Bestandteil der Vergabe ist die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instadhaltung von unterschiedlichen USV Leistungsklassen. Dazu gehören folgende Leistungsklassen: — USV RACK 3kVA 1-phasig; — USV RACK 6kVA 1-phasig; — USV RACK 8kVA 1-phasig; — USV RACK 10kVA 1-phasig; — USV 10kVA 3-phasig; — USV 20kVA 3-phasig. Darüber hinaus sind weitere Zubehör-/Modulteile zu liefern, montieren, in Betrieb zu nehmen und Instand zu halten. Hierunter fallen folgende Teile: — Netzwerkkarten; — Batterieerweiterungseinheiten/Ersatzbatteriesätze; — Baterieerweiterungsschränke. Folgende zusätzliche Services werden in der Vergabe abgefragt: — Entsorgungslogistik für die Batterieeinheiten; — Gewährleistungserweiterung von USV-Anlagen um 36 Monate (48 h Austauschservice); — Wartungsbypass.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2020-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-30.
Auftragsbekanntmachung (2020-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Referenznummer: 20FEA44229
Kurze Beschreibung:
Bestandteil der Vergabe ist die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instadhaltung von unterschiedlichen USV Leistungsklassen.
Dazu gehören folgende Leistungsklassen:
— USV RACK 3kVA 1-phasig;
— USV RACK 6kVA 1-phasig;
— USV RACK 8kVA 1-phasig;
— USV RACK 10kVA 1-phasig;
— USV 10kVA 3-phasig;
— USV 20kVA 3-phasig.
Darüber hinaus sind weitere Zubehör-/Modulteile zu liefern, montieren, in Betrieb zu nehmen und Instand zu halten.
Hierunter fallen folgende Teile:
— Netzwerkkarten;
— Batterieerweiterungseinheiten/Ersatzbatteriesätze;
— Baterieerweiterungsschränke.
Folgende zusätzliche Services werden in der Vergabe abgefragt:
— Entsorgungslogistik für die Batterieeinheiten;
— Gewährleistungserweiterung von USV-Anlagen um 36 Monate (48 h Austauschservice);
— Wartungsbypass.
Folgende zusätzliche Services werden in der Vergabe abgefragt:
— Entsorgungslogistik für die Batterieeinheiten;
— Gewährleistungserweiterung von USV-Anlagen um 36 Monate (48 h Austauschservice);
— Wartungsbypass.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterbrechungsfreie Stromversorgung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Sämtliche Werte und Mengenangaben sind unverbindliche Schätzungen. Es wird ein mengenunabhängiger Rahmenvertrag abgeschlossen. Weitere Informationen siehe auch in VI.3) Sonstige Informationen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bestandteil der Vergabe ist die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instadhaltung von unterschiedlichen USV Leistungsklassen.
Dazu gehören folgende Leistungsklassen:
— USV RACK 3kVA 1-phasig;
— USV RACK 6kVA 1-phasig;
— USV RACK 8kVA 1-phasig;
— USV RACK 10kVA 1-phasig;
— USV 10kVA 3-phasig;
— USV 20kVA 3-phasig.
Darüber hinaus sind weitere Zubehör-/Modulteile zu liefern, montieren, in Betrieb zu nehmen und Instand zu halten.
— Abschluss eines mengenoffenen Rahmenvertrages für die DB Systel GmbH;
— Kauf von USV-Anlagen, die angeliefert, installiert, in Betrieb gesetzt und Instand gehalten werden müssen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
2 Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate, somit max. Vertragslaufzeit 48 + 12 + 12 Monate
Zusätzliche Informationen:
Sämtliche Werte und Mengenangaben sind unverbindliche Schätzungen. Es wird ein mengenunabhängiger Rahmenvertrag abgeschlossen. Weitere Informationen siehe auch in VI.3) Sonstige Informationen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Abgabe der ausgefüllten Bietereigenerklärung (Anhang B2 der Bewerbungsbedingungen)
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Lieferantenselbstauskunft (Anhang B1 der Bewerbungsbedingungen)
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft soweit für ihn zutreffend auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Der Vordruck kann über das Vergabeportal heruntergeladen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft soweit für ihn zutreffend auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Der Vordruck kann über das Vergabeportal heruntergeladen werden.
