Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
— Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern einschlägig).
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zunächst ist bei Bedarf mit dem Angebot eine Eignungsleiheerklärung abzugeben. Sofern eine Eignungsleihe hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt, ist spät. auf Aufforderung mit dem Angebot neben der Eignungsleiheerklärung auch eine Nachunternehmererklärung abzugeben und auf Anforderung neben der Verpflichtungserklärung Eignungsleihe auch die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nebst Erklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe §§123ff GWB sowie entsprechende Eignungsnachweise.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
— Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig und auf gesonderte Anforderung).
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Die Verpflichtungserklärung bzgl. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist auf Anforderung einzureichen.
Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot beizubringen. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot losübergreifend abzugeben:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
Für 3.1.1. bis 3.1.3.:
Sofern nicht Gegenteiliges ausgewiesen ist, genügt als Nachweis eine Eigenerklärung.