Lieferung Sperrmüllsammelfahrzeug

Südharzwerke Nordhausen - Entsorgungsgesellschaft mbH

Lieferung eines Sperrmüllsammelfahrzeuges bestehend aus einem 3-Achs-Fahrgestell und einem Kommunalaufbau zur Sammlung von Sperrmüll mit einem Ladevolumen von 21 – 23 m und einer Abfallbehälterentleerung für Abfallbehälter der Größen 240 l bis 7 000 l.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-23 Auftragsbekanntmachung
2020-05-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge für Abfall
Referenznummer: SHW L 11/2020
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Sperrmüllsammelfahrzeuges bestehend aus einem 3-Achs-Fahrgestell und einem Kommunalaufbau zur Sammlung von Sperrmüll mit einem Ladevolumen von 21 – 23 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge für Abfall 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrzeuge für Abfall 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordhausen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Südharzwerke Nordhausen - Entsorgungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Robert-Blum-Straße 1
Postleitzahl: 99734
Postort: Nordhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-nordhausen.de 🌏
E-Mail: info@stadtwerke-nordhausen.de 📧
Telefon: +49 3631-6390 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=316385 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=316385 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 060-143248
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
Liegt mit Angebotsabgabe kein detailliertes Angebot mit Produktspezifikationen vor, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung diesbezüglich erfolgt nicht (gemäß § 56 VgV). Die Kommunikation und die Angebotsunterlagen werden nur in deutscher Sprache akzeptiert.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Los 1: Lieferung eines 3-Achs-Fahrgestells für ein Sperrmüllsammelfahrzeug
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung eines 3-Achs-Fahrgestells für ein Sperrmüllsammelfahrzeug.
Dauer: 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Los 2: Lieferung und Montage von einem Kommunalaufbau zur Sammlung von Sperrmüll
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage von einem Kommunalaufbau zur Sammlung von Sperrmüll mit einem Ladevolumen von 21 – 23 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 99734 Nordhausen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=316385&criteriaId=2715
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=316385&criteriaId=2717
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=316385&criteriaId=2716

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=316385 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Liegt mit Angebotsabgabe kein detailliertes Angebot mit Produktspezifikationen vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine Nachforderung diesbezüglich erfolgt nicht (gemäß § 56 VgV).
Die Kommunikation und die Angebotsunterlagen werden nur in deutscher Sprache akzeptiert.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer -
Postanschrift: Jorge-Semprúm-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321276 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361-573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 060-143248 (2020-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 217 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Südharzwerke Nordhausen — Entsorgungsgesellschaft mbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 104-250571
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 060-143248
ABl. S-Ausgabe: 104

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-26 📅
Name: Daimler AG c/o Autohaus Peter GmbH
Postort: Nordhausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Nordhausen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 127379.54 EUR 💰
Name: Zöller-Kipper GmbH
Postort: Mainz-Laubenheim
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 97 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt — Vergabekammer
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Mehr anzeigen
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 104-250571 (2020-05-26)