Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung und Implementierung einer neuen Planungssoftware für die Bus- und Schienenverkehre der MVG. Kernziele sind dabei die Erleichterung des Arbeitsablaufes, eine (teilweise) Automatisierung der Arbeitsabläufe sowie eine Verbesserung der Arbeitsergebnisse durch algorithmengestützte Optimierung. Die Optimierung soll dabei neben Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit insbesondere auch zu einer Minderung der Schadstoffemissionen beitragen. Mit der derzeitigen Planungssoftware werden bei der MVG die Fahrt- und Umlaufbildung, Einzeldienstbildung, Dienstreihenfolgebildung, die Erstellung der Fahrplanmedien, Ermittlung der Betriebskennzahlen sowie der Datenaustausch mit Folgesystemen abgebildet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Referenznummer: X-SWMAG-2020-0084
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung und Implementierung einer neuen Planungssoftware für die Bus- und Schienenverkehre der MVG.
Kernziele sind dabei die Erleichterung des Arbeitsablaufes, eine (teilweise) Automatisierung der Arbeitsabläufe sowie eine Verbesserung der Arbeitsergebnisse durch algorithmengestützte Optimierung.
Die Optimierung soll dabei neben Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit insbesondere auch zu einer Minderung der Schadstoffemissionen beitragen.
Mit der derzeitigen Planungssoftware werden bei der MVG die Fahrt- und Umlaufbildung, Einzeldienstbildung, Dienstreihenfolgebildung, die Erstellung der Fahrplanmedien, Ermittlung der Betriebskennzahlen sowie der Datenaustausch mit Folgesystemen abgebildet.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung und Implementierung einer neuen Planungssoftware für die Bus- und Schienenverkehre der MVG.
Kernziele sind dabei die Erleichterung des Arbeitsablaufes, eine (teilweise) Automatisierung der Arbeitsabläufe sowie eine Verbesserung der Arbeitsergebnisse durch algorithmengestützte Optimierung.
Die Optimierung soll dabei neben Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit insbesondere auch zu einer Minderung der Schadstoffemissionen beitragen.
Mit der derzeitigen Planungssoftware werden bei der MVG die Fahrt- und Umlaufbildung, Einzeldienstbildung, Dienstreihenfolgebildung, die Erstellung der Fahrplanmedien, Ermittlung der Betriebskennzahlen sowie der Datenaustausch mit Folgesystemen abgebildet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-01 📅
Datum des Beginns: 2020-11-20 📅
Datum des Endes: 2021-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 169-410022
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien und begründet einenWerkliefervertrag.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung und Implementierung einer neuen Planungssoftware für die Bus- und Schienenverkehre der MVG.
Kernziele sind dabei die Erleichterung des Arbeitsablaufes, eine (teilweise) Automatisierung der Arbeitsabläufe sowie eine Verbesserung der Arbeitsergebnisse durch algorithmengestützte Optimierung.
Die Optimierung soll dabei neben Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit insbesondere auch zu einer Minderung der Schadstoffemissionen beitragen.
Mit der derzeitigen Planungssoftware werden bei der MVG die Fahrt- und Umlaufbildung, Einzeldienstbildung, Dienstreihenfolgebildung, die Erstellung der Fahrplanmedien, Ermittlung der Betriebskennzahlen sowie der Datenaustausch mit Folgesystemen abgebildet.
Mit der derzeitigen Planungssoftware werden bei der MVG die Fahrt- und Umlaufbildung, Einzeldienstbildung, Dienstreihenfolgebildung, die Erstellung der Fahrplanmedien, Ermittlung der Betriebskennzahlen sowie der Datenaustausch mit Folgesystemen abgebildet.
