Lieferung und gebrauchsfertige Aufstellung einer Ausgabeküche mit den dazugehörigen Küchengeräten. Eine detailierte Aufstellung entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-08.
Lieferung und gebrauchsfertige Aufstellung einer Ausgabeküche mit den dazugehörigen Küchengeräten. Eine detailierte Aufstellung entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
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Ort der Leistung: Remscheid, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Remscheid
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und gebrauchsfertige Aufstellung einer Ausgabeküche mit den dazugehörigen Küchengeräten. Eine detailierte Aufstellung entnehmen Sie bitte dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und gebrauchsfertige Aufstellung einer Ausgabeküche mit den dazugehörigen Küchengeräten. Eine detailierte Aufstellung entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister, soweit eine Eintragung nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung des Bieters über ausgeführte vergleichbare Referenzen in den vergangenen 3 Jahren, mit Angabe des Auftragswerts und Zeitraum der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung des Bieters über ausgeführte vergleichbare Referenzen in den vergangenen 3 Jahren, mit Angabe des Auftragswerts und Zeitraum der Leistungserbringung,
— Eigenerklärung des Bieters über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils beschäftigten Mitarbeiter.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Vergabe des Auftrags richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Vergabe des Auftrags richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 22.5.2018.
Danach sind Auftragnehmer sowie deren Nachunternehmer verpflichtet, die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zu zahlen und Mindestarbeitsbedingungen zu gewähren (§ 2 TVgG). Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Die Vorgaben des TVgG-NRW sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-12
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-12
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Remscheid
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Submission ist nicht öffentlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 006-008129 (2020-01-08)