAN‐Accesspoints): Zwei Referenzen über
(1) Installation, Inbetriebnahme und Einbindung von WLAN‐Accesspoints oder vergleichbaren IT-Dienstleistungen
(2) mit einem Auftragswert von mind. 75 000 T EUR netto,
(3) und ein positives Referenzschreiben des Auftraggebers (siehe Formblatt S 2 Eigenerklärung Referenzen und Referenzbescheinigung). Die Referenzen für Los 1 und 2 können identisch sein, aber auch mit unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen werden.
(3) und ein positives Referenzschreiben des Auftraggebers (siehe Formblatt S 2 Eigenerklärung Referenzen und Referenzbescheinigung). Die Referenzen für Los 1 und 2 können identisch sein, aber auch mit unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 213-521247 (2020-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints
Kurze Beschreibung:
Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, schreibt in 2 Fachlosen die Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints (Los 1) sowie deren Installation, Inbetriebnahme und Einbindung (Los 2) für Schulen des Schulwerks im Gebiet der Diözese Augsburg aus. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule hat das Schulwerk der Diözese die Möglichkeit, die IT-Infrastruktur erheblich auszubauen. Da das sog. „Mobile Lernen“ immer bedeutsamer wird, soll in der Netzinfrastruktur der Bereich WLAN massiv ausgebaut werden; die zunehmende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Mobilgeräten (in diesem Fall iPads) bringt das bestehende WLAN-Netz zunehmend an Grenzen. Mit der Beschaffung von weiteren 800 WLAN-Accesspoints soll das WLAN-Netz an den Schulen des Schulwerks ausgebaut werden. Um einen möglichst breiten Wettbewerb zu ermöglichen, wird die Ausschreibung in 2 Fachlose unterteilt: Neben der Lieferung der Access-Points (Los 1) werden die IT-Dienstleistungen für die Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der Access-Points in das bestehende WLAN-Netz der Schulen des Schulwerks als gesondertes Los 2 ausgeschrieben. Das Schulwerk der Diözese schreibt produktscharf 800 Access-Points des Herstellers Aerohive Networks (nach Übernahme: Extreme Networks) als originalverpackte Neugeräte aus. Die produktscharfe Ausschreibung ist aus folgenden Gründen durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt (§ 31 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 VgV): Die 44 Schulen des Schulwerks sind bereits einheitlich mit Access-Points des Hersteller Aerohive Networks (nach Übernahme: Extreme Networks) ausgestattet. Alle Access Points werden nicht über einen lokalen Controller verwaltet, sondern über eine zentrale Cloud-Instanz, den sog. Aerohive-Manager (jetzt: Extreme Cloud IQ). Würden Access-Points eines anderen Herstellers beschafft, könnten die in vergleichbarer Stückzahl schon bestehenden Access-Points (die noch eine Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren haben) nicht mehr wirtschaftlich weiterverwendet werden, da dann zwei verschiedene Verwaltungssysteme bedient werden müssten: Fremdfabrikate wären mit der bereits eingesetzten Technologie nicht vollständig kompatibel; die bestehenden Access-Points können herstellerbedingt nur im bestehenden Management-System weiter verwendet und nicht in ein anderes System integriert werden; dies brächte mit sich, dass dann mitunter sogar an einer Schule, z. B. in 2 nebeneinander liegenden Klassenzimmern, zwei unterschiedliche Systeme zu verwalten wären. Dies ist einerseits organisatorisch und wirtschaftlich nicht leistbar. Die Erweiterung des Bestandssystems um Fremdprodukte ist technisch problematisch und führt zu erheblichen Funktions- und Leistungseinbußen: Da die Access-Points sich untereinander „unterhalten“, um ein Roaming sicherzustellen und auch die Sendeleistung entsprechend anzupassen, könnten mobile Geräte sinnvoll nur in dem jeweiligen Klassenzimmer genutzt werden; ein Raumwechsel würde den Wechsel des WLAN-Netzes und eine neue Anmeldung bedeuten. Dies ist ein K.O.-Kriterium für mobiles Lernen. Weiterhin würde die Strahlenbelastung unnötig signifikant steigen, da jeder Access-Point, der keinen Kontakt zu seinem „Nachbarn“ findet, mit voller Leistung strahlt. Dies widerspricht dem Ziel eines emissionsarmen WLAN-Netzwerks in Schulen. Schließlich stützen auch eine wirtschaftliche Ersatzteilhaltung (nur ein kompatibles Ersatzprodukt notwendig) sowie die Erfahrungen und das Know-How der IT-Abteilung des Schulwerks mit diesen Access-Points eine produktbezogene Ausschreibung. Der Gewährleistung eines möglichst breiten Wettbewerbs dient die Aufteilung des Auftrags in zwei Fachlose. Um eine Inbetriebnahme mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2020/2021 zu ermöglichen, ist eine Lieferung der (noch einzurichtenden) 800 Access-Points bis zum 15.12.2020 erforderlich. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, schreibt in 2 Fachlosen die Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints (Los 1) sowie deren Installation, Inbetriebnahme und Einbindung (Los 2) für Schulen des Schulwerks im Gebiet der Diözese Augsburg aus. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule hat das Schulwerk der Diözese die Möglichkeit, die IT-Infrastruktur erheblich auszubauen. Da das sog. „Mobile Lernen“ immer bedeutsamer wird, soll in der Netzinfrastruktur der Bereich WLAN massiv ausgebaut werden; die zunehmende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Mobilgeräten (in diesem Fall iPads) bringt das bestehende WLAN-Netz zunehmend an Grenzen. Mit der Beschaffung von weiteren 800 WLAN-Accesspoints soll das WLAN-Netz an den Schulen des Schulwerks ausgebaut werden. Um einen möglichst breiten Wettbewerb zu ermöglichen, wird die Ausschreibung in 2 Fachlose unterteilt: Neben der Lieferung der Access-Points (Los 1) werden die IT-Dienstleistungen für die Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der Access-Points in das bestehende WLAN-Netz der Schulen des Schulwerks als gesondertes Los 2 ausgeschrieben. Das Schulwerk der Diözese schreibt produktscharf 800 Access-Points des Herstellers Aerohive Networks (nach Übernahme: Extreme Networks) als originalverpackte Neugeräte aus. Die produktscharfe Ausschreibung ist aus folgenden Gründen durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt (§ 31 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 VgV): Die 44 Schulen des Schulwerks sind bereits einheitlich mit Access-Points des Hersteller Aerohive Networks (nach Übernahme: Extreme Networks) ausgestattet. Alle Access Points werden nicht über einen lokalen Controller verwaltet, sondern über eine zentrale Cloud-Instanz, den sog. Aerohive-Manager (jetzt: Extreme Cloud IQ). Würden Access-Points eines anderen Herstellers beschafft, könnten die in vergleichbarer Stückzahl schon bestehenden Access-Points (die noch eine Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren haben) nicht mehr wirtschaftlich weiterverwendet werden, da dann zwei verschiedene Verwaltungssysteme bedient werden müssten: Fremdfabrikate wären mit der bereits eingesetzten Technologie nicht vollständig kompatibel; die bestehenden Access-Points können herstellerbedingt nur im bestehenden Management-System weiter verwendet und nicht in ein anderes System integriert werden; dies brächte mit sich, dass dann mitunter sogar an einer Schule, z. B. in 2 nebeneinander liegenden Klassenzimmern, zwei unterschiedliche Systeme zu verwalten wären. Dies ist einerseits organisatorisch und wirtschaftlich nicht leistbar. Die Erweiterung des Bestandssystems um Fremdprodukte ist technisch problematisch und führt zu erheblichen Funktions- und Leistungseinbußen: Da die Access-Points sich untereinander „unterhalten“, um ein Roaming sicherzustellen und auch die Sendeleistung entsprechend anzupassen, könnten mobile Geräte sinnvoll nur in dem jeweiligen Klassenzimmer genutzt werden; ein Raumwechsel würde den Wechsel des WLAN-Netzes und eine neue Anmeldung bedeuten. Dies ist ein K.O.-Kriterium für mobiles Lernen. Weiterhin würde die Strahlenbelastung unnötig signifikant steigen, da jeder Access-Point, der keinen Kontakt zu seinem „Nachbarn“ findet, mit voller Leistung strahlt. Dies widerspricht dem Ziel eines emissionsarmen WLAN-Netzwerks in Schulen. Schließlich stützen auch eine wirtschaftliche Ersatzteilhaltung (nur ein kompatibles Ersatzprodukt notwendig) sowie die Erfahrungen und das Know-How der IT-Abteilung des Schulwerks mit diesen Access-Points eine produktbezogene Ausschreibung. Der Gewährleistung eines möglichst breiten Wettbewerbs dient die Aufteilung des Auftrags in zwei Fachlose. Um eine Inbetriebnahme mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2020/2021 zu ermöglichen, ist eine Lieferung der (noch einzurichtenden) 800 Access-Points bis zum 15.12.2020 erforderlich. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Als gesondertes Fachlos werden die Installation, Inbetriebnahme und Einbindung von 800 Access-Points an den Schulen des Schulwerks der Diözese Augsburg im Gebiet der Diözese Augsburg ausgeschrieben. Die Lieferung der 800 Access-Points erfolgt bis 15.12.2020 (siehe Los 1). Die als Los 2 ausgeschriebene Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der 800 Access-Points soll an den vom Schulwerk benannten Schulen schnellstmöglich ab dem 16.12.2020 erfolgen und muss spätestens zum 31.03.2021 abgeschlossen sein. Die näheren Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Als gesondertes Fachlos werden die Installation, Inbetriebnahme und Einbindung von 800 Access-Points an den Schulen des Schulwerks der Diözese Augsburg im Gebiet der Diözese Augsburg ausgeschrieben. Die Lieferung der 800 Access-Points erfolgt bis 15.12.2020 (siehe Los 1). Die als Los 2 ausgeschriebene Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der 800 Access-Points soll an den vom Schulwerk benannten Schulen schnellstmöglich ab dem 16.12.2020 erfolgen und muss spätestens zum 31.03.2021 abgeschlossen sein. Die näheren Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-18 📅
Name: Bechtle GmbH Systemhaus Augsburg
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland 🇩🇪 Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.