Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und Montage von Standardschulmöbel:
Stühle: Schüler-, Lehrer-, und Besprechungsstühle, Hocker
Tische: Schülereinzel- und doppel-, Trapez-, Mehrzwecktische in verschiedenen Größen, eckig und rund, und Ecktischkombinationen teilweise mit Kabelkanal, Reling und elektrisch höhenverstellbar
Schränke: Rollcontainer, Regale, Sideboards mit Dreh- und Rolltüren, teilweise fahrbar, Schränke in Höhen von ca. 200 und 240 cm, Theke und Zeichnungsschränke
Polstermöbel: Sofas über Eck und gerade, Sofatisch, Sitzwürfel
Die Lieferung / Montage soll entsprechend der Bauabschnitte zu getrennten Terminen erfolgen. Dabei ist die Lieferung für BA I in KW 9 – 10/2021 (01.-12.03.2021) geplant. Der konkrete Liefertermin ist rechtzeitig (mindestens 1 Woche vor Lieferung) mit dem Amt für Schulen zu vereinbaren.
BA II soll im August möbliert werden. Die konkreten Liefertermine werden wir Ihnen ca. 10 Wochen vor Eintritt mitteilen.
Liefertermin bedeutet, dass die Möbel auch in gebrauchsfertigem Zustand aufgebaut sein müssen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Prospekte, Datenblätter und Bebilderungen (keine Kataloge) über die angebotenen Produkte;
— Farbmuster für die Plattenauswahl und der Fußgestelle/Sockel über alle zum gleichen Preis lieferbaren Farben.
Nach Aufforderung sind binnen 6 Tagen einzureichen:
— Zertifikate/Siegel;
— Prüfzeichen GS (geprüfte Sicherheit);
— Zertifikat Pylonentafel;
— Nachweis/e zur Umweltfreundlichkeit – gem. den Anforderungen der Leistungsbeschreibung (Blauer Engel (RAL UZ 38) oder gleichwertig);
— FSC-Siegel oder PEFC-Siegel (Holzherkunft) od. gleichwertig;
— Qualitäts-Managementsystem DIN EN ISO 9001 – des Anbieters;
— Umwelt-Managementsystem DIN EN ISO 14001 – des Anbieters;
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- u. Sachschäden i. H. v. mindestens 1 Mio. EUR;
— Prüfzeugnisse amtlicher oder amtlich anerkannter Prüfinstitute für alle angebotenen Teile, Materialien oder Stoffe;
Nach der Auftragserteilung und vor Produktion der Möbel muss mit der Schulleitung und dem Amt für Schulen ein Termin vereinbart werden, um die Farbdekore auszuwählen und endgültig festzulegen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor der Auftragserteilung (nach Erhalt des Informationsschreibens gemäß § 134 GWB) kostenlos Musterstücke auf der Baustelle aufzustellen.