Beschaffung von 3 Ankerbohrwagen für den untertägigen Einsatz für Erst- und Nachsicherung im Grubengebäude. Von den 3 Ankerbohrwagen werden 2 Ankerbohrwagen mit einem Wechsellafettensystem ausgestattet. Es werden für beide Bohrwagen jeweils eine Lafette für 1,8 m Spreizhülsen- und 1,8 m Klebeanker inkl. Setzeinrichtung, sowie eine Lafette für 2,4 m Klebeanker beschafft, inkl. Lafettenständer. Der 3. Ankerbohrwagen wird mit einer Nachsetzlafette für verlängerbare Bohrstangen oder Hohlbohranker (z. B. System Wiborex, Dywidag etc.) ausgestattet. Die Ankerbohrwagen sollen vor allem zur Nachsicherung des Altbergbaus auf Schacht Konrad genutzt werden. Um diesen besonderen Ansprüchen zu genügen, sind besondere Anforderungen an Breite und Höhe des Fahrzeuges, sowie an die Längen der Bohrlafetten, zu erfüllen.
Die Fahrzeuge sollen primär diesel- und Vorort elektrobetrieben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-07.
Auftragsbekanntmachung (2020-02-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/43-1563📞
E-Mail: vergabestelle.peine@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E96865485🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 3 dieselbetriebenen Ankerbohrwagen für den Einsatz unter Tage
Produkte/Dienstleistungen: Bohrgeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von 3 Ankerbohrwagen für den untertägigen Einsatz für Erst- und Nachsicherung im Grubengebäude. Von den 3 Ankerbohrwagen werden 2 Ankerbohrwagen...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von 3 Ankerbohrwagen für den untertägigen Einsatz für Erst- und Nachsicherung im Grubengebäude. Von den 3 Ankerbohrwagen werden 2 Ankerbohrwagen mit einem Wechsellafettensystem ausgestattet. Es werden für beide Bohrwagen jeweils eine Lafette für 1,8 m Spreizhülsen- und 1,8 m Klebeanker inkl. Setzeinrichtung, sowie eine Lafette für 2,4 m Klebeanker beschafft, inkl. Lafettenständer. Der 3. Ankerbohrwagen wird mit einer Nachsetzlafette für verlängerbare Bohrstangen oder Hohlbohranker (z. B. System Wiborex, Dywidag etc.) ausgestattet. Die Ankerbohrwagen sollen vor allem zur Nachsicherung des Altbergbaus auf Schacht Konrad genutzt werden. Um diesen besonderen Ansprüchen zu genügen, sind besondere Anforderungen an Breite und Höhe des Fahrzeuges, sowie an die Längen der Bohrlafetten, zu erfüllen.
Die Fahrzeuge sollen primär diesel- und Vorort elektrobetrieben werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BGE Schachtanlage Konrad
Bleckenstedter Straße 50
38239 Salzgitter-Bleckenstedt
Beschreibung der Beschaffung: Vgl. Beschreibung.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Vgl. LB
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Vgl. Bewerbungsformular zum Teilnahmeantrag
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-13
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-04-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villmomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53126
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
Nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
Nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
Vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
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Quelle: OJS 2020/S 029-066536 (2020-02-07)