Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper beabsichtigt die Anschaffung von 2 neuen Dienstfahrzeugen (Neuwagen). Die Fahrzeuge sollen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Spezikationen aufweisen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 2 Dienstfahrzeugen
L2DF
Produkte/Dienstleistungen: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper beabsichtigt die Anschaffung von 2 neuen Dienstfahrzeugen (Neuwagen). Die Fahrzeuge sollen die in der...”
Kurze Beschreibung
Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper beabsichtigt die Anschaffung von 2 neuen Dienstfahrzeugen (Neuwagen). Die Fahrzeuge sollen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Spezikationen aufweisen.
1️⃣
Ort der Leistung: Salzlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Güsten und Alsleben (Sachsen-Anhalt)
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper beabsichtigt die Anschaffung von 2 neuen Dienstfahrzeugen (Neuwagen) als Leasingfahrzeuge. Die Fahrzeuge sollen die in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper beabsichtigt die Anschaffung von 2 neuen Dienstfahrzeugen (Neuwagen) als Leasingfahrzeuge. Die Fahrzeuge sollen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ausstattungsmerkmale und technischen Spezifikationen aufweisen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Für die Lieferung der Fahrzeuge wurde der 1.12.2020 zwischen 8.00 Uhr — 15.00 Uhr vorgesehen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bieter und Bieterinnen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bieter und Bieterinnen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerkärung (EEE) bzw. die Eigenerklärung 124_LD akzeptiert.
Ersatzweise nachfolgend aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr:
— Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern;
— Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung;
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung Gewerbeerlaubnis;
— Eignungsnachweise gem. VgV: § 44 Eintrag im Berufs-/Handelsregister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gem. VgV § 45 Abs. 1 Nr. 3 Vorlage einer Bankerklärung bzw. Berufshaftpflichtversicherung, Eignungsnachweise die in einem Präqualifikationsverzeichnis oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gem. VgV § 45 Abs. 1 Nr. 3 Vorlage einer Bankerklärung bzw. Berufshaftpflichtversicherung, Eignungsnachweise die in einem Präqualifikationsverzeichnis oder einem gleichwertigen Verzeichnis hinterlegt sind, sind zugelassen. Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerkärung (EEE) bzw. die Eigenerklärung 124_LD akzeptiert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kriterien für die Dienstfahrzeuge:
— Preis: max. 20 Punkte;
— Durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch: max. 12 Punkte;
— CO2 — Emission: max. 4 Punkte;
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterien für die Dienstfahrzeuge:
— Preis: max. 20 Punkte;
— Durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch: max. 12 Punkte;
— CO2 — Emission: max. 4 Punkte;
— Angabe Versicherungstypenklasse: max. 2 Punkte;
— Angabe Regionalklasse: max. 2 Punkte;
— Angabe Reaktionszeit von Ersatzfahrzeugen: max. 2 Punkte;
— Fahrzeuglieferung: max. 2 Punkte;
— Entfernung zur Werkstatt: max. 3 Punkte;
— Referenzliste der letzten 3 Jahre.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-22
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-22
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): SALEG
Turmschanzenstraße 26
39114 Magdeburg
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben sind zu erklären/abzugeben. Die Leistungsverzeichnisse können als...”
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben sind zu erklären/abzugeben. Die Leistungsverzeichnisse können als Wordl-Dokument heruntergeladen werden. Es ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV. 2.2 genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Die LV's sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Leistungsverzeichnisse die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu Informieren.
3. Etwaige Fragen sind über das Vergabeportalder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Die Vergabeentscheidung wird anhand der Vorgenannten Bewertungsmatrix vorgenommen. Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper behält sich die Durchführung von Aufklärungsgesprächen vor. Kosten für die Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Aufklärungsgespräch werden nicht erstattet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postort: Halle
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 187-448960 (2020-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper beabsichtigt die Anschaffung von 2 neuen Dienstfahrzeugen (Neuwagen). Die Fahrzeuge sollen die in der...”
Kurze Beschreibung
Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper beabsichtigt die Anschaffung von 2 neuen Dienstfahrzeugen (Neuwagen). Die Fahrzeuge sollen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Spezifikationen aufweisen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Durchs durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch auf 100 kmchnittlicher Kraftstoffverbrauch auf 100 km”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): CO2 — Emission
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angabe Versicherungstypenklasse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angabe Regionalklasse
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeiten des Auftragnehmers bei Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrzeuglieferung bis zum 1.12.2020
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entfernung zur Werkstatt (einfache Wegstrecke)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Preis (Gewichtung): 20
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 187-448960
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: L2DF
Titel: Lieferung von 2 Dienstfahrzeugen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“(1) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben sind zu erklären/abzugeben. Die Leistungsverzeichnisse können als...”
(1) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben sind zu erklären/abzugeben. Die Leistungsverzeichnisse können als Wordl-Dokument heruntergeladen werden. Es ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV. 2.2 genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Die LV's sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Leistungsverzeichnisse die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
(2) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
(3) Etwaige Fragen sind über das Vergabeportal der per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Die Vergabeentscheidung wird anhand der vorgenannten Bewertungsmatrix vorgenommen. Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper behält sich die Durchführung von Aufklärungsgesprächen vor. Kosten für die Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Aufklärungsgespräch werden nicht erstattet.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 209-509975 (2020-10-22)