Lieferung von 2 Mannschafts-Transportfahrzeugen, je 18 Sitzplätze einschl. Fahrer- und Beifahrersitz, Serienfahrzeuge, Dieselmotor und Automatikgetriebe mit Allradantrieb, offene Ausführung mit Überrollschutz für den untertägigen Einsatz in einem Eisenbergwerk.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-23.
Auftragsbekanntmachung (2020-01-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Svenja Nöthling
Telefon: +49 5171/43-1563📞
E-Mail: vergabestelle.peine@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E43582474🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 2 Mannschafts-Transportfahrzeugen für unter Tage
Produkte/Dienstleistungen: Geländefahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 2 Mannschafts-Transportfahrzeugen, je 18 Sitzplätze einschl. Fahrer- und Beifahrersitz, Serienfahrzeuge, Dieselmotor und Automatikgetriebe mit...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von 2 Mannschafts-Transportfahrzeugen, je 18 Sitzplätze einschl. Fahrer- und Beifahrersitz, Serienfahrzeuge, Dieselmotor und Automatikgetriebe mit Allradantrieb, offene Ausführung mit Überrollschutz für den untertägigen Einsatz in einem Eisenbergwerk.
1️⃣
Ort der Leistung: Peine🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BGE Schachtanlage Konrad
Bleckenstedter Straße 50
38239 Salzgitter-Bleckenstedt
Beschreibung der Beschaffung: Vgl. Beschreibung.
Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Vgl. LB
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Vgl. Formblatt Eignungsangaben
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Vgl. Formblatt Eignungsangaben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Vgl. Formblatt Eignungsangaben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-28
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-28
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villmomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53126
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 017-035924 (2020-01-23)