Zusätzliche Informationen:
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien und begründet einenWerkliefervertrag.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene, vorliegen.
b) Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen.
c) Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklich-keitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
c) Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklich-keitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
d) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
e.Erklärung gem. § 4 Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz vom 1.1.2019; oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
f) Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie- und Handels-kammer, oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/ Behörde, jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist, oder nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist.
f) Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie- und Handels-kammer, oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/ Behörde, jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist, oder nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist.
g) Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung im Sinne von § 705 BGB gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
g) Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung im Sinne von § 705 BGB gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
h) Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflicht-versicherung in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR bei Personenschäden und 2 000 000 EUR bei Sach-, Vermögens- und Bearbeitungsschäden je Schadensfall bzw. die verbindliche Zusicherung eines Abschlusses im Falle der Beauftragung.
h) Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflicht-versicherung in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR bei Personenschäden und 2 000 000 EUR bei Sach-, Vermögens- und Bearbeitungsschäden je Schadensfall bzw. die verbindliche Zusicherung eines Abschlusses im Falle der Beauftragung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über den Umsatz und die Ertragslage der Geschäftsjahre 2017 bis 2019,
b) Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurch-schnittlich beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Berufsgruppen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darlegung des geplanten Personaleinsatzes, quantitativ und qualitativ,
b) Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die für eine einwandfreie und nachvollziehbare Durchführung des Projekts unerlässlich ist,
c) Nachweis über die Qualifikation des einzusetzenden Projektleiters (Name, Berufserfahrung, Angabe seiner beruflichen Qualifikationen, Sprachkenntnisse usw.).
d) Darlegung zur Betriebsstätte und zum technischen Equipment für die Durchführung der Leistungen,
e) Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001, oder vergleichbares Zertifikat.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vorauszahlungs- (nach Erfodernis), Vertragserfüllungs- (10 % Auftragssumme) und Gewährleistungsbürgschaft(5 % Auftragssumme) – gemäß Besondere Vertragsbedingungen bzw. Vertrag.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Besonderen Vertragsbedingungen bzw. Zusätzliche Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. in Folge der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, müssen folgendeKriterien gemäß der Rechtsform im Sinne von § 705 BGB erfüllt werden:
Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführendeMitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführendeMitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
Bewerber haben der ausschreibenden Stelle die Bildung einer Bietergemeinschaft mitzuteilen.
Wird dem Angebot einer Bietergemeinschaft zugeschlagen, so haben die erfolgreichen Bieter gemäß ihrem Angebot eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag einzeln verpflichtet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Wird dem Angebot einer Bietergemeinschaft zugeschlagen, so haben die erfolgreichen Bieter gemäß ihrem Angebot eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag einzeln verpflichtet.
Die ARGE hat dem Auftraggeber einen in allen Belangen der Vertragsabwicklung Bevollmächtigen bekannt zugeben. Allfällige Änderungen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gem. Spezifikation der Ausschreibungsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
b) Ende Frage- und Einspruchsfrist Teilnehmerwettbewerb 17.9.2020,
c) Abgabeschluss der Unterlagen Teilnehmerwettbewerb 28.9.2020, 12.00 Uhr,
d) Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. 1.10.2020,
e) Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung ca. 14.10.2020,
f) Abgabeschluss Angebote 27.10.2020, 12.00 Uhr,
g) Bietergespräche/Verhandlung ca. ab KW 45, 2020,
h) Mitteilung gem. § 134 GWB ca. ab KW 47, 2020,
i) Zuschlags- u. Bindefrist 31.12.2020.
Verfahrensablauf:
Die Wertung der Antrags- bzw. Angebotsunterlagen erfolgt in einem vierstufigen Regelprüfverfahren.
— Stufe 1 formale Prüfung der Unterlagen;
— Stufe 2 Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters;
— Stufe 3 inhaltliche, sachlich und rechnerische Prüfung;
— Stufe 4 wirtschaftliche Auswertung der Angebotsinhalte;
Nach Wertung der Teilnehmeranträge werden die erfolgreichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnehmeranträgen und der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/Preisbildung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnehmeranträgen und der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/Preisbildung.
Der Auftraggeber wird nach Angebotsauswertung mit den Bietern Angebotsverhandlungen durchzuführen.
Nach Abschluss der Bietergespräche erfolgt eine Angebotsverhandlung mit den Bietern. Die Bieter erhalten die Möglichkeit ein letztes verbindliches Angebot, unter Berücksichtigung evtl. Ergebnisse der Bietergespräche zu platzieren.
Zur Abgabe dieses sog. „letzten verbindlichen Angebotes“ ergeht eine gesonderte Aufforderung. Die Angebote werden abschließend gewertet und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die endgültigen Angebote müssen ebenfalls alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, einen Auftrag auch ohne vorherige Verhandlung zu erteilen.
