Lieferung eines Sperrmüllsammelfahrzeuges bestehend aus einem 3-Achs-Fahrgestell und einem Kommunalaufbau zur Sammlung von Sperrmüll mit einem Ladevolumen von 21 – 23 m und einer Abfallbehälterentleerung für Abfallbehälter der Größen 240 l bis 7 000 l.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Sperrmüllsammelfahrzeug
SHW L 11/2020
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Sperrmüllsammelfahrzeuges bestehend aus einem 3-Achs-Fahrgestell und einem Kommunalaufbau zur Sammlung von Sperrmüll mit einem Ladevolumen...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Sperrmüllsammelfahrzeuges bestehend aus einem 3-Achs-Fahrgestell und einem Kommunalaufbau zur Sammlung von Sperrmüll mit einem Ladevolumen von 21 – 23 m und einer Abfallbehälterentleerung für Abfallbehälter der Größen 240 l bis 7 000 l.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1: Lieferung eines 3-Achs-Fahrgestells für ein Sperrmüllsammelfahrzeug
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦
Ort der Leistung: Nordhausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 99734 Nordhausen
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung eines 3-Achs-Fahrgestells für ein Sperrmüllsammelfahrzeug.
Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 2: Lieferung und Montage von einem Kommunalaufbau zur Sammlung von Sperrmüll” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Montage von einem Kommunalaufbau zur Sammlung von Sperrmüll mit einem Ladevolumen von 21 – 23 m und einer Abfallbehälterentleerung für...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und Montage von einem Kommunalaufbau zur Sammlung von Sperrmüll mit einem Ladevolumen von 21 – 23 m und einer Abfallbehälterentleerung für Abfallbehälter der Größen 240 l bis 7 000 l.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-11
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Liegt mit Angebotsabgabe kein detailliertes Angebot mit Produktspezifikationen vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine Nachforderung diesbezüglich...”
Liegt mit Angebotsabgabe kein detailliertes Angebot mit Produktspezifikationen vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine Nachforderung diesbezüglich erfolgt nicht (gemäß § 56 VgV).
Die Kommunikation und die Angebotsunterlagen werden nur in deutscher Sprache akzeptiert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer -
Postanschrift: Jorge-Semprúm-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321276📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 060-143248 (2020-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Südharzwerke Nordhausen — Entsorgungsgesellschaft mbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 217 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 060-143248
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: SHW L 11/2020
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1: Lieferung eines 3-Achs-Fahrgestells für ein Sperrmüllsammelfahrzeug
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Daimler AG c/o Autohaus Peter GmbH
Postort: Nordhausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nordhausen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 127379.54 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Los 2: Lieferung und Montage von einem Kommunalaufbau zur Sammlung von Sperrmüll” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zöller-Kipper GmbH
Postort: Mainz-Laubenheim
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 97 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt — Vergabekammer
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 104-250571 (2020-05-26)