Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Multifunktionssystemen zum Zweck der Anmietung für eine geplante Laufzeit von 60 Monaten inklusive notwendiger Software und Wartungsservice an den verschiedenen Standorten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Inbetriebnahme Druck- und Kopiersysteme
IHK-2020/EU0351
Produkte/Dienstleistungen: Fotokopierer📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Multifunktionssystemen zum Zweck der Anmietung für eine geplante Laufzeit von 60 Monaten inklusive notwendiger...”
Kurze Beschreibung
Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Multifunktionssystemen zum Zweck der Anmietung für eine geplante Laufzeit von 60 Monaten inklusive notwendiger Software und Wartungsservice an den verschiedenen Standorten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fotokopierer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Drucker und Plotter📦
Ort der Leistung: Schwaben🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Industrie- und Handelskammer Schwaben Stettenstraße 1 + 3 86150 Augsburg — Regionalgeschäftsstelle Donauwörth 86609 Donauwörth:
— Haus der Wirtschaft...”
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Beschreibung der Beschaffung:
“Implementierung einer neuen Druck- und Kopier-Infrastruktur an den Standorten der IHK Schwaben mit ca. 72 Kopiersystemen (DIN A3 / A4) und ca. 45...”
Beschreibung der Beschaffung
Implementierung einer neuen Druck- und Kopier-Infrastruktur an den Standorten der IHK Schwaben mit ca. 72 Kopiersystemen (DIN A3 / A4) und ca. 45 Drucksystemen, inklusive Managementsystem.
Demontage und Entsorgung/Rücknahme der bestehenden Drucksysteme (ca. 120 Stück).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 P
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Produktanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 660 P
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Managementsoftware/Systemsoftware
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80 P
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Dienstleistung und Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 200 P
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Benutzer und Umweltfreundlichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 P
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 120 P
Preis (Gewichtung): 50 %
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Bei zusätzlichem Kopier-/Druckbedarf ist die Nachbestellung und entsprechende Bereitstellung weiterer Geräte bis zur Beendigung der Vertragsdauer...”
Beschreibung der Optionen
Bei zusätzlichem Kopier-/Druckbedarf ist die Nachbestellung und entsprechende Bereitstellung weiterer Geräte bis zur Beendigung der Vertragsdauer möglich.
Der Auftraggeber erhält die Option, bei sich ändernden Anforderungen an die Druck- und Kopiersysteme gemietete Kopier-/Drucksysteme vorzeitig zurückgegeben.
Pro Kalenderjahr ist eine Teilkündigung der Serviceleistung sowie des Inklusivvolumens durch den Auftraggeber bis maximal 10 % möglich.
Bedingungen gemäß Beschaffungsunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung des Bieters gemäß Formblatt der Vergabestelle:
— Erklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung des Bieters gemäß Formblatt der Vergabestelle:
— Erklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
Ich/Wir erkläre(n), dass
Keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB.
Die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
— Erklärung des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
— Will sich der Bieter sich bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Angebot zu benennen und die Verpflichtungserklärung einzureichen.
Nachweis zur Eigenerklärung sind auf gesondertes Verlangen, innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zu nachfolgend aufgeführten Sachverhalten wird eine Eigenerklärung des Bieters (gemäß Formblatt der Vergabestelle) verlangt:
— Angabe zu Insolvenzverfahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zu nachfolgend aufgeführten Sachverhalten wird eine Eigenerklärung des Bieters (gemäß Formblatt der Vergabestelle) verlangt:
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Auf gesonderte Anforderung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorlegen,
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Erforderlicher Mindestumsatz: Jährlicher Wert der angebotenen Leistung),
— Erklärung, dass der Betrieb im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens,
— 5 000 000 EUR für Personenschäden je Schadensfall,
— 5 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall,
— 100 000 EUR für Bearbeitungsschäden je Schadensfall,
— 100 000 EUR für den Verlust von Schlüsseln je Schadensfall abschießen wird.
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherungsgesellschaft bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis wird er auf gesondertes Verlangen übersenden.
Nachweis zur Eigenerklärung sind auf gesondertes Verlangen, innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zu nachfolgend aufgeführten Sachverhalten wird eine Eigenerklärung des Bieters (gemäß Formblatt der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zu nachfolgend aufgeführten Sachverhalten wird eine Eigenerklärung des Bieters (gemäß Formblatt der Vergabestelle) verlangt:
— Erklärung, dass Besprechungen, Abstimmungen, Angebote, Bemerkungen, begleitende Unterlagen, Schadenabwicklung sowie sämtliche Korrespondenz ausschließlich in deutscher Sprache geführt bzw. verfasst werden,
— Erklärung, dass in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Dem Angebot ist eine Referenzliste von vergleichbaren Projekten (Stückzahlen, Roll-Out-Konzept, Servicekonzept) beizulegen,
— Angabe der Mitarbeiteranzahl.
