Lieferung von 2 Linienomnibussen in Niederflurbauweise ca. 15 m Fahrzeuglänge gemäß seperater Beschreibung
Städtische Nahverkehrsgesellschaft mbH Suhl/Zella-Mehlis
Lieferung von 2 Linienomnibussen in Niederflurbauweise ca. 15 m Fahrzeuglänge gemäß seperater Beschreibung.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-27.
Wer? Wie?- • Busse › Niederflurbusse
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-05-27 | Auftragsbekanntmachung |
| 2020-09-04 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2020-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Niederflurbusse
Referenznummer: Bus 2020
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Niederflurbusse 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Niederflurbusse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Suhl, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtische Nahverkehrsgesellschaft mbH Suhl/Zella-Mehlis
Postanschrift: Am Bahndamm 1
Postleitzahl: 98527
Postort: Suhl
Kontakt
Internetadresse: https://www.sngonline.de/ 🌏
E-Mail: info@sngonline.de 📧
Telefon: +49 368139430 📞
Fax: +49 3681394339 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2261795/zustellweg-auswaehlen 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-29 📅
Datum des Beginns: 2020-07-31 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 104-252202
ABl. S-Ausgabe: 104
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 580 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 580 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:05
Ort des Eröffnungstermins: Städtische Nahverkehrsgesellschaft mbh Suhl/Zella-Mehlis, Am Bahndamm 1, 98527 Suhl
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Sven Fournes
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2261795/zustellweg-auswaehlen 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer im Thüringer Landesamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36157100 📞
E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361573321190 📠
Internetadresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 104-252202 (2020-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Niederflurbusse
Referenznummer: Bus 2020
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 Linienomnibussen in Niederflurbauweise ca. 15 m Fahrzeuglänge gemäß seperater Beschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Niederflurbusse 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Niederflurbusse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Suhl, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtische Nahverkehrsgesellschaft mbH Suhl/Zella-Mehlis
Postanschrift: Am Bahndamm 1
Postleitzahl: 98527
Postort: Suhl
Kontakt
Internetadresse: https://www.sngonline.de/ 🌏
E-Mail: info@sngonline.de 📧
Telefon: +49 368139430 📞
Fax: +49 3681394339 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2261795/zustellweg-auswaehlen 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-29 📅
Datum des Beginns: 2020-07-31 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 104-252202
ABl. S-Ausgabe: 104
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 580 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 580 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Änderung konstruktiver Komponenten des Fahrzeugs gegenüber der Fahrzeug-beschreibung laut Verdingungsunterlagen unter Beibehaltung der Niederflurigkeit des Fahrzeugs über die gesamte Länge, der EURO-6-Norm sowie der konstruktiven Gestaltung eines vorzugsweise liegenden Motors und der Einhaltung der den Verdingungsunterlagen beigefügten „Mindeststandards für barrierefreie Busse“.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Suhl
DEUTSCHLAND
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Tariftreue,Mindestentgelt und Entgeldgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Verplichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgV);
— Verplichtung nach: §12 und §15 ThürVgG-Nachunternehmereinsatz, §17 ThürVgG-Kontrollen, § 18 TürVgG-Sanktionen;
— Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes – nicht älter als 1 Jahr);
— Nachweise der ordnungsgemäßen Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und Berufsgenossenschaft. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers in deutscher Sprache vorzulegen.
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— Nachweis der Bauartzulassung gemäß der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der BRD;
— Nachweis über Instandsetzungskapazität im Umkreis von 30 km zum Auftraggeber (Niederlassung, Vertragswerkstatt);
— Eigenständige Erklärung des Bieters, daß der Fahrerarbeitsplatz der VDV-Richtlinie entspricht;
— Angaben über Absatz (Stückzahl) vergleichbarer Fahrzeuge der letzten 2 Jahre gesamt und darunter mit Stückzahlangabe und Kundenbenennung im Freistaat Thüringen (Referenzliste).
Die Mindeststandards für barrierefreie Linienbusse (siehe Checkliste V2.1 des Instituts Verkehr und Raum der Fachhochschule Erfurt) sind einzuhalten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Jeglicher Geschäftsverkehr, mündlich oder schriftlich, sind in deutscher Sprache zu führen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Jeglicher Geschäftsverkehr, mündlich oder schriftlich, sind in deutscher Sprache zu führen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:05
Ort des Eröffnungstermins: Städtische Nahverkehrsgesellschaft mbh Suhl/Zella-Mehlis, Am Bahndamm 1, 98527 Suhl
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Sven Fournes
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2261795/zustellweg-auswaehlen 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Jeglicher Geschäftsverkehr, mündlich oder schriftlich, sind in deutscher Sprache zu führen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer im Thüringer Landesamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36157100 📞
E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361573321190 📠
Internetadresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.SNGonline.de 🌏
Telefon: +49 3682892571 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 175-423679
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 104-252202
ABl. S-Ausgabe: 175
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Suhl, DE
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-17 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sven Fournes
Internetadresse: www.SNGonline.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 175-423679 (2020-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 Linienomnibussen in Niederflurbauweise ca. 15 m Fahrzeuglänge gemäß separater Beschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.SNGonline.de 🌏
Telefon: +49 3682892571 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 175-423679
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 104-252202
ABl. S-Ausgabe: 175
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 Linienomnibussen in Niederflurbauweise ca.15 m Fahrzeuglänge gemäß separater Beschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Suhl, DE
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-17 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sven Fournes
Internetadresse: www.SNGonline.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
Mehr anzeigen
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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