Die Flughafen Düsseldorf Security GmbH (FDSG) Die Flughafen Düsseldorf Security GmbH ergänzt ihre Personal- und Warenkontrollstellen mit Sprengstoffspurendetektoren (ETD-Geräte). Insgesamt sollen 20 ETD-Geräte bis in die 3. KW 2021 geliefert und installiert sein. Darüber hinaus wird das passende Gerätezubehör sowie Verbrauchmaterialien benötigt. Die Aufstellungsorte der ETD-Geräte werden an den Personal- und Warenkontrollstrecken der Tore 1 und 36, sowie in den Terminals A, B und C sowie bei externen Firmen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 20 ETD-Geräten
Produkte/Dienstleistungen: System zum Aufspüren von Sprengstoffen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Flughafen Düsseldorf Security GmbH (FDSG) Die Flughafen Düsseldorf Security GmbH ergänzt ihre Personal- und Warenkontrollstellen mit...”
Kurze Beschreibung
Die Flughafen Düsseldorf Security GmbH (FDSG) Die Flughafen Düsseldorf Security GmbH ergänzt ihre Personal- und Warenkontrollstellen mit Sprengstoffspurendetektoren (ETD-Geräte). Insgesamt sollen 20 ETD-Geräte bis in die 3. KW 2021 geliefert und installiert sein. Darüber hinaus wird das passende Gerätezubehör sowie Verbrauchmaterialien benötigt. Die Aufstellungsorte der ETD-Geräte werden an den Personal- und Warenkontrollstrecken der Tore 1 und 36, sowie in den Terminals A, B und C sowie bei externen Firmen sein.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Kontrollgeräten📦
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“— Lieferung, nationale Zulassung und Inbetriebnahme von 20 ETD-Geräten;
— Lieferung von Verbrauchsmaterialien für ETD-Tests;
— Wartung und...”
Beschreibung der Beschaffung
— Lieferung, nationale Zulassung und Inbetriebnahme von 20 ETD-Geräten;
— Lieferung von Verbrauchsmaterialien für ETD-Tests;
— Wartung und Störungsbeseitigung der ETD-Geräte.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit beträgt zunächst 3 Jahre. Der Vertrag verlängert sich anschließend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit beträgt zunächst 3 Jahre. Der Vertrag verlängert sich anschließend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Nachlieferung weiterer ETD-Geräte sowie von Zubehör und Verbrauchsmaterialien.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes auf Ressourcen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundene Unternehmen zurückgreifen will, ist die Eignung der entsprechenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen genauso nachzuweisen, wie die Eignung des eigentlichen Bewerber/der Bewerbergemeinschaft. Zusätzlich sind entsprechende Verpflichtungserklärungen gem. § 20 Abs. 3 S.3 SektVO vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen (wie z. B. Gewerbezentralregister).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage einer positiv gehaltenen schriftlichen Bankauskunft nicht älter als 1 Jahr, z. B. nach Art einer Bank an Bank Auskunft.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis eines oder mehrerer Referenzaufträge über die Lieferung von ETD-Geräten. Zu den Referenzen sollen jeweils mindestens folgende Angaben gemacht...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis eines oder mehrerer Referenzaufträge über die Lieferung von ETD-Geräten. Zu den Referenzen sollen jeweils mindestens folgende Angaben gemacht werden: Bezeichnung Auftraggeber, Beschreibung der erbrachten Lieferleistung, Auftragsvolumen (netto), Lieferzeitraum.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die Referenzaufträge müssen kummuliert ein Auftragsvolumen (netto) von mindestens 250 000 EUR haben.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreterbestellen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreterbestellen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-19
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-19 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen...”
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagendurch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (www.subreport.de/E65412769) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13SektVO durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Bewerberfragen können bis 8 Tage vor Angebotsabgabefrist ausschließlich über die Subreport-Bieterkommunikation gestellt werden. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrundensinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmender jeweiligen Angebote berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/index.jsp🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-16) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Lieferung, nationale Zulassung und Inbetriebnahme von 20 ETD-Geräten,
— Lieferung von Verbrauchsmaterialien für ETD-Tests,
— Wartung und...”
Beschreibung der Beschaffung
— Lieferung, nationale Zulassung und Inbetriebnahme von 20 ETD-Geräten,
— Lieferung von Verbrauchsmaterialien für ETD-Tests,
— Wartung und Störungsbeseitigung der ETD-Geräte.
“Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen...”
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagendurch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (www.subreport.de/E65412769) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13SektVO durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o.ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Bewerberfragen können bis 8 Tage vor Angebotsabgabefrist ausschließlich über die Subreport-Bieterkommunikation gestellt werden. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrundensinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmender jeweiligen Angebote berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 035-088404 (2021-02-16)