Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 3 Stück fabrikneuen Pkw FM LB
92.3954.11-20/1f
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge mit Allradantrieb📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 3 Stück fabrikneuen Pkw für den Straßenbetriebsdienst Baden-Württemberg für die Fernmeldemeisterei Ludwigsburg.”
1️⃣
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 3 Stück fabrikneuen Pkw für den Straßenbetriebsdienst Baden-Württemberg für die Fernmeldemeisterei Ludwigsburg.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energieeffinzienz
Preis (Gewichtung): 80,00
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 180
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-06
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/9268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721 / 926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 066-156873 (2020-04-01)