Nachweis zur Eigenerklärung sind auf gesondertes Verlangen, innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die den Vergabeunterlagen beiliegenden Vereinbarung über die Verarbeitung von Daten im Auftrag (unter der Berücksichtigung der DSGVO) zwischen Auftraggeber...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die den Vergabeunterlagen beiliegenden Vereinbarung über die Verarbeitung von Daten im Auftrag (unter der Berücksichtigung der DSGVO) zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist rechtlich bindend abzuschließen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Vorinformation Nr. 2020/S 180-433740 vom 11.9.2020.
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 180-433740
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-15
10:00 📅
“Vom 24.12.2020 bis 3.1.2021 ist die Vergabestelle nicht besetzt. In diesem Zeitraum können keine Fragen beantwortet werden.
Die Vergabestelle behält sich...”
Vom 24.12.2020 bis 3.1.2021 ist die Vergabestelle nicht besetzt. In diesem Zeitraum können keine Fragen beantwortet werden.
Die Vergabestelle behält sich vor nur Bieterfragen zu beantworten die bis 7 Kalendertage vor Ablauf Angebots-/Teilnahmefrist eingehen.
Informationspflicht des Bieters:
Die Teilnehmer/die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform https://vergabe.ihk.de zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden.
Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYEYYF9
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
URL: www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach Maßgabe der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache „Ärztekammer Westfalen Lippe" (EuGH, Urteil vom 12.9.2013 — Rs. C-526/11) und der einschlägigen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach Maßgabe der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache „Ärztekammer Westfalen Lippe" (EuGH, Urteil vom 12.9.2013 — Rs. C-526/11) und der einschlägigen nationalen Rechtsprechung (VK Sachsen, Beschluss v. 12.11.2015 — 1/SVK/033-15) sind die deutschen Industrie- und Handelskammern keine öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Die Durchführung dieses Verfahrens erfolgt auf Grundlage einer freiwilligen Anwendung. Der Rechtsweg gemäß §§ 155 ff GWB ist daher ggf. nicht eröffnet.
Für die erneute Überprüfung dieser Grundsatzfrage steht Bietern folgender Rechtsweg offen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, (siehe VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 239-590208 (2020-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 605224.61
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 664494.18
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Industrie- und Handelskammer Schwaben Stettenstraße 1 + 3 86150 Augsburg — Regionalgeschäftsstelle Donauwörth 86609 Donauwörth:
— Haus der Wirtschaft...”
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Managementsoftware / Systemsoftware
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Bei zusätzlichem Kopier- / Druckbedarf ist die Nachbestellung und entsprechende Bereitstellung weiterer Geräte bis zur Beendigung der Vertragsdauer...”
Beschreibung der Optionen
Bei zusätzlichem Kopier- / Druckbedarf ist die Nachbestellung und entsprechende Bereitstellung weiterer Geräte bis zur Beendigung der Vertragsdauer möglich.
Der Auftraggeber erhält die Option, bei sich ändernden Anforderungen an die Druck- und Kopiersysteme gemietete Kopier-/Drucksysteme vorzeitig zurückgegeben.
Pro Kalenderjahr ist eine Teilkündigung der Serviceleistung sowie des Inklusivvolumens durch den Auftraggeber bis maximal 10 % möglich.
Bedingungen gemäß Beschaffungsunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren: Vorinformation Nr. 2020/S 180-433740 vom 11.9.2020
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 239-590208
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 21-3608
Titel: Lieferung und Inbetriebnahme Druck- und Kopiersysteme
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: reitzner AG
Postanschrift: Joh.-Scheiffele-Str. 17 + 19
Postort: Dillingen
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dillingen a.d. Donau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 644 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 605224.61
Höchstes Angebot: 664494.18
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYEYYAV
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach Maßgabe der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache „Ärztekammer Westfalen Lippe“ (EuGH, Urteil vom 12.9.2013 - Rs. C-526/11) und der einschlägigen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach Maßgabe der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache „Ärztekammer Westfalen Lippe“ (EuGH, Urteil vom 12.9.2013 - Rs. C-526/11) und der einschlägigen nationalen Rechtsprechung (VK Sachsen, Beschluss v. 12.11.2015 — 1/SVK/033-15) sind die deutschen Industrie- und Handelskammern keine öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Die Durchführung dieses Verfahrens erfolgt auf Grundlage einer freiwilligen Anwendung. Der Rechtsweg gemäß §§ 155 ff GWB ist daher ggf. nicht eröffnet.
Für die erneute Überprüfung dieser Grundsatzfrage steht Bietern folgender Rechtsweg offen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, (siehe VI.4.1))
Quelle: OJS 2021/S 108-284469 (2021-06-02)