Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Lieferung und Montage von Sportgeräten zur Errichtung einer Sporthalle mit 4 Hallenteilen auf 2 Ebenen und 6-geschossigen Nebentrakt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Montage von Sportgeräten und Ausstattung
01 20 OV_VgV
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstungen für Turnhallen📦
Kurze Beschreibung:
“Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Lieferung und Montage von Sportgeräten zur Errichtung einer Sporthalle mit 4 Hallenteilen auf 2...”
Kurze Beschreibung
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Lieferung und Montage von Sportgeräten zur Errichtung einer Sporthalle mit 4 Hallenteilen auf 2 Ebenen und 6-geschossigen Nebentrakt.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Turnmatten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recks, Barren📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gymnastikseile, Turnringe, Kletterzubehör📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstungen für Feldsportarten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Handball-Schulsets📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Basketballausrüstung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Volleyballpfosten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Scherenbergstraße 7
10439 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“— Lieferung und Einbau fester Sportgeräte, gemäß Mustergrundausstattung,
— Lieferung beweglicher Spielgeräte, gemäß Mustergrundausstattung,
— Lieferung von...”
Beschreibung der Beschaffung
— Lieferung und Einbau fester Sportgeräte, gemäß Mustergrundausstattung,
— Lieferung beweglicher Spielgeräte, gemäß Mustergrundausstattung,
— Lieferung von Schränken zur Aufbewahrung der beweglichen Sportgeräte,
— Ausstattung der Nebenräume.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-30 📅
Datum des Endes: 2021-02-05 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU: Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU: Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen
— Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister: sofern eintragungspflichtig. Nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (als Kopie oder als elektronischer Auszug). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen
— Die Vergabestelle fordert bei einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument „Teilnahmebedingungen" in den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Optional: Wirt-235 Unteraufträge Eignungsleihe
Optional: Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
Optional: Wirt-238 Erklärung der...”
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU;Wirt-2141 BVB u. Erklaerung gem.Par1 Abs2 Frauen-FVO;Wirt-214 BVB u. Eigenerkl....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU;Wirt-2141 BVB u. Erklaerung gem.Par1 Abs2 Frauen-FVO;Wirt-214 BVB u. Eigenerkl. zuTariftreue_Mindestentgelt_SV
Nachweisführung der Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen: Siehe Pkt. III.1.1.)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es sind mindestens 2 Referenzen in Art und Umfang vergleichbar nach den vorgenannten Bedingungen vorzulegen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind in Punkt III.1.3 „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" erfasst.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-10
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Personen dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Es sind nur elektronische Angebote in Textform zulässig.”
“VI.3.1)Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen...”
VI.3.1)Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
Nachweisführung zur Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen: siehe Pkt. III.1.1.)
VI.3.2) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
VI.3.3 Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten. Achtung: Die Einreichung/Abgabe der Angebote ist nur elektronisch in Textform zugelassen.
Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen, wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekannmachungen/
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 3.3.2020, um 10:00 Uhr.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090137616📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: entfällt
Postort: entfällt
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 027-060909
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung und Montage von Sportgeräten und Ausstattung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sportco GmbH
Postanschrift: Im Langenstück 6
Postort: Hagen
Postleitzahl: 58093
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hagen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 169 983 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 177506.28 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 3090138316📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 086-204253 (2020-04-29)