Lieferung und funktionsfähige Anbindung eines Quadrupol-Massenspektrometers mit induktiv gekoppeltem Plasma (Q-ICP-MS) an ein vorhandenes Trennsystem (Asymmetrische Fluss-Feldfluss-Fraktionierung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Kopplung eines Quadrupol-ICP-MS mit einem beim AG vorhandenen AF4-System
Z.5-1/B00503-03_04/2020-0965 10106581”
Produkte/Dienstleistungen: Massenspektrometer📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und funktionsfähige Anbindung eines Quadrupol-Massenspektrometers mit induktiv gekoppeltem Plasma (Q-ICP-MS) an ein vorhandenes Trennsystem...”
Kurze Beschreibung
Lieferung und funktionsfähige Anbindung eines Quadrupol-Massenspektrometers mit induktiv gekoppeltem Plasma (Q-ICP-MS) an ein vorhandenes Trennsystem (Asymmetrische Fluss-Feldfluss-Fraktionierung).
1️⃣
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und funktionsfähige Anbindung eines Quadrupol-Massenspektrometers mit induktiv gekoppeltem Plasma (Q-ICP-MS) an ein vorhandenes Trennsystem...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und funktionsfähige Anbindung eines Quadrupol-Massenspektrometers mit induktiv gekoppeltem Plasma (Q-ICP-MS) an ein vorhandenes Trennsystem (Asymmetrische Fluss-Feldfluss-Fraktionierung; AF4).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 3
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sh. Nr. 3.1 der Ergänzenden Vertragsbedingungen: Der Auftragnehmer nennt mit seinem Angebot eine Lieferzeit für die vollständige Leistungserbringung. Im...”
Beschreibung der Verlängerungen
Sh. Nr. 3.1 der Ergänzenden Vertragsbedingungen: Der Auftragnehmer nennt mit seinem Angebot eine Lieferzeit für die vollständige Leistungserbringung. Im Zuschlagsfall wird der sich aus der Lieferzeit nach Zuschlagserteilung ergebende Termin für die vollständige Leistungserbringung Vertragsbestandteil.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-09
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-10
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
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Quelle: OJS 2020/S 193-465920 (2020-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: cornelia.jahn@bgr.bund.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 188967.99 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und funktionsfähige Anbindung eines Quadrupol-Massenspektrometers mit induktiv gekoppeltem Plasma (Q-ICP-MS) an ein vorhandenes Trennsystem...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und funktionsfähige Anbindung eines Quadrupol-Massenspektrometers mit induktiv gekoppeltem Plasma (Q-ICP-MS) an ein vorhandenes Trennsystem (Asymmetrische Fluss-Feldfluss-Fraktionierung;AF4).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 193-465920
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z.5-1/B00503-03_04/2020-0965 10106581
Titel:
“Lieferung und Kopplung eines Quadrupol-ICP-MS mit einem beim AG vorhandenen AF4-System”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Agilent Technologies Sales & Services GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hewlett-Packard-Str. 8
Postort: Waldbronn
Postleitzahl: 76337
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 188967.99 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 036-089793 (2021-02-17)