Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von Drehstühlen für den 24-Stunden-Einsatz mit überwiegender PC-Tätigkeit

Finanzbehörde Hamburg

Die FHH — Finanzbehörde — als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von „Drehstühlen für den 24h-Einsatz mit überwiegender PC-Tätigkeit“ für alle Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg. Weitere abrufberechtigte Stellen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-20 Auftragsbekanntmachung
2020-12-11 Ergänzende Angaben
2021-08-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
Referenznummer: FB 2020000605
Kurze Beschreibung:
Die FHH — Finanzbehörde — als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von „Drehstühlen für den 24h-Einsatz mit überwiegender PC-Tätigkeit“ für alle Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg. Weitere abrufberechtigte Stellen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Drehsitze 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/fb/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231386 📞
Fax: +49 40427310686 📠
URL der Dokumente: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/api/external/deeplink/subproject/64c60c8c-d44c-4b8b-b1ed-498199669993 🌏
URL der Teilnahme: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/api/external/deeplink/subproject/64c60c8c-d44c-4b8b-b1ed-498199669993 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-25 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 230-566136
ABl. S-Ausgabe: 230
Zusätzliche Informationen
— Die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe. — Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar. — Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern. — Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. — Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft ist die unter III.1.1 genannte einzureichende Erklärung Nr. 1) ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. — Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Wichtiger Hinweis: Nachprüfungsanträge sind — schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg — und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 235 841 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die FHH — Finanzbehörde — als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von „Drehstühlen für den 24h-Einsatz mit überwiegend PC-Tätigkeit“ für alle Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Details der nachgefragten Leistung ergeben sich aus den Vertragsunterlagen und der technischen Leistungsbeschreibung.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung z. B. wegen eines Nachprüfungsverfahrens verzögert, beginnt der Vertrag mit dem Zuschlagsdatum und endet am 30.4.2023. Der Vertrag kann zweimalig um je ein Jahr bis längstem zum 30.4.2025 verlängert werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgende geforderten Erklärungen und Nachweise sind vollständig vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgende unter 1) genannte Erklärung vorzulegen. Für den Fall von Bietergemeinschaften sind die unter 1) genannte Eigenerklärung von jedem Mitglied vorzulegen. Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
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Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. Von allen Bietern ist einzureichen:
1. Eine Eigenerklärung zur Eignung (E1),
2. Wenn zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft (ein entsprechender Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei; E3),
3. Bieter haben zudem das Formular EVB-ILO Kernarbeitsnorm vom jeweiligen Hersteller, einzureichen (S1).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von allen Bietern ist einzureichen:
4) Mind. 3 Referenzen (E2) zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils:
— Auftragsjahr und -umfang,
— AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
— Jährlicher Auftragswert.
Zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
Die einzureichenden, leistungsbezogenen Unterlagen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe(je Schadensereignis) abzuschließen:
— Personenschäden: 2 Mio. EUR,
— Sachschäden: 1 Mio. EUR,
— Vermögensschäden: 100 Tsd. EUR.
Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages sowie über die zuletzt gezahlte Versicherungsprämie ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung gegenüber dem AG zu erbringen.
2. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bietersunddes anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Specht, Sarah
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/api/external/deeplink/subproject/64c60c8c-d44c-4b8b-b1ed-498199669993 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe.
— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
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— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
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— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft ist die unter III.1.1 genannte einzureichende Erklärung Nr. 1) ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
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— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Wichtiger Hinweis:
Nachprüfungsanträge sind — schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
— und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448 📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
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1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an die unter VI.4.1) zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu richten. Zusätzlich ist der Nachprüfungsantrag per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an die ebenfalls unter VI.4.1) genannte E-Mail-Anschrift zu senden.
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Quelle: OJS 2020/S 230-566136 (2020-11-20)
Ergänzende Angaben (2020-12-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 245-607277
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 230-566136
ABl. S-Ausgabe: 245
Quelle: OJS 2020/S 245-607277 (2020-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FHH - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von „Drehstühlen für den 24h-Einsatz mit überwiegender PC-Tätigkeit“ für alle Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg. Weitere abrufberechtigte Stellen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
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Gesamtwert des Auftrags: 55 605 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 166-433658
ABl. S-Ausgabe: 166
Zusätzliche Informationen
- Die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe. - Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Dieerforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar. - Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern. - Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. - Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft ist die unter III.1.1 genannte einzureichende Erklärung Nr. 1) ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. - Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Wichtiger Hinweis: Nachprüfungsanträge sind - schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg - UND zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten - Am 11.12.2020 wurde ein Korrekturzyklus durchgeführt um die Mindestanforderung an das Fußkreuz nach einer Bieterfrage zu ergänzen. Der Einsatz eines pulverbeschichteten oder polierten Aluminiumfußkreuzes ist möglich (siehe technisches Leistungsverzeichnis Ziff. 2 C).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FHH - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von „Drehstühlen für den 24h-Einsatz mit überwiegend PC-Tätigkeit“ für alle Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Details der nachgefragten Leistung ergeben sich aus den Vertragsunterlagen und der technischen Leistungsbeschreibung.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ergonomie und Sitzkomfort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ökologie/ Umweltverträglichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15%
Preis (Gewichtung): 50%

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-06 📅
Name: Henry Fölschow GmbH & Co. KG
Postort: Oststeinbek
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
- Die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe.
- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Dieerforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Mehr anzeigen
- Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Mehr anzeigen
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft ist die unter III.1.1 genannte einzureichende Erklärung Nr. 1) ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Mehr anzeigen
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Nachprüfungsanträge sind - schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde
- UND zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
zu richten
- Am 11.12.2020 wurde ein Korrekturzyklus durchgeführt um die Mindestanforderung an das Fußkreuz nach einer Bieterfrage zu ergänzen. Der Einsatz eines pulverbeschichteten oder polierten Aluminiumfußkreuzes ist möglich (siehe technisches Leistungsverzeichnis Ziff. 2 C).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an die unter VI.4.1) zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren zu richten. Zusätzlich ist der Nachprüfungsantrag per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an die ebenfalls unter VI.4.1) genannte E-Mail-Anschrift zu senden.
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Quelle: OJS 2021/S 166-433658 (2021-08-23)