— Vorlage einer aussagefähigen Wirtschaftsauskunft (z. B. durch Creditform), welche nicht älter als 6 Monate ist;
— Vorlage einer gültigen Betriebshaftpflichtpolice sowie Nachweis der Höhe der Versicherungssumme;
— Aussage über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen für dieses Verfahren (inkl. Wertschöpfungstiefe). Sollte Zusammenarbeit beabsichtigt sein, ist das ausgefüllte Dokument „Bietergemeinschaftserklärung" (Anhang B3 der Bewerbungsbedingungen) mit abzugeben. Sollte die Leistung nicht als Bietergemeinschaft erbracht werden, ist Anhang B4 nicht abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Aussage über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen für dieses Verfahren (inkl. Wertschöpfungstiefe). Sollte Zusammenarbeit beabsichtigt sein, ist das ausgefüllte Dokument „Bietergemeinschaftserklärung" (Anhang B3 der Bewerbungsbedingungen) mit abzugeben. Sollte die Leistung nicht als Bietergemeinschaft erbracht werden, ist Anhang B4 nicht abzugeben.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zu fassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zu fassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geschäftsbeziehungen
— Der Bieter muss die Produkte des angebotenen Herstellers schon mindestens 1 Jahr vertreiben Referenzprojekte;
— Der Bieter muss mindestens 2 Referenzprojekte im Bereich USV-Anlagen vorweisen können, die jeweils ein Volumen von mindestens 250 000,00 EUR aufweisen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
AuftragsausfĂĽhrung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnersich für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Teilnahmeanträgen und Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und den Vertrag zu bezeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnersich für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Teilnahmeanträgen und Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und den Vertrag zu bezeichnen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-05-15 đź“…
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) unter Nr. 20FEA44229 durchgeführt (Suchbegriff: 20FEA44229). Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist über die Plattform ausschließlich an die unter I.3 genannten Ansprechpartner zu richten. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline(0800/2658638), welche Ihnen in der Zeit von Mo-Fr von 9-15 Uhr zur Verfügung steht oder per Mail an einkauf-online@deutschebahn.com.
1. Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) unter Nr. 20FEA44229 durchgeführt (Suchbegriff: 20FEA44229). Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist über die Plattform ausschließlich an die unter I.3 genannten Ansprechpartner zu richten. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline(0800/2658638), welche Ihnen in der Zeit von Mo-Fr von 9-15 Uhr zur Verfügung steht oder per Mail an einkauf-online@deutschebahn.com.
Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist fĂĽr den Teilnahmeantrag die Dokumente auf der Plattform eingestellt sein mĂĽssen. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, mĂĽssen Sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) registrieren.
Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist fĂĽr den Teilnahmeantrag die Dokumente auf der Plattform eingestellt sein mĂĽssen. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, mĂĽssen Sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) registrieren.
2. Es ist zu beachten, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Nach erfolgreicher Qualifikation werden im zweiten Schritt die geeigneten Teilnehmer zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
3. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1, die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4. Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“).
(a) Bieter, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen und Art und Umfang des Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden.
(a) Bieter, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen und Art und Umfang des Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden.
(b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe der letztverbindlichen Angebote erfolgen.
(c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen.
(d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 47 Abs. 1 SektVO nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
(d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 47 Abs. 1 SektVO nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
(e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
(e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
5. Information zu möglicher strukturierter Verhandlung:
Siehe in Vergabeplattform angehängtes Dokument „Basis Kommunikationspapier Spieltheorie".
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 066-158094 (2020-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bestandteil der Vergabe ist die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instadhaltung von unterschiedlichen USV Leistungsklassen.
Dazu gehören folgende Leistungsklassen:
— USV RACK 3kVA 1-phasig,
— USV RACK 6kVA 1-phasig,
— USV RACK 8kVA 1-phasig,
— USV RACK 10kVA 1-phasig,
— USV 10kVA 3-phasig,
— USV 20kVA 3-phasig.
Darüber hinaus sind weitere Zubehör-/Modulteile zu liefern, montieren, in Betrieb zu nehmen und Instand zu halten.
Hierunter fallen folgende Teile:
— Netzwerkkarten,
— Batterieerweiterungseinheiten/Ersatzbatteriesätze,
— Baterieerweiterungsschränke.
Folgende zusätzliche Services werden in der Vergabe abgefragt:
— Entsorgungslogistik für die Batterieeinheiten,
— Gewährleistungserweiterung von USV-Anlagen um 36 Monate (48h Austauschservice),
— Wartungsbypass.
Sämtliche Werte und Mengenangaben sind unverbindliche Schätzungen. Es wird ein mengenunabhängiger Rahmenvertrag abgeschlossen. Weitere Informationen siehe auch in VI.3) Sonsige Informationen.
— Entsorgungslogistik für die Batterieeinheiten,
— Gewährleistungserweiterung von USV-Anlagen um 36 Monate (48h Austauschservice),
— Abschluss eines mengenoffenen Rahmenvertrages für die DB Systel GmbH,
Zusätzliche Informationen:
Sämtliche Werte und Mengenangaben sind unverbindliche Schätzungen. Es wird ein mengenunabhängiger Rahmenvertrag abgeschlossen. Weitere Informationen siehe auch in VI.3) Sonsige Informationen.
Referenz Zusätzliche Informationen
a) Bieter, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweisihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen und Art und Umfang des Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden.
a) Bieter, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweisihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen und Art und Umfang des Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden.
b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe der letztverbindlichen Angebote erfolgen.
c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen.
d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 47 Abs. 1 SektVO nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmensnachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 47 Abs. 1 SektVO nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmensnachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
Siehe in Vergabeplattform angehängtes Dokument „Basis Kommunikationspapier Spieltheorie“.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.