Beschreibung der Beschaffung
1. Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an die Stromabnahmestellen der verschiedenen Auftraggeber:
Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, Heidenstraße 6, 17033 Neubrandenburg Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg, Bertolt-Brecht-Str. 1c, 17034 Neubrandenburg;
Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH, Hinterste Mühle 2, 17033 Neubrandenburg;
Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH, Parkstraße 1, 17033 Neubrandenburg;
Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH, Ameisenweg 19, 17036 Neubrandenburg;
Die Belieferung im Standardlastprofil erfolgt an ca. 750 Abnahmestellen, deren voraussichtlicher jährlicher Strombedarf ca. 2,9 GWh beträgt. Für 9 Abnahmestellen erfolgt die Belieferung in registrierender Leistungsmessung mit einem voraussichtlichen jährlichen Strombedarf von ca. 2 GWh. Die konkreten Abnahmestellen sind in den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Unternehmen aufgelistet. Das Gesamtliefervolumen beträgt ca. 5 Mio. kWh/Jahr.
Die zu den einzelnen Abnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2019. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar. Für die Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung sind im Leistungsverzeichnis Lastgänge für das Jahr 2019 angegeben.
2. Stromlieferpreise:
Für die abgenommene Energie zahlt der Auftraggeber einen Strompreis in Cent pro Kilowattstunde.
In dem angebotenen Stromlieferpreis nicht einzurechnen sind:
— Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage);
— Stromsteuer;
— Umsatzsteuer.
Sowie Entgelte, die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden:
— Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers;
— entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber;
— Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV);
— Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG);
— Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG);
— Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV);
— eventuell anfallende Blindarbeit (oberhalb der Abrechnungsfreigrenze);
Eine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Während der gesamten Laufzeit des Stromliefervertrages gilt ein Festpreis für die Lieferung von elektrischem Strom.
3. Netznutzung:
Ausgeschrieben und vergeben wird die Stromlieferung inklusive Netznutzung (so genannter All-inclusive-Stromliefervertrag). Die einzelnen Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH.
4. Vertragsabschluss:
Im Ergebnis soll für die beteiligten öffentlichen Auftraggeber jeweils ein Vertrag mit gleichen Preisen abgeschlossen werden. Über den Stromliefervertrag wird eine besondere Urkunde in Form des beigefügten Muster-Stromliefervertrages gefertigt. Eigene Vertragsbedingungen des Bieters dürfen dem Angebot nicht zugrunde gelegt werden.