Lieferung von 2 Dienstfahrzeugen

Verbandsgemeinde Saale-Wipper

Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper beabsichtigt die Anschaffung von 2 neuen Dienstfahrzeugen (Neuwagen). Die Fahrzeuge sollen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Spezikationen aufweisen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-21 Auftragsbekanntmachung
2020-10-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Referenznummer: L2DF
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper beabsichtigt die Anschaffung von 2 neuen Dienstfahrzeugen (Neuwagen). Die Fahrzeuge sollen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Spezikationen aufweisen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Salzlandkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeinde Saale-Wipper
Postanschrift: Platz der Freundschaft 1
Postleitzahl: 39439
Postort: Güsten
Kontakt
Internetadresse: http://www.saale-wipper.de 🌏
E-Mail: info@saale-wipper.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=351971 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=351971 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-25 📅
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 187-448960
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
Für die Lieferung der Fahrzeuge wurde der 1.12.2020 zwischen 8.00 Uhr — 15.00 Uhr vorgesehen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper beabsichtigt die Anschaffung von 2 neuen Dienstfahrzeugen (Neuwagen) als Leasingfahrzeuge. Die Fahrzeuge sollen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ausstattungsmerkmale und technischen Spezifikationen aufweisen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
Für die Lieferung der Fahrzeuge wurde der 1.12.2020 zwischen 8.00 Uhr — 15.00 Uhr vorgesehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Güsten und Alsleben (Sachsen-Anhalt)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bieter und Bieterinnen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerkärung (EEE) bzw. die Eigenerklärung 124_LD akzeptiert.
Ersatzweise nachfolgend aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr:
— Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern;
— Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung;
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung Gewerbeerlaubnis;
— Eignungsnachweise gem. VgV: § 44 Eintrag im Berufs-/Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gem. VgV § 45 Abs. 1 Nr. 3 Vorlage einer Bankerklärung bzw. Berufshaftpflichtversicherung, Eignungsnachweise die in einem Präqualifikationsverzeichnis oder einem gleichwertigen Verzeichnis hinterlegt sind, sind zugelassen. Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerkärung (EEE) bzw. die Eigenerklärung 124_LD akzeptiert.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kriterien für die Dienstfahrzeuge:
— Preis: max. 20 Punkte;
— Durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch: max. 12 Punkte;
— CO2 — Emission: max. 4 Punkte;
— Angabe Versicherungstypenklasse: max. 2 Punkte;
— Angabe Regionalklasse: max. 2 Punkte;
— Angabe Reaktionszeit von Ersatzfahrzeugen: max. 2 Punkte;
— Fahrzeuglieferung: max. 2 Punkte;
— Entfernung zur Werkstatt: max. 3 Punkte;
— Referenzliste der letzten 3 Jahre.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Saleg
Turmschanzenstraße 26
39114 Magdeburg

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=351971 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: SALEG, Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Turmschanzenstraße 26
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Telefon: +49 391-8503446 📞
E-Mail: stumpe@saleg.de 📧
Fax: +49 391-8503401 📠
Land: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.saleg.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben sind zu erklären/abzugeben. Die Leistungsverzeichnisse können als Wordl-Dokument heruntergeladen werden. Es ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV. 2.2 genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Die LV's sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Leistungsverzeichnisse die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
Mehr anzeigen
2. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu Informieren.
3. Etwaige Fragen sind über das Vergabeportalder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
Mehr anzeigen
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Die Vergabeentscheidung wird anhand der Vorgenannten Bewertungsmatrix vorgenommen. Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper behält sich die Durchführung von Aufklärungsgesprächen vor. Kosten für die Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Aufklärungsgespräch werden nicht erstattet.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postort: Halle
Quelle: OJS 2020/S 187-448960 (2020-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper beabsichtigt die Anschaffung von 2 neuen Dienstfahrzeugen (Neuwagen). Die Fahrzeuge sollen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Spezifikationen aufweisen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 209-509975
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 187-448960
ABl. S-Ausgabe: 209

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchs durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch auf 100 kmchnittlicher Kraftstoffverbrauch auf 100 km
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): CO2 — Emission
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angabe Versicherungstypenklasse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angabe Regionalklasse
Reaktionszeiten des Auftragnehmers bei Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen
Fahrzeuglieferung bis zum 1.12.2020
Entfernung zur Werkstatt (einfache Wegstrecke)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Preis (Gewichtung): 20

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben sind zu erklären/abzugeben. Die Leistungsverzeichnisse können als Wordl-Dokument heruntergeladen werden. Es ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV. 2.2 genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Die LV's sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Leistungsverzeichnisse die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
Mehr anzeigen
(2) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
(3) Etwaige Fragen sind über das Vergabeportal der per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
Mehr anzeigen
(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Die Vergabeentscheidung wird anhand der vorgenannten Bewertungsmatrix vorgenommen. Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper behält sich die Durchführung von Aufklärungsgesprächen vor. Kosten für die Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Aufklärungsgespräch werden nicht erstattet.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 209-509975 (2020-10-22)