Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und Inbetriebnahme eines funkbasierten Zugsicherungssystems (CBTC: Communication Based Train Control) mit integrierter Service-Instandhaltungsleistung (Service Support Agreement) auf den U-Bahnlinien U5 und U8 über die Lebensdauer (voraussichtlich 30 Jahre).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zugüberwachungssystem
Referenznummer: FEM3-0367-2020
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und Inbetriebnahme eines funkbasierten Zugsicherungssystems (CBTC:...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und Inbetriebnahme eines funkbasierten Zugsicherungssystems (CBTC: Communication Based Train Control) mit integrierter Service-Instandhaltungsleistung (Service Support Agreement) auf den U-Bahnlinien U5 und U8 über die Lebensdauer (voraussichtlich 30 Jahre).
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zugüberwachungssystem📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung📦 Ort der Leistung
NUTS region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den...”
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich (keine Signatur) unterschrieben einzureichen.
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Quelle: OJS 2020/S 170-412232 (2020-08-28)
Ergänzende Angaben (2020-09-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Inbetriebnahme eines funkbasierten Zugsicherungssystems (CBTC)
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und Inbetriebnahme eines funkbasierten
Zugsicherungssystems (CBTC:...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und Inbetriebnahme eines funkbasierten
Zugsicherungssystems (CBTC: Communication Based Train Control) mit integrierter Service-Instandhaltungsleistung (Service Support Agreement) auf den U-Bahnlinien U5 und U8 über die Lebensdauer (voraussichtlich 30 Jahre).
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Zugüberwachungssystem📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die U-Bahnlinien U5 und U8 sollen im Zeitraum von ca. Anfang 2023 bis Ende 2030 mit einem funkbasierten Zugsicherungssystem (CBTC) ausgerüstet, in Betrieb...”
Beschreibung der Beschaffung
Die U-Bahnlinien U5 und U8 sollen im Zeitraum von ca. Anfang 2023 bis Ende 2030 mit einem funkbasierten Zugsicherungssystem (CBTC) ausgerüstet, in Betrieb genommen und über die Lebensdauer (voraussichtlich 30 Jahre) funktionsfähig, betriebssicher und instandgehalten werden.
Die zu erbringende Leistung beinhaltet im Wesentlichen folgende Positionen:
- Ausrüstung der U5 von den Bahnhöfen Hauptbahnhof bis Hönow (derzeit 26 Bahnhöfe) über eine Gesamtlänge von ca. 22 km und der U8 von Hermannstraße bis Wittenau (derzeit 24 Bahnhöfe) über eine Gesamtlänge von ca. 18 km mit CBTC-Technik.
- Ausrüstung von Fahrzeugen des AG (Personenfahrzeuge und Arbeitsfahrzeuge) mit CBTC Technik.
- Die Inbetriebnahme und das Leistungssoll erfolgt nach GoA2. Das System muss jedoch für einen Betrieb nach GoA4 vorgerüstet sein.
- Serviceleistungen zum CBTC-System über die Lebensdauer (voraussichtlich 30 Jahre)
- Anbindung an das Leitsystem
- Lieferung geeigneter Lehr- und Simulationssysteme für die Schulung.
Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung. Die genaue Ausgestaltung des CBTC-Systems sowie der genaue Umfang der zu erbringenden Serviceleistungen werden im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs spezifiziert.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den...”
Zusätzliche Informationen
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich (keine Signatur) unterschrieben einzureichen.
Anschließend erhalten die interessierten Unternehmen die Leistungsbeschreibung inkl. erster Anlagen über das Nachrichtenportal.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerblicher Dialog ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-05-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siemens Mobility GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE316012188
Postanschrift: Nonnendammallee 101
Postleitzahl: 13629
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ralf.molkenthin@siemens.com📧
Telefon: +49 305859-29029📞
Fax: +49 305859-29143 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf.fg2@bvg.de📧
Telefon: +4930 256 28962📞
URL: https://vergabekooperation.berlin🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.bvg.de/de🌏 Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
“1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2....”
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog bewerben - "kein Angebot". Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei zu allgemeinen Verfahrenshinweisen (Verfahrensbrief) bzgl. dieser Vergabe bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren des wettbewerblichen Dialogs und die Besonderheiten, die zu beachten sind.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3 - 0367-2020 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 02.10.2020 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform ... veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1):
7) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
8) Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben / Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
9) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
10) Erläuterung zum Ablauf des wettbewerblichen Dialogs: s. Verfahrensbrief.
11) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2024/S 168-517674 (2024-08-28)