Durch den Einsatz neuester Technologien in einer Lernfabrik 4.0 sollen am Bergischen Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen alle Aspekte einer modernen Fertigung kompakt abgebildet werden. Dazu soll eine modulare Industrieanlage mit mindestens 6 Stationen in einem Labor voll vernetzt eingerichtet werden. Die Lernfabrik 4.0 soll geeignet sein, Organisationsgestaltungsprinzipien von Industrie 4.0 darzustellen und Berufs(fach)schüler*innen zu vermitteln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Einrichtung einer Produktionsanlage Industrie 4.0 für ein Berufskolleg”
Produkte/Dienstleistungen: Industrieroboter📦
Kurze Beschreibung:
“Durch den Einsatz neuester Technologien in einer Lernfabrik 4.0 sollen am Bergischen Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen alle Aspekte einer modernen...”
Kurze Beschreibung
Durch den Einsatz neuester Technologien in einer Lernfabrik 4.0 sollen am Bergischen Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen alle Aspekte einer modernen Fertigung kompakt abgebildet werden. Dazu soll eine modulare Industrieanlage mit mindestens 6 Stationen in einem Labor voll vernetzt eingerichtet werden. Die Lernfabrik 4.0 soll geeignet sein, Organisationsgestaltungsprinzipien von Industrie 4.0 darzustellen und Berufs(fach)schüler*innen zu vermitteln.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Ort der Leistung: Köln🏙️
Ort der Leistung: Oberbergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bergisches Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen
Ringstraße 42
51688 Wipperfürth”
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Leistungsbeschreibung.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkunde: Anbieter hat Erfahrung im Bereich Lehrmittel in der Technik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Benutzerfreundlichkeit/Zweckmäßigkeit: Zu allen Anlagenelementen wird eine für Lehrkräfte verständliche und gut nutzbare Dokumentation mitgeliefert”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Benutzerfreundlichkeit/Zweckmäßigkeit: Die Schulungsunterlagen sind zur Vorbereitung auf Unterricht für Lehrkräfte des Bergischen Berufskollegs geeignet”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Zweckmäßigkeit: Die Anlage und die darauf abgestimmten Schulungsunterlagen sind als Lehr- und Lernmittel für Schüler/innen zur Nutzung im Unterricht am...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Zweckmäßigkeit: Die Anlage und die darauf abgestimmten Schulungsunterlagen sind als Lehr- und Lernmittel für Schüler/innen zur Nutzung im Unterricht am Bergischen Berufskolleg geeignet
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Zweckmäßigkeit: Prinzipien von „Industrie 4.0“ können anhand der Anlage und der Schulungsunterlagen dargestellt und vermittelt werden”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Zweckmäßigkeit: Die technische Umsetzung ist unter Berücksichtigung in Deutschland verwendeter industrieller Standards realisiert”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungs- und Lieferzeiten: Schnelle Lieferung, Aufbau und Übergabe
Preis (Gewichtung): 30 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der tatsächliche Ausführungszeitraum / Lieferzeitraum kann im Vetrag noch individuell angepasst werden.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-07
13:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-07
13:30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 178-429269 (2020-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Oberbergischer Kreis- Der Landrat -
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 397063.17 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 178-429269
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: L 10/1-20-8280
Titel:
“Lieferung und Einrichtung einer Produktionsanlage Industrie 4.0 für ein Berufskolleg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ets didactic gmbh
Postanschrift: Im Hüttental 11
Postort: Kinding
Postleitzahl: 85125
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8467/840432📞
E-Mail: submission@ets-didactic.de📧
Region: Eichstätt🏙️
URL: www.ets-didactic.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 397063.17 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibtunberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 020-044694 (2021-01-25)