Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Inbetriebnahme einer Lernfabrik Industrie 4.0 für das Bildungszentrum Haus der Wirtschaft Nordschwaben
ARBI-2020/EU0377”
Produkte/Dienstleistungen: Industrielle Maschinen📦
Kurze Beschreibung:
“Die IHK-Akademie Schwaben plant die Beschaffung einer Lernfabrik Industrie 4.0 für die Durchführung von Schulungen.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schulungs- und Unterhaltungssoftwarepaket📦
Ort der Leistung: Dillingen a.d. Donau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: IHK Akademie Schwaben Arbeit und Bildung GmbH
Bahnhofstraße 12
89407 Dillingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit der Lernfabrik Industrie 4.0 sollen Schulung an aktuellen Siemens S7 SPS Systemen in Verbindung mit Sensorik (induktiv, kapazitiv, infrarot und...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit der Lernfabrik Industrie 4.0 sollen Schulung an aktuellen Siemens S7 SPS Systemen in Verbindung mit Sensorik (induktiv, kapazitiv, infrarot und Ultraschall) und Aktorik (Pneumatisch, Elektropneumatisch und Hydraulisch) durchgeführt werden.
Neben der Hardware ist für die Simulation einer vollautomatische Produktion im Sinne von Industrie 4.0 ein MES bzw. ein ERP System zur Materialbedarfsplanung und Steuerung der Ressourcen und Betriebsmittel sowie ein Online- Shop erforderlich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Endes: 2020-12-04 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung des Bieters gemäß Formblatt der Vergabestelle:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung des Bieters gemäß Formblatt der Vergabestelle:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach MiLoG, AEntG, SchwarzArbG, AufenthG;
c) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Angebot zu benennen. Der Bieter hat außerdem anzugeben welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung der Vergabestelle abzugeben.
d) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
e) Nachweis zur Eigenerklärung sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zu nachfolgend aufgeführten Sachverhalten wird eine Eigenerklärung des Bieters (gemäß Formblatt der Vergabestelle) verlangt:
Unternehmensdarstellung; Angabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zu nachfolgend aufgeführten Sachverhalten wird eine Eigenerklärung des Bieters (gemäß Formblatt der Vergabestelle) verlangt:
Unternehmensdarstellung; Angabe über Haftpflichtversicherung (Personenschäden min. 2 Mio. EUR, Sach-/Vermögensschäden min. 1 Mio. EUR; Angabe der Handelsregisternummer (soweit vorhanden); Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Erforderlicher Mindestumsatz: Zweifacher Wert der angebotenen Leistung);
Angabe Berufsgenossenschaft; Erklärung zum Vorhandensein der gewerblichen Voraussetzung; Erklärung der Zuverlässigkeit;
Nachweis zur Eigenerklärung sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zu nachfolgend aufgeführten Sachverhalten wird eine Eigenerklärung des Bieters (gemäß Formblatt der Vergabestelle) verlangt:
Angabe von mindestens 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zu nachfolgend aufgeführten Sachverhalten wird eine Eigenerklärung des Bieters (gemäß Formblatt der Vergabestelle) verlangt:
Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (erforderlicher Mindestauftragswert: 70 % der angebotenen Leistung);
Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufsgruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (mindestens 3 Personen im technischen Außendienst);
Nachweis zur Eigenerklärung sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5,0 vom Hundert der Auftragssumme (Bruttosumme) einschließlich der eventuell erteilten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5,0 vom Hundert der Auftragssumme (Bruttosumme) einschließlich der eventuell erteilten Zusatzaufträge, sofern die Auftragssumme (Bruttosumme) einschließlich der eventuell erteilten Zusatzaufträge mindestens 50 000 EUR beträgt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-30
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-30
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor nur Bieterfragen zu beantworten die bis 7...”
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln.
Die Vergabestelle behält sich vor nur Bieterfragen zu beantworten die bis 7 Kalendertage vor Ablauf Angebots-/Teilnahmefrist eingehen.
Informationspflicht des Bieters:
Die Teilnehmer/die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform https://vergabe.ihk.de zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden.
Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYEYY07
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
URL: www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens im Rahmen der vorliegenden Beschaffung erfolgt nicht auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens im Rahmen der vorliegenden Beschaffung erfolgt nicht auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß §§ 99 ff GWB, sondern auf Grundlage einer freiwilligen Anwendung. Der Rechtsweg zu den Vergabekammern gemäß §§ 155 ff GWB ist daher ggf. nicht eröffnet, vgl. VK Sachsen, Beschl. v. 12.11.2015 – 1/SVK/033-15.
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblattbekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, (siehe VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 044-103319 (2020-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Rhein-Erft-Kreis🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Leistungspunkte werden mit dem Preis ins Verhältnis gesetzt (Ergebnis = Preis/Leistungspunkte).”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 044-103319
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: M-18891
Titel:
“Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und schlüssel-fertige Übergabe der Lernfabrik Industrie 4.0 inkl. Software und Schulung gemäß Funktionsbeschreibung.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lucas-Nülle GmbH
Postanschrift: Siemensstraße 2
Postort: Kerpen-Sindorf
Postleitzahl: 50170
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 132 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYEYY99
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens im Rahmen der vorliegenden Beschaffung erfolgt nicht auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens im Rahmen der vorliegenden Beschaffung erfolgt nicht auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß §§ 99 ff GWB, sondern auf Grundlage einer freiwilligen Anwendung. Der Rechtsweg zu den Vergabekammern gemäß §§ 155 ff GWB ist daher ggf. nicht eröffnet, vgl. VK Sachsen, Beschl. v. 12.11.2015 – 1/SVK/033-15.
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, (siehe VI.4.1))
Quelle: OJS 2020/S 107-259189 (2020-06-02)