Lieferung von einem batteriebetriebener 10 t Fahrlader mit Allradantrieb für den untertägigen Einsatz. Der Fahrlader soll zur Aufnahme, Transport und Abkippen von Haufwerk unter Tage eingesetzt werden. Er muss beim Aufnehmen von Haufwerk eine ausreichende Leistung besitzen und die Einsatzdauer sollte mindestens 6 h betragen. Die Fahrerkabine ist geschlossen, schallgedämmt und nach ROPS und FOPS auszulegen. Die Batterie muss in Anlehnung an die ECE – R100 geprüft sein. Der Nachweis ist im Rahmen des Angebotes vorzuweisen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-21.
Auftragsbekanntmachung (2020-02-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/43-1226📞
E-Mail: vergabestelle.peine@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E34732233🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E34732233🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von 1 St. batteriebetriebener 10 t-Fahrlader für unter Tage, Schacht Konrad”
Produkte/Dienstleistungen: Erdbewegungs- und Erdaushubmaschinen sowie zugehörige Teile📦
Produkte/Dienstleistungen: CB42
📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von einem batteriebetriebener 10 t Fahrlader mit Allradantrieb für den untertägigen Einsatz. Der Fahrlader soll zur Aufnahme, Transport und...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von einem batteriebetriebener 10 t Fahrlader mit Allradantrieb für den untertägigen Einsatz. Der Fahrlader soll zur Aufnahme, Transport und Abkippen von Haufwerk unter Tage eingesetzt werden. Er muss beim Aufnehmen von Haufwerk eine ausreichende Leistung besitzen und die Einsatzdauer sollte mindestens 6 h betragen. Die Fahrerkabine ist geschlossen, schallgedämmt und nach ROPS und FOPS auszulegen. Die Batterie muss in Anlehnung an die ECE – R100 geprüft sein. Der Nachweis ist im Rahmen des Angebotes vorzuweisen.
1️⃣
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Schachtanlage Konrad 1
Bleckenstedter Straße 50
38239 Salzgitter
Bleckenstedt Grubenbetrieb unter Tage”
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Errichtung des Endlagers Konrad ist für die Schachtanlage Konrad 1, Bleckenstedter Straße 50 in 38239 Salzgitter Bleckenstedt, ein...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Errichtung des Endlagers Konrad ist für die Schachtanlage Konrad 1, Bleckenstedter Straße 50 in 38239 Salzgitter Bleckenstedt, ein batteriebetriebener 10 t Fahrlader mit Allradantrieb für den untertägigen Einsatz zu beschaffen. Hierzu gehören Erstellung der entsprechenden Genehmigungs- und Fertigungsplanung, Fertigung und Lieferung frei Schachtanlage Konrad, Montage sowie Inbetriebnahme, Abnahme und Schulung der Mitarbeiter. Der Fahrlader soll zur Aufnahme, Transport und Abkippen von Haufwerk unter Tage eingesetzt werden. Er muss beim Aufnehmen von Haufwerk eine ausreichende Leistung besitzen und die Einsatzdauer sollte mindestens 6 h betragen. Die Fahrerkabine ist geschlossen, schallgedämmt und nach ROPS und FOPS auszulegen. Die Batterie muss in Anlehnung an die ECE – R100 geprüft sein. Der Nachweis ist im Rahmen des Angebotes vorzuweisen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Merkmale
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Handelsregisterauszug — Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Eigenerklärung über die Anmeldung bei der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Handelsregisterauszug — Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Eigenerklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Betriebshaftpflichtversicherung oder Deckungsbestätigung 1.5 Mio für Personen- und Sachschäden,
— Umsatz des Bewerbers für die Jahre 2017, 2018 & 2019.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über seine den unten aufgeführten entsprechenden Projekte/Objekten der letzten 3 Jahre zu erbringen. Der Bewerber...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über seine den unten aufgeführten entsprechenden Projekte/Objekten der letzten 3 Jahre zu erbringen. Der Bewerber muss Erfahrungen bei der Herstellung von batteriebetriebenen Fahrladern nachweisen.
Projektbeschreibungen/Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal 4 DIN A4 Seiten vorzulegen. Es sind Ausführungszeit mit Lieferdatum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und die Auftragssumme anzugeben und – soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die Referenzobjekte müssen vom Bewerber entwickelt, hergestellt und erprobt worden sein und müssen folgende Merkmale besitzen:
— batteriebetriebene...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die Referenzobjekte müssen vom Bewerber entwickelt, hergestellt und erprobt worden sein und müssen folgende Merkmale besitzen:
— batteriebetriebene Fahrlader,
— Fahrlader mit Nutzlast mind. 10 t,
— Fahrlader für den Einsatz unter Tage,
— Serienfertigung mind. 20 Stück.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-27
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-04-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 039-091786 (2020-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von 1 St. batteriebetriebener 10t-Fahrlader für unter Tage, Schacht Konrad”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 039-091786
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 105-253690 (2020-05-28)