Lieferung und Miete von Multifunktionsgeräten für 25 Schulen in Düren

Stadt Düren

Die Stadt Düren beabsichtigt einen Austausch der vorhandenen Multifunktionsgeräte in ihren 24 städtischen Schulen und dem Stiftischen Gymnasium Düren. Hierzu soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 72 Monaten abgeschlossen werden. Gegenstand des Mietvertrages ist die Lieferung fabrikneuer, handelsüblicher, marktgängiger und marktverfügbarer Vervielfältiger in 3 verschiedenen Leistungsklassen gemäß untenstehender Spezifikationen, deren Zubehör sowie hiermit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen in Form von Aufbau, Installation und Inbetriebnahme, Ersteinweisung der Administratoren und Nutzer vor Ort, der im Rahmen eines Full-Service-Wartungsvertrages zu erbringenden Leistungen sowie der Rückabwicklung am Ende der Vertragslaufzeit.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-26 Auftragsbekanntmachung
2021-02-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fotokopiergeräte
Referenznummer: 2020-000.138-40-O
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Düren beabsichtigt einen Austausch der vorhandenen Multifunktionsgeräte in ihren 24 städtischen Schulen und dem Stiftischen Gymnasium Düren. Hierzu soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 72 Monaten abgeschlossen werden. Gegenstand des Mietvertrages ist die Lieferung fabrikneuer, handelsüblicher, marktgängiger und marktverfügbarer Vervielfältiger in 3 verschiedenen Leistungsklassen gemäß untenstehender Spezifikationen, deren Zubehör sowie hiermit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen in Form von Aufbau, Installation und Inbetriebnahme, Ersteinweisung der Administratoren und Nutzer vor Ort, der im Rahmen eines Full-Service-Wartungsvertrages zu erbringenden Leistungen sowie der Rückabwicklung am Ende der Vertragslaufzeit.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fotokopiergeräte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fotokopiergeräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düren 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Düren
Postanschrift: Kaiserplatz 2-4
Postleitzahl: 52349
Postort: Düren
Kontakt
Internetadresse: http://www.dueren.de 🌏
E-Mail: zvd@dueren.de 📧
Telefon: +49 2421-252404 📞
Fax: +49 2421-251802406 📠
URL der Dokumente: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYQYLLT/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYQYLLT 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-30 📅
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 063-150471
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQYLLT

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose: Los 1 und Los 2
Bezeichnung des Loses: Kopiergerät Typ I SW bis 300 000 Kopien/Jahr und Typ II SW bis 600 000 Kopien/Jahr
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung: Beschreibung der Beschaffung ist in der Leistungsbeschreibung enthalten.
Bezeichnung des Loses: Kopiergerät Typ III SW und Color, Riso FW-5 000
Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung: Die genaue Beschreibung der Leistung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Düren Kaiserplatz 2-6 52349 DÜREN Die Geräte müssen an 25 Schulen im Dürener Stadtgebiet geliefert und aufgestellt werden. Die genauen Lieferadressen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Siehe hierzu Verteilerliste Schulen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter muss aufgrund seiner technischen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Prüfung der Eignung erfolgt anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien. Diese sind in den Ausschreibungsunterlagen genannt.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Ausschreibungsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird eine 6jährige Laufzeit gewählt, insbesondere da diese der Lebensdauer der Geräte entspricht.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird eine 6jährige Laufzeit gewählt, insbesondere da diese der Lebensdauer der Geräte entspricht.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadtverwaltung Düren
— Bauverwaltungsamt
Josef-Schregel-Straße 1
52349 Düren

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauverwaltungsamt – Zentraler Vergabe-Dienst
Internetadresse: www.dueren.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYQYLLT/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473045 📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221-1472889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße sind unverzüglich zu rügen. Die maßgeblichen Fristen ergeben sich aus § 160 GWB und § 135 GWB.
— § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
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— § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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— § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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— § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
— § 160 Abs. 3 S. 2: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S.2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Düren
Postanschrift: Kaiserplatz 2-4
Postort: Düren
Postleitzahl: 52349
Telefon: +49 2421-252404 📞
E-Mail: zvd@dueren.de 📧
Fax: +49 2421-251802406 📠
Internetadresse: www.dueren.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 063-150471 (2020-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 246839.06 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 032-079386
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 063-150471
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQYNJS

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Kopiergerät Typ III SW und Color, Riso FW-5.000
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Düren Kaiserplatz 2-6 52349 Düren Die Geräte müssen an 25 Schulen im Dürener Stadtgebiet geliefert und aufgestellt werden. Die genauen Lieferadressen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Siehe hierzu Verteilerliste Schulen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-31 📅
Name: Keller Büromaschinen
Postanschrift: Auf der Hüls 181
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52068
Land: Deutschland 🇩🇪
Düren 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 246839.06 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauverwaltungsamt — Zentraler Vergabe-Dienst —

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
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§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 2: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs.1 S.2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 032-079386 (2021-02-11)