Lieferung und Montage von digitalen Touchboards für Schulen der Stadt Hoyerswerda in 02977 Hoyerswerda
Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen, Zentrale Vergabestelle
Für Schulen der Stadt Hoyerswerda ist die Anschaffung von 65 digitalen Tafeln geplant.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-21.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-04-21 | Auftragsbekanntmachung |
| 2020-06-24 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2020-04-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
Referenznummer: I/10.1/20/15-VOL
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bautzen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: S.-G.-Frentzel-Straße 1
Postleitzahl: 02977
Postort: Hoyerswerda
Kontakt
Internetadresse: http://www.hoyerswerda.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@hoyerswerda-stadt.de 📧
Telefon: +49 3571-456151 📞
Fax: +49 3571-45786151 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2244603/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-22 📅
Datum des Beginns: 2020-07-06 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 079-186095
ABl. S-Ausgabe: 79
Zusätzliche Informationen
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Punkt III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Punkt III.1.1)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:45
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Carmen Skora
Internetadresse: www.hoyerswerda.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2244603/zustellweg-auswaehlen 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 079-186095 (2020-04-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
Referenznummer: I/10.1/20/15-VOL
Kurze Beschreibung:
Für Schulen der Stadt Hoyerswerda ist die Anschaffung von 65 digitalen Tafeln geplant.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bautzen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: S.-G.-Frentzel-Straße 1
Postleitzahl: 02977
Postort: Hoyerswerda
Kontakt
Internetadresse: http://www.hoyerswerda.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@hoyerswerda-stadt.de 📧
Telefon: +49 3571-456151 📞
Fax: +49 3571-45786151 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2244603/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-22 📅
Datum des Beginns: 2020-07-06 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 079-186095
ABl. S-Ausgabe: 79
Zusätzliche Informationen
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage von digitalen Touchboards für Schulen der Stadt Hoyerswerda: 65 digitale Tafeln.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hoyerswerda
DEUTSCHLAND
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
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— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zum Gewerbezentralregisterauszug, zur Eintragung in das Berufsregister, der Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Eintrag Handelsregister, Vorlage Gewerbeerlaubnis, Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Solvenz, Liquidität, Einsatz von Nachunternehmern, keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB, keine Geldbußen gemäß § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen.
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Es sind Nachweise als zertifizierter Vertriebspartner sowie als zertifizierter Montagepartner vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Punkt III.1.1)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Aufgrund der aktuellen Lieferfristen für digitale Tafeln ist es mit der Mindestangebotsfrist von 35 Tagen nicht möglich, den Auftrag noch so rechtzeitig zu erteilen, dass die Oberschulen zum Schulstart am 31.8.2020 mit entsprechender Technik ausgestattet und somit betriebsbereit ist. Ursache für die langen Lieferfristen ist die gegenwärtig herrschende allgemeine Lieferungewissheit und die große Nachfrage.
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Aufgrund dessen erfolgt ein beschleunigtes Offenes Verfahren nach § 15 Abs. 3 VgV.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:45
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Carmen Skora
Internetadresse: www.hoyerswerda.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2244603/zustellweg-auswaehlen 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichem Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB.
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Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer:
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 079-186095 (2020-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 122-298956
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 079-186095
ABl. S-Ausgabe: 122
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-24 📅
Name: EDV und Büro 2000 Ronald Heyse e.K.
Postort: Beeskow
Postleitzahl: 15848
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@edvundbuero2000.de 📧
Land: Oder-Spree 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2020/S 122-298956 (2020-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 122-298956
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 079-186095
ABl. S-Ausgabe: 122
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Aufgrund der aktuellen Lieferfristen für digitale Tafeln war es mit der Mindestangebotsfrist von 35 Tagen nicht möglich, den Auftrag noch so rechtzeitig zu erteilen, dass die neue Oberschule zum Schulstart am 31.8.2020 mit entsprechender Technik ausgestattet und somit betriebsbereit ist. Ursache für die langen Lieferfristen ist die gegenwärtig herrschende allgemeine Lieferungewissheit und die große Nachfrage.
Mehr anzeigen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-24 📅
Name: EDV und Büro 2000 Ronald Heyse e.K.
Postort: Beeskow
Postleitzahl: 15848
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@edvundbuero2000.de 📧
Land: Oder-Spree 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2020/S 122-298956 (2020-06-24)
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