Der Zuschlag erfolgt aufgrund der festgelegten Wertungskriterien an den Bieter, der unter Würdigung aller Umstände das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Hierbei werden finanzielle, technische, qualitative und unternehmensspezifische Kriterien in einem Wertungssystem mit gewichtetem Punktesystem bewertet.
Der Zuschlag erfolgt aufgrund der festgelegten Wertungskriterien an den Bieter, der unter Würdigung aller Umstände das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Hierbei werden finanzielle, technische, qualitative und unternehmensspezifische Kriterien in einem Wertungssystem mit gewichtetem Punktesystem bewertet.
Die Zuschlagserteilung begründet das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in Form eines Werkliefervertrags.
Wertungskriterien – Angebote:
Die im jeweiligen Wertungskriterium vergebenen Prozentpunkte werden summiert. Als das wirtschaftlich und technisch günstigste Angebot geht jenes Angebot hervor, das in Summe die höchste Prozentzahl erreicht.
— Kriterium Preis (40 %).
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des rechnerischen Gesamtpreises (Nettopreis). Der rechnerische Gesamtpreis ist die Summe aus den Einzelpreisen der gekennzeichneten Objekte gemäß „B1_PB_Preisblatt Planungssoftware“.
Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis (GPmin) erhält die volle Prozentpunktzahl. Jeder folgende Bieter (n) erhält die Punktzahl ((GPmin/GPn) * 40). Die Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
— Kriterium Funktions- und Leistungsumfang (30 %)
Bewertet wird der Erfüllungsgrad hinsichtlich der Umsetzbarkeit/Feasibility in Bezug auf die im Lastenheft „B2_LH_Lastenheft Planungssoftware“ aufgeführten Anforderungen (gewichtete Anforderungen).
Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 30). Die Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
— Angebotspräsentation und Projektplanung (20 %)
Bewertet wird die Gesamtpräsentation des Angebotes, die Qualifikation des Projektleiters und der Teammitglieder, das Aufgabenverständnis sowie die Herangehensweise an die Projektumsetzung einschließlich aller Meilensteine.
Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 20). Die Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
— „Proof of Value“ / Planspiel (10 %)
Bewertet wird die Punktzahl im „Proof of Value“ / Planspiel. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Die Bewertungskriterien sind in Anlage B3.5 Proof_of_Value / Planspiel detailliert beschrieben.
Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 10). Die Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-16-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131-16-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.
(a) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege in diesen Fällen sind: das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes, Brief, Fax, E-Mail.
(b) Nachprüfverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Formvorschrift gem. §161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsda
Quelle: OJS 2020/S 169-410022 (2020-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung und Implementierung einer neuen Planungssoftware für die Bus- und Schienenverkehre der MVG. Kernziele sind dabei die Erleichterung des Arbeitsablaufes, eine (teilweise) Automatisierung der Arbeitsabläufe sowie eine Verbesserung der Arbeitsergebnisse durch algorithmengestützte Optimierung. Die Optimierung soll dabei neben Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit insbesondere auch zu einer Minderung der Schadstoffemissionen beitragen. Mit der derzeitigen Planungssoftware werden bei der MVG die Fahrt- und Umlaufbildung, Einzeldienstbildung, Dienstreihenfolgebildung, die Erstellung der Fahrplanmedien, Ermittlung der Betriebskennzahlen sowie der Datenaustausch mit Folgesystemen abgebildet.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung und Implementierung einer neuen Planungssoftware für die Bus- und Schienenverkehre der MVG. Kernziele sind dabei die Erleichterung des Arbeitsablaufes, eine (teilweise) Automatisierung der Arbeitsabläufe sowie eine Verbesserung der Arbeitsergebnisse durch algorithmengestützte Optimierung. Die Optimierung soll dabei neben Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit insbesondere auch zu einer Minderung der Schadstoffemissionen beitragen. Mit der derzeitigen Planungssoftware werden bei der MVG die Fahrt- und Umlaufbildung, Einzeldienstbildung, Dienstreihenfolgebildung, die Erstellung der Fahrplanmedien, Ermittlung der Betriebskennzahlen sowie der Datenaustausch mit Folgesystemen abgebildet.
Zusätzliche Informationen:
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-26 📅
Name: Mentz GmbH
Postanschrift: Grillparzerstr. 18
Postort: München
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8941868184📞
E-Mail: tender@mentz.net📧
Land: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Quelle: OJS 2021/S 026-065294 (2021-02-03)