Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform subreport barrierefrei zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
Es handelt sich um ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der SektVO. Der Ablauf des Verfahrens gliedert sich wie folgt:
— Stufe 1: Sie bewerben sich mit den geforderten Unterlagen bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.2.2) der EU-Auftragsbekanntmachung genannten Teilnahmefrist.
— Stufe 2: Nach erfolgter Prüfung erhalten die fünf am besten geeignetsten Bewerber (vgl. zu den Auswahlkriterien Ziffer II.2.9) der Auftragsbekanntmachung) eine Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes.
Mit diesem Schreiben werden den Bewerbern die Frist für den Eingang der Erstangebote sowie alle sonstigen Hinweise zum Verfahrensablauf in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
—— Stufe 2a: Nach Abgabe der schriftlichen Angebote werden diese Angebote ausgewertet.
Hinweis: Für den Fall einer bis dahin andauernden Krisensituation aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus behält der Auftraggeber sich vor, die Bewertung der Angebote alleine auf Basis der mit dem Angebot eingereichten Unterlagen durchzuführen. Eine Änderung der Unterlagen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
—— Stufe 2b: Falls erforderlich wird der Auftraggeber mit allen Bietern ein Verhandlungsgespräch führen. In diesem Fall erfolgen separate Einladungen unter Angabe des jeweiligen Termins.
—— Stufe 2c: Sofern der Auftraggeber sich dazu entscheidet, in Verhandlungen einzutreten, erhalten alle Bieter im Anschluss an die Gespräche Gelegenheit zur Abgabe eines finalen Folgeangebotes.
Die Vergabestelle behält sich vor, unvollständige, fehlerhafte oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig in angemessener Frist nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch und können auf das Nachfordern nicht vertrauen; bei der Bewerbung ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige und/oder fehlende und/oder fehlerhafte Unterlagen und Nachweise zum Ausschluss führen können.
Fragen sind ausschließlich per Nachricht über die Vergabeplattform via
https://www.subreport-elvis.de/Exxx zu stellen.
Mündliche/telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Sie wären – würden sie doch erteilt – nicht verbindlich.
Bitte stellen Sie Ihre Fragen zum Teilnahmewettbewerb bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge an den Auftraggeber. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
Eingehende Bieterfragen sowie die dazugehörigen Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i.S.d. § 126b BGB).
Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zustellen. Mündliche/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte wären, würden sie doch erteilt, nicht verbindlich.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.