Beschaffung von 3 Ankerbohrwagen für den untertägigen Einsatz für Erst- und Nachsicherung im Grubengebäude. Von den 3 Ankerbohrwagen werden 2 Ankerbohrwagen mit einem Wechsellafettensystem ausgestattet. Es werden für beide Bohrwagen jeweils eine Lafette für 1,8 m Spreizhülsen- und 1,8 m Klebeanker inkl. Setzeinrichtung, sowie eine Lafette für 2,4 m Klebeanker beschafft, inkl. Lafettenständer. Der 3. Ankerbohrwagen wird mit einer Nachsetzlafette für verlängerbare Bohrstangen oder Hohlbohranker (z. B. System Wiborex, Dywidag etc.) ausgestattet. Die Ankerbohrwagen sollen vor allem zur Nachsicherung des Altbergbaus auf Schacht Konrad genutzt werden. Um diesen besonderen Ansprüchen zu genügen, sind besondere Anforderungen an Breite und Höhe des Fahrzeuges, sowie an die Längen der Bohrlafetten, zu erfüllen. Die Fahrzeuge sollen primär diesel- und Vorort elektrobetrieben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-07.
Auftragsbekanntmachung (2020-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bohrgeräte
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 3 Ankerbohrwagen für den untertägigen Einsatz für Erst- und Nachsicherung im Grubengebäude. Von den 3 Ankerbohrwagen werden 2 Ankerbohrwagen mit einem Wechsellafettensystem ausgestattet. Es werden für beide Bohrwagen jeweils eine Lafette für 1,8 m Spreizhülsen- und 1,8 m Klebeanker inkl. Setzeinrichtung, sowie eine Lafette für 2,4 m Klebeanker beschafft, inkl. Lafettenständer. Der 3. Ankerbohrwagen wird mit einer Nachsetzlafette für verlängerbare Bohrstangen oder Hohlbohranker (z. B. System Wiborex, Dywidag etc.) ausgestattet. Die Ankerbohrwagen sollen vor allem zur Nachsicherung des Altbergbaus auf Schacht Konrad genutzt werden. Um diesen besonderen Ansprüchen zu genügen, sind besondere Anforderungen an Breite und Höhe des Fahrzeuges, sowie an die Längen der Bohrlafetten, zu erfüllen.
Die Fahrzeuge sollen primär diesel- und Vorort elektrobetrieben werden.
Beschaffung von 3 Ankerbohrwagen für den untertägigen Einsatz für Erst- und Nachsicherung im Grubengebäude. Von den 3 Ankerbohrwagen werden 2 Ankerbohrwagen mit einem Wechsellafettensystem ausgestattet. Es werden für beide Bohrwagen jeweils eine Lafette für 1,8 m Spreizhülsen- und 1,8 m Klebeanker inkl. Setzeinrichtung, sowie eine Lafette für 2,4 m Klebeanker beschafft, inkl. Lafettenständer. Der 3. Ankerbohrwagen wird mit einer Nachsetzlafette für verlängerbare Bohrstangen oder Hohlbohranker (z. B. System Wiborex, Dywidag etc.) ausgestattet. Die Ankerbohrwagen sollen vor allem zur Nachsicherung des Altbergbaus auf Schacht Konrad genutzt werden. Um diesen besonderen Ansprüchen zu genügen, sind besondere Anforderungen an Breite und Höhe des Fahrzeuges, sowie an die Längen der Bohrlafetten, zu erfüllen.
Die Fahrzeuge sollen primär diesel- und Vorort elektrobetrieben werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bohrgeräte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Salzgitter, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.bge.de🌏
E-Mail: vergabestelle.peine@bge.de📧
Telefon: +49 5171/43-1563📞
Fax: +49 5171/43-1502 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E96865485🌏
Beschaffung von 3 Ankerbohrwagen für den untertägigen Einsatz für Erst- und Nachsicherung im Grubengebäude. Von den 3 Ankerbohrwagen werden 2 Ankerbohrwagen mit einem Wechsellafettensystem ausgestattet. Es werden für beide Bohrwagen jeweils eine Lafette für 1,8 m Spreizhülsen- und 1,8 m Klebeanker inkl. Setzeinrichtung, sowie eine Lafette für 2,4 m Klebeanker beschafft, inkl. Lafettenständer. Der 3. Ankerbohrwagen wird mit einer Nachsetzlafette für verlängerbare Bohrstangen oder Hohlbohranker (z. B. System Wiborex, Dywidag etc.) ausgestattet. Die Ankerbohrwagen sollen vor allem zur Nachsicherung des Altbergbaus auf Schacht Konrad genutzt werden. Um diesen besonderen Ansprüchen zu genügen, sind besondere Anforderungen an Breite und Höhe des Fahrzeuges, sowie an die Längen der Bohrlafetten, zu erfüllen.
Beschaffung von 3 Ankerbohrwagen für den untertägigen Einsatz für Erst- und Nachsicherung im Grubengebäude. Von den 3 Ankerbohrwagen werden 2 Ankerbohrwagen mit einem Wechsellafettensystem ausgestattet. Es werden für beide Bohrwagen jeweils eine Lafette für 1,8 m Spreizhülsen- und 1,8 m Klebeanker inkl. Setzeinrichtung, sowie eine Lafette für 2,4 m Klebeanker beschafft, inkl. Lafettenständer. Der 3. Ankerbohrwagen wird mit einer Nachsetzlafette für verlängerbare Bohrstangen oder Hohlbohranker (z. B. System Wiborex, Dywidag etc.) ausgestattet. Die Ankerbohrwagen sollen vor allem zur Nachsicherung des Altbergbaus auf Schacht Konrad genutzt werden. Um diesen besonderen Ansprüchen zu genügen, sind besondere Anforderungen an Breite und Höhe des Fahrzeuges, sowie an die Längen der Bohrlafetten, zu erfüllen.
Die Fahrzeuge sollen primär diesel- und Vorort elektrobetrieben werden.
Vgl. Beschreibung.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Vgl. LB
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
BGE Schachtanlage Konrad
Bleckenstedter Straße 50
38239 Salzgitter-Bleckenstedt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Vgl. Bewerbungsformular zum Teilnahmeantrag
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Internetadresse: www.bge.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E96865485🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villmomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53126
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
Nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
Nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
Vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen