Das zu beschaffende Gerät dient der additiven und subtraktiven Bearbeitung von Bauteilen. Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen.
Für weitere Informationen siehe unter Pkt. II.2.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Inbetriebnahme einer Hybrid-Fertigungszelle, V0129/2020, Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien-IWT
V0129/2020”
Produkte/Dienstleistungen: Werkzeugmaschinen📦
Kurze Beschreibung:
“Das zu beschaffende Gerät dient der additiven und subtraktiven Bearbeitung von Bauteilen. Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen.
Für...”
Kurze Beschreibung
Das zu beschaffende Gerät dient der additiven und subtraktiven Bearbeitung von Bauteilen. Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen.
Für weitere Informationen siehe unter Pkt. II.2.4).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 100 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu beschaffende Hybrid-Fertigungszelle soll in der fertigungstechnischen wissenschaftlichen Forschung zur kombinierten additiven und subtraktiven...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu beschaffende Hybrid-Fertigungszelle soll in der fertigungstechnischen wissenschaftlichen Forschung zur kombinierten additiven und subtraktiven Bearbeitung von Werkstücken aus Stahl ausgelegt sein, wobei die Verwendung von eigens entwickelten Pulverwerkstoffen für die additive Fertigung eine essentielle Anforderung darstellt. Die Kernfunktionen „additiver Materialauftrag" und „subtraktive Materialbearbeitung" können in einer einzelnen Maschine zusammengefasst sein oder von 2 separaten Anlagenteilen innerhalb der Fertigungszelle übernommen werden (z. B. einer Sprühkammer und einer Fräsmaschine). Bei der Ausführung in 2 Anlagenteilen sind entsprechende Schnittstellen und Übergabepunkte bereitzustellen, so dass ein (teil-)automatisiertes Transferieren der Bauteile zwischen den Anlagenteilen ermöglicht wird. Um für zukünftige Projekte eine möglichst große Anwendungsmöglichkeit der Anlage zu gewährleisten, sollten beide Anlagenteile mit entsprechenden Achssystemen oder Manipulatoren ausgestattet sein, welche eine Bearbeitung in allen 6 Freiheitsgraden ermöglicht.
Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen.
Ein Überschreiten des geschätzten Wertes von 1 100 000 EUR führt zwingend zum Ausschluss.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Spindeldrehzahlen > 25 000 min-1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maschinendynamik mit Beschleunigungen der Linearachsen von > 1g (9,81 m/s2)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Werkzeuginnenkühlung mit einem Arbeitsdruck von > 60 bar
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aluminium, Titan oder Magnesium können versprüht werden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Es sind mehr als zwei Pulverförderer vorhanden, sodass mehr als zwei Pulver zeitgleich vorgehalten und automatisiert sequentiell oder parallel versprüht...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Es sind mehr als zwei Pulverförderer vorhanden, sodass mehr als zwei Pulver zeitgleich vorgehalten und automatisiert sequentiell oder parallel versprüht werden können
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Aufstellung der Absaug- und Filteranlage ist innerhalb des Gebäudes möglich
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Ein vollautomatisierter Transfer der Bauteile zwischen den Maschinen ist möglich bzw. durch die Ausführung in einer Werkzeugmaschine nicht nötig.”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Bauteile > 100 x 100 x 100 mm bzw. > 40 kg können sowohl im additiven als auch im subtraktiven Modus bearbeitet werden”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): CAD/CAM-Software
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Offene Protokolle und Schnittstellen zur externen Maschinenüberwachung sind vorhanden”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebsanleitungen in Deutsch werden mitgeliefert
Preis (Gewichtung): 35,00
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 100 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-28 📅
Datum des Endes: 2020-11-15 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Verschiebt sich die Beauftragung, verschieben sich auch Beginn und Ende der Laufzeit.” Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: 201/PF_IWT_ProAM/2018
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-16
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-16
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“1) Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2) Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder...”
1) Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2) Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
3) Für die Beschaffung stehen maximal Haushaltsmittel in Höhe von 1 100 000 EUR zur Verfügung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau”
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4213612487📞
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Fax: +49 42149632311 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB 2013 bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 025-055934 (2020-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das zu beschaffende Gerät dient der additiven und subtraktiven Bearbeitung von Bauteilen. Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen.
Für...”
Kurze Beschreibung
Das zu beschaffende Gerät dient der additiven und subtraktiven Bearbeitung von Bauteilen. Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen.
Für weitere Informationen siehe unter Pkt. II.2.4)
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu beschaffende Hybrid-Fertigungszelle soll in der fertigungstechnischen wissenschaftlichen Forschung zur kombinierten additiven und subtraktiven...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu beschaffende Hybrid-Fertigungszelle soll in der fertigungstechnischen wissenschaftlichen Forschung zur kombinierten additiven und subtraktiven Bearbeitung von Werkstücken aus Stahl ausgelegt sein, wobei die Verwendung von eigens entwickelten Pulverwerkstoffen für die additive Fertigung eine essentielle Anforderung darstellt. Die Kernfunktionen „additiver Materialauftrag" und „subtraktive Materialbearbeitung" können in einer einzelnen Maschine zusammengefasst sein oder von zwei separaten Anlagenteilen innerhalb der Fertigungszelle übernommen werden (z. B. einer Sprühkammer und einer Fräsmaschine). Bei der Ausführung in 2 Anlagenteilen sind entsprechende Schnittstellen und Übergabepunkte bereitzustellen, so dass ein (teil-)automatisiertes Transferieren der Bauteile zwischen den Anlagenteilen ermöglicht wird. Um für zukünftige Projekte eine möglichst große Anwendungsmöglichkeit der Anlage zu gewährleisten, sollten beide Anlagenteile mit entsprechenden Achssystemen oder Manipulatoren ausgestattet sein, welche eine Bearbeitung in allen 6 Freiheitsgraden ermöglicht. Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen. Ein Überschreiten des geschätzten Wertes von 1 100 000 EUR führt zwingend zum Ausschluss.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Es sind mehr als 2 Pulverförderer vorhanden, sodass mehr als zwei Pulver zeitgleich vorgehalten und automatisiert sequentiell oder parallel versprüht werden können”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Es sind mehr als 2 Pulverförderer vorhanden, sodass mehr als zwei Pulver zeitgleich vorgehalten und automatisiert sequentiell oder parallel versprüht werden können
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 025-055934
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Quelle: OJS 2020/S 068-161387 (2020-04-02)